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Jau Stefan,vielen Dank für deinen Beitrag.
Nun hab mal wieder eine Froge.
Man spricht immer von der Grundfläche,für den Personentransport und von der gesammten Nutzfläche.
Ich habe einen Dachkoffer 2,1m lang.Den müßte man doch zur Grundfläche dazuaddieren,wollte man die gesammte Nutzfläche berücksichtigen.Odre?
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Es wird wohl ums Fahrzeug und um "IM" Fahrzeug gehen, ein Anhänger zählt da auch nicht mit. Deshalb wird eure Außenküche oder Vordachlösung auch net gehen.
Original von Caruso
Wir wollen ja auch garnicht wie ein Womo besteuert werden.
Ich würde schon gern wollen ... aber wird wohl nix ..
Für meinen Fall bedeutet das:
- Im Moment Womo (aktueller, vorläfiger Bescheid 169€)
- Fläche zur Personenbeförderung nachweislich kleiner als "Wohnfläche" (hab vorn 2 Einzelsitze und (nach Bedarf) den hinteren Einzelsitz der 2. Sitzreihe drin. Andernfalls steht dort meine Kühlbox)
- Demnach müsste ich bei der Vorführung (so sie denn dann kommt) als
"anderes Fz" eingestuft werden
- das bedeutet ich werde nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert
- damit günstiger als die 400€ (mit Kat)
Demnach (laut Stefan):
Ohne Hubdach = anderes Fahrzeug = Gewichtsbesteuert = günstig!
Mit Hubdach = echtes Womo = Womotarif
Nun heißt es abarten und schnell alles andere so installieren das die nicht auf dumme Gedanken kommen ...
Auch ich habe einen solchen Brief bekommen und sollte 1300 Euro nachzahlen.
Ich habe dem Finanzamt eine ausfuehrliche Beschreibung mit Fotos geschickt, da ich gerade fuer laengere Zeit im Ausland bin. Die Besteuerung wurde daraufhin wieder geaendert, ich muss aber bei Rueckkehr nach D zur Nachpruefung. Hat jemand von den Nordlichtern Erfahrungen mit dem FA Husum gemacht? Da muss ich als Flensburger wohl hin?
... war als WoMo besteuert, ist dann zum PKW umgewandelt worden. Innen ist ein kompletter Ausbau vorhanden, bezuegl. Stehhoehe: Dachaufbau im Heckbereich (abnehmbare Kiste Marke Eigenbau, die auf Oeffnung im Dach montiert wird) mit ca. 175 Stehhoehe). Habe alles haarklein beschrieben und Fotos gemailt, 2 Tage spaeter kam dann die Antwort, mann werde (vorlaeufig) den Steuerbescheid aendern- Nachpruefung erforderlich.
Ich denke auch, dass das ein Übergangsmodell ist- ich fahr noch Hanomag AL-28 mit WoMo-Zulassung-wir warten alle schon auf die perversen rückwirkenden Bescheide, die selbst diese Fahrzeuge mit Leergewicht über 3,5t Hubraumbesteuern werden. Hab den Hano immer nur zu Touren angemeldet und verwende erstmal den Landy mit Hubdach und Einrichtung als Camper und fahr den Wagen als PKW in der eigenen Firma.
Vielleicht sollte man Freunde finden in Tchechien, Schweiz, Lichtenstein oder wer weiß wo (Spanien für Afrikafahrer Enclave Ceuta) wo das Fahrzeug als 2. Wohnsitz läuft oder noch besser als erster Wohnsitz und dann die Kilometerpauschale beim Finanzamt geltend machen-dann wäre wenigstens die 20km Mindestfahrstrecke auch erfüllt. Diese unlogischen Bohnenzähler haben einfach keine anderen Opfer mehr gefunden (vielleicht Flugbenzin besteuern??Trifft aber nur die Bonzen)
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