welches PTO hast du verwendet. Gibt es aus dem Bereich auch Bilder?
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Zitat von Caruso Beitrag anzeigenAbnehmbare Vorbaugeräte werden nicht eingetragen.
Umschreibung zur selbstfahrenden Arbeitsmaschine,
mit Frontaufnahme,kein Problem.
Soweit mir bekannt dürfen die aber nur Hänger ziehen, die Teile der Arbeitsmaschine transportieren, also z.B. die Gewichte eines Krans oder das Mähwerk eines Mähdreschers, nicht aber einen Hänger mit Holz. Wäre also im Fall hier wahrscheinlich nicht ideal. Auf der anderen Seite sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen steuerbefreit und dürfen sogar in Feinstaubzonen rein fahren.
Bitte verbessert mich wenn was nicht stimmt.Zuletzt geändert von Forcierer; 29.12.2014, 11:34.folge unserem Rennteam auf FB: "Wood Force Racing"
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Zitat von Forcierer Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt dürfen die aber nur Hänger ziehen, die Teile der Arbeitsmaschine transportieren, also z.B. die Gewichte eines Krans oder das Mähwerk eines Mähdreschers, nicht aber einen Hänger mit Holz.
Dann wird es eben eine Forstwirtschaftliche Zugmaschine.
Ich frag mal jemanden,mit einem selbstfahrenden Schneepflug.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Zitat von Caruso Beitrag anzeigenIch frag mal jemanden,mit einem selbstfahrenden Schneepflug.
Die Erfahrungen mit dem PTO würden mich brennend interessieren; ich mutmaße mal es ist das Teil welches in Deutschland von einem Anbieter aus Donauwörth vertrieben wird....Herkunftsland Türkei, Preis (in der Türkei) 400,- €. Gibt sich also nix mit den Anbietern aus England, sieht aber deutlich solider aus. Überlege mir das Ding auch zuzulegen, um einen Frontmulcher am Disco betreiben zu können.
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Ja, auch bei mir fährt einiges als SFAM. Ja, die Rechtslage mit Anhänger an SFAM ist etwas "undurchsichtig". Nein, ich habe nicht wirklich eine allumfassende Antwort darauf. Was ich dazu beitragen kann:
- Höchstgeschwindigkeit einer SFAM mit einem Anhänger 60km/h - auch außerorts und auf Autobahnen!
Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVO
Davon kann ich tunlichst abraten; wer mit 60 über die Autobahn zuckelt wird garantiert recht zeitnah von der Rennleitung rausgewunken...
Die Definition einer SFAM lautet...
"selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind"
Quelle:§2 (17) FZV
Ich bin auf dem Stand, Anhänger mitführen zu dürfen, solange darauf zur Arbeit notwendige Teile oder Betriebsmittel der SFAM verlastet sind. Quelle dafür kann ich aber nicht benennen.
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Eine Quelle hab ich auch nicht, habe es aber schon öfter so gelesen.
Da eine selbstfahrende Arbeitsmaschine steuerbefreit ist, dürfte sich das Mitführen eines Anhängers zur Güterbeförderung schon dadurch erledigt haben.
Da das Arbeitsgerät nicht fest mit dem Defi verbunden ist, wird nur eine Zulassung als Zugmaschine oder LoF Zugmaschine möglich sein.
Als LoF Zugmaschine fällt er nicht unter den Fußgängerschutz.
Allerdings darf die Sicht nach vorne nicht übermäßig eingeschränkt sein. Daher ist der Anbau des Spalters verboten. Das hat aber nichts mit der Zulassung des Defis zu tun und wird von den Ordnungshütern relativ betrachtet.
Besorgniserregend finde ich nur die Aufhängung am Chassis. Glaubst Du wirklich , dass das jemand so abnimmt? Da muß ja irgendwas eingetragen werden.
Anbaulast und wie weit die Last nach vorne auskragen darf.
Die Schweizer hatten oft an den Landys Anbauplatten für Schneepflüge verbaut.
Die waren aber nach oben am Kühler vorbei mit Streben abgefangen, oder unten vom Chassis diagonal zur Anbauplatte.
Ich glaube nicht, dass das so ohne Verstrebung abgenommen wird.
Ansonsten schönes Projekt.
Gruß Marc
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Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenDa eine selbstfahrende Arbeitsmaschine steuerbefreit ist, dürfte sich das Mitführen eines Anhängers zur Güterbeförderung schon dadurch erledigt haben.
Was ist,wenn ich so eine Maschine mit schwarzem Nummernschild betreibe?Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Zitat von Caruso Beitrag anzeigenWas ist,wenn ich so eine Maschine mit schwarzem Nummernschild betreibe?
Somit wird die Frage aufgeworfen, warum da ein schwarzes angebracht wurde, und wer das plakettiert hat...
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die selbstfahrende Arbeitsmaschine macht nur Sinn, wenn man keine Hänger ziehen will. Dann ist es aber sehr interessant. Ohne Hänger haben sie keine Geschwindigkeitsbeschränkung (nur eben die eingetragen Höchstgeschwindigkeit in den Papieren) und dürfen auch in die Feinstaubzonen rein fahren, da keine Plakette erforderlich ist. Man darf sie nicht zum Gütter-Transport verwenden. Ist also z.B. für einen Geländewagen der als Wettbewerbsfahrzeug umgebaut ist durchaus zu überlegen.folge unserem Rennteam auf FB: "Wood Force Racing"
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Zitat von SirLandy Beitrag anzeigendas grüne Kennzeichen steht nämlich im Schein...
Bei der Zulassung kann man doch sagen,dass man
kein grünes Kennzeichen will.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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