Mit der Versicherungsbestätigung erhält das Fahrzeug eine vorläufige Deckung. Wenn der Versicherer den vom Agenten eingereichten Antrag auf Versicherung in einem bestimmten Tarif ablehnt, so ist das erstmal nichts Anstößiges. Völlig legitim.
Da gibs die Möglichkeit, einen normalen Tarif zu wählen. Da könnte es aber sein, dass man als Zweitwagen mit 125% anfangen muß. Als einziges Fahrzeug noch wesentlich höher.
Oder der Wagen wird aufgehübscht, und ein neues Gutachten erstellt.
Oder man muß sich einen Versicherer suchen, dem das Vorhandensein einer H-Zualssung reicht.
Gruß Marc
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