Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

aus für campingfahrzeug ohne klappdach

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    aus für campingfahrzeug ohne klappdach

    der eine oder andere von euch hat doch seinen landy als campingfahrzeug umschreiben lasse ohne ein klappdach (oder wie das heisst) einzubauen ?!

    ein kollege von mir hat das vor einigen jahren auch getan - ging bisher auch gut.
    letzte woche bekam er post vom finanzamt coburg, dass sein campingfahrzeug (mercedes vito) rückwirkend zum jahr 2006 als pkw besteuert wird und er ne kräftige steuernachzahlung abdrücken muss.

    als begründung wurde die zu geringe stehhöhe angegeben.

    meine frage nun, wer von euch hat ebenfalls ein ähnlichen schreiben vom finanzamt bekommen und was kann man dagagen tun.

    ja klar, erstmal einspruch, aber was dann ?????

    ein hochklappdach einbauen, kommt aus kostengründen nicht in frage !

    das problem dürften dann ja wohl auch die vielen tausend vw-campingmobile ohne klappdach haben.


    ich frage so direkt, weil ich mir einen defender 110 ht mit campingausstattung zulegen möchte. wenn das aber probleme gibt, bau ich den campingkram aus und lasse den 110er als lkw umschreiben.

    #2
    Hallo Andreas (das "streng" lass ich mal einfach weg :D),

    mit diesem Thema triffst Du genau DEN Punkt. Habe vor 2 Wo. meinen Defi zugelassen, im Brief war bereits Wo-Mo + Auflastung auf 2,8t eingetragen, das hat für den Vorbesitzer anscheinend auch die steuerlichen Vorteile gebracht.
    Ich warte jetzt mal den Steuerbescheid ab, befürchte allerdings, dass es die vollen roundabout 680,- € werden 8o , da die neuseten Bedingungen eben nicht erfüllt sind (u.a. Stehhöhe 1,70m).

    War das nicht auch so, dass die HT´s als LKW besteuert werden, oder vertu ich mich da gerade

    LG
    Angela
    only a vampyre can love you forever

    Kommentar


      #3
      das problem an dem ht (den ich gerne kaufen würde) ist, dass er hinten fenster drinnen hat (2 stück).

      keine ahnung ob das ab werk so ist oder nachträglich reingemacht wurde. den fahrzeugbrief habe ich noch nicht gesehen, aber angeblich steht da "campingfahrzeug" drin.

      meines wissens nach dürfen bei nem lkw keine fenster hinten sein - oder geht das durch ??
      sitzbänke etc. hat er hinten keine. nur den campingeinbau und ein klappbares doppelbett. aber ganz ohne fenster hinten ist ein campingmobil schon etwas dunkel ;-(

      ich könnte ein dachfenster einbauen - wenn mans aufmacht ist die stehhöhe nach oben quasi unbegrenzt :D

      Kommentar


        #4
        zuerst zu den scheiben: ich hatte mal nen T4 transporter. es war ein sog. fensterbus. also auch lediglich zweisitzer aber rundherum mit fenstern versehen. der lief damals als LKW. ob das heute auch noch so ist weiss ich leider nicht.

        so nun zum wohnmobil-defender: es ist allemal kacke wenn die das jetzt streichen bzw. nur noch mit hubdach wegen der stehhöhe akzeptieren. aber wie ist das nun genau? wird das auto dann als womo anerkannt, gleichwohl aber als PKW besteuert oder kommt es zu einer umschlüsselung von womo auf PKW? wenn ersteres der fall ist, halte ich nicht für gar so dramatisch da die versicherung eines womos ja ungleich günstiger ist als die eines PKW, insofern kann man sich quasi einen teil über die ersparnis durch die versicherung wieder reinholen.

        ich persönlich vermute daß die sich die höheren steuern von den sagen wir mal eher zweifelhaften wohnmobilen so oder so holen. heute ist es die auflage mit der stehhöhe, somit sind schon einige euros mehr in den leeren kassen. das wird denen aber nicht reichen. dann kommen sicher noch so klamotten wie festeingebaute spüle mit zu- und abwasseranschlüssen, festeingebauter kocher etc. wenn es dann immer noch nicht reicht wird der gesetzgeber halt hergehen und festlegen daß das womo ne mindestquadratmeterzahl an wohnfläche haben wird und so weiter und so fort.

        ich weiss auch nicht. ich finde das langsam nur noch lächerlich. dann sollte man doch die kfz steuer lieber an den verbrauch koppeln und über den spritpkonsum reinholen. das wäre in meinen augen wesentlich gerechter, weil auch verursachungsgerecht. aber das wurde ja an anderer stelle auch schon hinlänglich diskutiert.

        wünsche uns allen glück (bin aber sekptisch). schönes we

        bernd

        Kommentar


          #5
          Original von Thabo
          zuerst zu den scheiben: ich hatte mal nen T4 transporter. es war ein sog. fensterbus. also auch lediglich zweisitzer aber rundherum mit fenstern versehen. der lief damals als LKW.
          Von der Zulassung her gibt es keine Auflagen, daß ein LKW keine Fenster haben darf, das ist nur vom Finanzamt. Manche TÜVs verlangen das mittlerweile beim Umtypen auch, ist aber eigentlich nicht rechtens.

          so nun zum wohnmobil-defender: es ist allemal kacke wenn die das jetzt streichen bzw. nur noch mit hubdach wegen der stehhöhe akzeptieren. aber wie ist das nun genau? wird das auto dann als womo anerkannt, gleichwohl aber als PKW besteuert oder kommt es zu einer umschlüsselung von womo auf PKW?
          Wenn es ein Wohnmobil war, bleicht es auch ein Wohnmobil (von der Zulassung). Da gibt es einen Bestandschutz. Zum Datum der Zulassung oder Umschlüsselung hast du die damaligen Auflagen erfüllt. Das bleicht also. Nur die Steuer kann sich ändern.
          Who needs luxury?

          Kommentar


            #6
            RE: aus für campingfahrzeug ohne klappdach

            Original von andreasstreng
            der eine oder andere von euch hat doch seinen landy als campingfahrzeug umschreiben lasse ohne ein klappdach (oder wie das heisst) einzubauen ?!

            ein kollege von mir hat das vor einigen jahren auch getan - ging bisher auch gut.
            letzte woche bekam er post vom finanzamt coburg, dass sein campingfahrzeug (mercedes vito) rückwirkend zum jahr 2006 als pkw besteuert wird und er ne kräftige steuernachzahlung abdrücken muss.

            als begründung wurde die zu geringe stehhöhe angegeben.
            Ich würde in diesem Fall enscheiden (unabhängig ob Landy, Vito, Bulli oder was auch immer) ob ich das Fahrzeug noch ne Weile fahren will. Dann würde ich mir schnellstmöglich ein Ausstelldach besorgen und dem geänderten Steuerbescheid wiedersprechen. Die Nachzahlung würde ich mit der Begründung, daß du nicht rechtzeitig auf die geänderte "Auflagenliste" hingewiesen worden bist, auch wiedersprechen. Und da es da ja immer um ordentliches Geld geht würde ich es auch eine Verhandlung ankommen lassen.

            Es ist ja schon schlimm genug, daß das Finanzamt da willkührlich umspringen kann, aber wenn sie jetzt auch noch willkührlich sagen können, "rückwirkend bis 1964" ist das einfach nicht nachvollziehbar.
            Wenn sie einem daraf hingewießen hätten, daß sich da was geändert hat und ab sofort deshalb die Steuer höher ist, wäre das was anderes.
            Who needs luxury?

            Kommentar


              #7
              Original von landyxt
              Wenn es ein Wohnmobil war, bleicht es auch ein Wohnmobil (von der Zulassung). Da gibt es einen Bestandschutz. Zum Datum der Zulassung oder Umschlüsselung hast du die damaligen Auflagen erfüllt. Das bleicht also. Nur die Steuer kann sich ändern.
              das wäre dann ja nicht sooo dramatisch. ich zahle für meinen womodefender knapp 300 EUR versicherung im jahr (HP und VK). klar wäre es ätzend wenn ich nun mehr steuern zahlen müsste, aber es wäre noch zu verschmerzen weil eben die versicherung recht genügsam ist.

              Kommentar


                #8
                --" heute ist es die auflage mit der stehhöhe, somit sind schon einige euros mehr in den leeren kassen. das wird denen aber nicht reichen. dann kommen sicher noch so klamotten wie festeingebaute spüle mit zu- und abwasseranschlüssen, festeingebauter kocher etc. wenn es dann immer noch nicht reicht wird der gesetzgeber halt hergehen und festlegen daß das womo ne mindestquadratmeterzahl an wohnfläche haben wird und so weiter und so fort."


                Spüle mit Frisch- und Abwassertank und fest eingebauter Kocher sind heute schon Pflicht.
                Und die Mindest-Quadratmeter gibt es auch schon...

                Also alles nix neues...

                Kommentar


                  #9
                  Jetzt werden wir wieder mal ganz spitzfindig:
                  Wenn man sich die Änderung mal durchliest:

                  Zugriff auf das komplette Online-Archiv 1949 - 2022 des Bundesgesetzblattes Teil I und Teil II sowie auf die Fundstellennachweise A (FNA) und Fundstellennachweise B (FNB)


                  Stellt man fest,daß immernoch von sog.AF-Fahrzeugen die Rede ist,die als PKW versteuert werden sollen,wenn die Fläche zur Personenbeförderung größer ist als die Hälfte der ges.Nutzfläche.
                  Und das ist bei einem Womo ja wohl nie der Fall und bei einem HT schon gar nicht.
                  Dann wird man zum Glück nicht als womo versteuert sondern als anderes Fahrzeug nach Gewicht.
                  Muß man dem FA nur beibringen.
                  Ich hab einen Dachträger,da kommt Nutzfläche zusammen.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                  Kommentar


                    #10
                    so, heute kam tatsächlich der steuerbescheid hereingeflattert. trotz womo-Zulassung durch Vorbesitzer 713,- € 8o
                    Vorbesitzer hatte bis dato immer die günstigen 172,-€ gezahlt, wie ist das jetzt eigentlich mit der Nachforderung, muss er Steuer nachzahlen für ein Auto, das er gar nicht mehr hat ?( ?

                    ok, Kfz-Versicherung wird nach womo berechnet, ist also verhältnismäßig günstig - war aber auch nicht unbedingt einfach, eine Vers. zu finden, die meisten haben den Defi nicht als womo anerkannt, trotz Briefeintrag ...
                    only a vampyre can love you forever

                    Kommentar


                      #11
                      Original von StepOne
                      wie ist das jetzt eigentlich mit der Nachforderung, muss er Steuer nachzahlen für ein Auto, das er gar nicht mehr hat ?( ?
                      ...
                      .. also was das angeht - ich schätze, schon.
                      Wir haben einen Bekannten, der seinen Geländewagen, verkauft hatte, als es klar wurde, dass die Steuervergünstigungen wegfallen. Er muß jetzt die Steuer nachzahlen.
                      Grund dafür ist, dass der Wegfall der Steuervergünstigungen ja in einem schwebenden Verfahren (oderso) gehangen haben, daher darf nun auch Rückwirkend zu dem ursprünglichen Termin die Steuer nachgefordert werden.
                      So jedenfalls hatte ich das verstanden.

                      Schade eigentlich.
                      LG nach RO
                      Andrea
                      Und die Zeit begann ernstlich zu verrinnen.

                      Kommentar


                        #12
                        Hi Andrea,

                        denke auch, dass es so sein wird mit der Nachforderung vom Vorbesitzer - bin ich froh, dass ich den Dicken erst ab jetzt habe :D

                        Ne, im Ernst, werde die Sache Kat mal sehr intensiv überdenken ...

                        Schöne Grüße nach Mendig, was machen Deine Vorbereitungen 8)?

                        Angela
                        only a vampyre can love you forever

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo,

                          ich habe mein Wohnmobil im Sommer 2006 und warte jezt auch auf Post vom (Vieh)nanzamt.
                          Mit Sicherheit muß man auch für Fahrzeuge nachzahlen die man nicht mehr besitzt.
                          Dazu empfehle ich: http://www.wohnmobilforum.de/
                          da kann man einiges über dieses Thema erfahren.

                          Grüße

                          Günter

                          Kommentar


                            #14
                            gibt es ein billig-hochdach ???

                            also das mit der nachzahlung für ein auto, was man verkauft hat stimmt. ich musste damals auch für meinen discovery nachzahlen, obwohl er schon längst "zum kilopreis" verkauft wurde.

                            aber mal was anderes. gibt es eine art "billighochdach-variante". ich will sagen, mir ist egal wie campingtauglich das ding ist - hauptsache es wird vom finanzamt anerkannt;-)
                            im forum haben ja schon einige ein selbstbau-hochdach gezeigt - ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mir das zutraue ;-)

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,

                              also es sollte klar sein, dass eine Besteuerung für den Zeitraum der Zulassung erfolgt. Somit kann nachgefordert werden, wenn, wie in den meisten Fällen, der Kfz-Steuerbescheid unter Vorbehalt erlassen wurde.

                              Zu Billigvarianten von Hochdächern ist anzumerken, dass es mit den üblichen Aufstelldächern der gewerblichen Anbietern nicht geht. Das sind wahrlich keine Schnäppchen. Da wird nur ein altes gebrauchtes Ding von irgendeinem Campingfahrzeug vom Schrottplatz oder Ebay im Budget drin sein. Aber ob man damit dann Glücklich wird?? Schließlich hängt doch bei den meisten von uns das Herz am Defender. Wer würde es da leichtfertig übers Herz bringen, was zu basteln, wenns dann aussieht wie die Flower -Power 70er Jahre Bullies mit aufgeschweißtem Renault R4 Dach.

                              Eigenbau sollte auch Hand und Fuß haben. Schon allein, um den TÜV Segen zu bekommen und den Wert des Fahrzeuges nicht ins Bodenlose abstürzen zu lassen. Ein vermurkstes/verbasteltes Auto ist später fast nicht mehr an den Mann zu bekommen. (Wer muß)

                              Also Eigenbau ist nicht eben mal so kurz zu bewerkstelligen. Wie schon aus den Selstbauerthread zu entnehmen, muss man schon Technische Details beachten und eine sinnvolle Materialauswahl treffen. Dann sollte es trotz Eigenbau eine professionelle Verabeitung sein und, da Defender schließlich auch Geländefahrzeuge sind, eine höhere Belastung aushalten als ein Standard-Campingfahrzeug.

                              Das größte Problem ist jedoch, dass niemand weiss, wo genau die künftige Besteuerung hingeht.
                              Rußpartikel? CO2? Stickoxide? Konglomerat aus Hubraum, zzlg Gesamtgewicht mit Schadstoffausstoß? Oder doch über den Sprit?Wahrscheinlich wird das Kfz-Steurgesetz in wenigen Monaten /Jahren wieder geändert. Da bringt es langfristig nichts, ein teures Aufstell-/Hubdach oder auch nur einen Diesel-Kat für rund 'nen Tausender (allein aus Steurspargesichtspunkten) einzubauen. Wer weiss, was bei den Womos als nächste Ausstattung gefordert wird! Wir haben in unserer schnellebigen Zeit gerade in der Politik keine Rechtssicherheit mehr. Laßt den Sommer wird ein wenig heißer sein, als die letzten Jahre, dann könnt ihr bald zu Fuß laufen!
                              Vielleicht wird als nächstest ein vergoldeter Teppichentsafter im Fahrzeug gefordert!

                              Bevor ich mir ein Aufstelldach oder weitere Umbauten gönne, warte ich lieber ab, was noch alles kommtund genieße meinen Defender so wie er ist.

                              Gruß

                              Rulaman
                              www.landy-planet.de

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X