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RRS 2015 Übernahme neu und schon beschädigt

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    RRS 2015 Übernahme neu und schon beschädigt

    Hallo liebe Forumgemeinde,
    Ich weiss nicht wo ich anfangen soll:-) Wobei es mir nach Lachen gar nicht zu Mute ist.
    Eigentlich wäre heute der Übergabetermin für meinen neu bestellten RRS. Gestern Mittag rief mich aber mein Verkäufer an und teilte mir mit, dass im Autohaus eingebrochen wurde und mehrere Fahrzeuge dem Vandalismus zum Opfer gefallen worden wären, u. A., leider, auch mein Fahrzeug. Zwar wurde mein RRS nicht so schwer beschädig wie viele anderen (Front- und Seitenfenster eingeschlagen, Karosserie mit dem Schraubenzieher „bearbeitet“, durchlöchert und zerkratzt), „nur“ ein ca. 2 Meter langer, oberflächlicher Kratzer, aber nicht desto trotz muss jetzt auch der zum Lackierer.
    Jetzt meine Frage: da ich jetzt, so gesehen, eine „B-Ware“, kaum aus dem Werk und schon beim Lackierer, für teueres Geld übernehmen würde (Leasing), möchte ich von Euch wissen, ob Ihr so ein Fahrzeug, ohne Weiteres, ohne jegliche Bedingungen, übernehmen würdet?
    Gruß
    Alex

    #2
    AW: RRS 2015 Übernahme neu und schon beschädigt

    Ist für den Händler absolut Mist aber er muss Vertragsgemäß liefern.
    Also das Fahrzeug in einem Vertragsgemäßen Zustand, eben neu, ohne vorher noch halb lackiert worden zu sein.

    Alternativ kann dann entsprechend eine Wertminderung wie auch bei einem Unfall vereinbart werden.
    Darüber würde ich nachdenken, allerdings erst wenn das Fahrzeug repariert ist.
    Meiner persönlichen Meinung nach ist neu neu und nachrepariert nie 100%, das sieht man dann auch.

    Kommt jetzt auch darauf an ob du mit Macken leben kannst oder dir sagst, mir egal.

    Da kann man dann auch nachverhandeln.

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      #3
      AW: RRS 2015 Übernahme neu und schon beschädigt

      Da das Thema ja auch in einem anderen Forum diskutiert wird, hier nochmals meine Antwort:

      Das Fahrzeug ist und bleibt Eigentum der Leasingbank, daher muss sich der Händler mit der Bank bzgl. der Sachbeschädigung auseinandersetzen. Der Leasingnehmer kann allerdings von der Leasingbank ein fabrikneues Fahrzeug verlangen und kein beschädigtes oder instandgesetztes Fahrzeug. So kann er natürlich auf die Erfüllung des Vertrages pochen und das im Vertrag zugesicherte Objekt ablehnen. Umgekehrt müsste er rein theoretisch auch jeden Schaden der Leasinggesellschaft melden, was bei großen Schäden der Händler meist eh macht.

      Also: er kann die Übernahme des Fahrzeuges verweigern, ob das verhältnismäßig ist, bleibt in seinem Ermessen.

      Kommentar


        #4
        AW: RRS 2015 Übernahme neu und schon beschädigt

        besser als knolfi kann man es nicht schreiben.

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