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das scheinen einige Zulassungstellen anders zu handhaben, z.B. HH-Harburg (zumindest liest sich das anders):
KFZ-Zulassung: Wunschkennzeichen
(...)
Was sollte ich sonst noch wissen?
Mit Ihrem reservierten Kennzeichen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen, Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung Ihres Fahrzeuges stehen, durchführen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen" unten.
Doch darfst du.
Schau noch mal auf die Doppelkarte aus meinem Beitrag Nr.7
Dort steht das oben links in der Ecke (also auf dem Bildchen der Doppelkarte).
Musst du der Versicherung aber mitteilen, so das sie die Doppelkarte entsprechend ausfüllen.
Danach könnte ich beim Amt anrufen, und mir das Kennzeichen des abgemeldeten Fahrzeugs reservieren lassen(geht natürlich nur im eigenen Bezirk). Dann Bestätigung abwarten, Versicherungsbestätigung besorgen, und ab zum TÜV.
Also gehts ja doch, egal wie lange das Kfz abgemeldet ist, vorausgesetzt, das Kennzeichen wurde noch nicht anderweitig vergeben.
Mensch Dieter, ich hab das Ding schon vor Wochen unterschrieben und sämtliche Bekannte werden derzeit auch von mir dazu genötigt.
Dennoch darf es doch gestattet sein, sich in allen Richtungen zu informieren, alles abzuklopfen, und vor Allem auch dabei ins Kalkül zu ziehen, dass wenn nicht genug Stimmen zusammenkommen, es in nächster Nähe darauf hinaus läuft, dass wir uns mit dieser Materie auseinandersetzen müssen.
Dann will ich bitteschön auch ein wenig Rechtssicherheit.
Und das J E T Z T wird, was die Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen angeht, auch zukünftig das J E T Z T bleiben. Aber zukünftig vielleicht (was ich nicht hoffe) ohne Alternative.
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