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aus für campingfahrzeug ohne klappdach

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    #76
    Original von dreckschleuder
    Original von Caruso
    @dreckschleuder:du willst als anderes Fahrzeug versteuert werden und nicht als Womo.
    Jau, so siehts wohl aus ... wenn ich nicht vorher noch mein Hubdach "hinbekomme" ...

    Grüße,
    Karsten
    Da würde ich mit dem Hochdach aber mal noch warten. Wenn du als anderes Fahrzeug versteuert wirst, bist du billiger dran als nach WoMo. Die werden ja wie PKW besteuert, nur sie bekommen übergangsweise einige Prozente Rabatt.
    Who needs luxury?

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      #77
      ... so ....

      Seit gestern gibt es lt. Auskunft des Finanzamtes Ansbach (Herr Englert) eine bayernweit einheitliche Regelung.
      • * WoMo nur bei 170cm Stehöhe - KEINE Ausnahmen mehr
        * Wenn Ausnahme dann "LKW" (ohne WoMo)
        * Wenn Transportfläche gewisse Größe (ohne Ausstattung!)
        * Wenn LKW, dann dauerhafte Verblendung der Scheiben


      Dies sei auf einer Konfernez unter anwesenheit eines gewissen "Hr. Specht" (sorry, keine Ahnung wer das ist) gestern in Nbg. einheitlich geregelt worden. Die Fianzämter müssen ab heute vor allem bei der Verblendung auf Schweißen bestehen.

      Für meinen ist es das Aus. Ich kann und will keine 900€ Steuern zahlen. Ich werde an einem WoMo nicht die Scheiben zuschweißen, sonst hätte ich einen HT erworben. Und ich habe keine gut 1000€ für einen KAT, dessen Anerkennung aufgrund der ital. Herkunft fraglich ist (wie man mir noch bescheinigt hat.). Das Geld für ein Klappdach fehlt ganz.

      Es gibt aber auch was Gutes. Lt. Herrn Englert hat Herr Specht erreicht, das Notsitze nicht mehr ausgetragen werden müssen. Somit bestünde irgendwie die Chance auf 13 Sitze zu kommen. Mit Personenbeförderungsschein wäre der Wagen dann fahrber etc ...

      Ich stelle fest:
      Wir leben in einem Land, in dem einem Sportwagen mehr steuerlicher spielraum besteht, wie bei einem Wohnmobil.

      Woher krieg ich jetzt nen Kat? Oder will jemand den 110?

      Gruß

      Marcus
      Weil das Zündschloss links sitzt!
      landyblog.de

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        #78
        Hr. Specht ist der Vorsitzende des Vereins "ProAllrad"

        Ruf 5 verschiedene Finanzämter an und Du bekommst 5 verschiedene Auskünfte.

        Guckst Du hier und Du erfährst was über "unechte Wohnmobile"

        Zum Schluß bleibt nur zu sagen, dass es bisher immer noch kein einziges abschliessendes Gerichtsverfahren gegeben hat und darum kein einziges Finanzamt abschliessende Auskünfte geben kann.

        Die von Dir angeführte "Verschweissung" kann eigentlich nur die als LKW (gewichts) - versteuerten Fahrzeuge betreffen. Das hat also mit den Womos nichts zu tun. edit: achja, grad seh ichs, Du hast es ja selbst schon so geschrieben.

        Auch bei den Womos ohne 1,7m Stehhöhe ist völlig offen, ob sie als PKW oder als "anderes Fahrzeug", also nach Gewicht zu versteuern sind. Aber aus der von Dir zitierten Aussage von Hr. Englert schliesse ich, dass er Wohnmobile ohne die 1,7m Stehhöhe als LKW behandeln will, vorrausgesetzt das Flächenverhältnis passt. Das ist doch sogar noch besser als Womo! Sollte er dann doch verschweisste Fenster verlangen, dann zeigt das nur mal wieder wie konfus die Finanzämter sind.

        Sigi

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          #79
          Du brauchst weder die Sitze,noch einen PBS,noch einen Kat:

          Neues zur Gewichtsbesteuerung - nur für die Defender 110 Fraktion
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #80
            [quote]Original von DerMarcus
            ... so ....

            Seit gestern gibt es lt. Auskunft des Finanzamtes Ansbach (Herr Englert) eine bayernweit einheitliche Regelung.
            • * WoMo nur bei 170cm Stehöhe - KEINE Ausnahmen mehr
              * Wenn Ausnahme dann "LKW" (ohne WoMo)
              * Wenn Transportfläche gewisse Größe (ohne Ausstattung!)
              * Wenn LKW, dann dauerhafte Verblendung der Scheiben


            Dies sei auf einer Konfernez unter anwesenheit eines gewissen "Hr. Specht" (sorry, keine Ahnung wer das ist) gestern in Nbg. einheitlich geregelt worden. Die Fianzämter müssen ab heute vor allem bei der Verblendung auf Schweißen bestehen.[
            ..................quote]

            ...ich war nicht in Nürnberg - und auch nicht auf ein Konferenz - schon garnicht am gestrigen Tage!!!!!!!!!!!!!!!!!

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              #81
              Weißt du denn,was da gelaufen ist?
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #82
                nö!

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                  #83
                  @proallrad: Ich will keinen Zoff, oder saonstwas. Ich gebe nur das wieder was mir mitgeteilt worden ist. Sorry!
                  M.

                  http://www.blacklandy.de/wbb2/thread...419#post156419
                  Weil das Zündschloss links sitzt!
                  landyblog.de

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                    #84
                    ...hab ich schon verstanden... ;)

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