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was machen die mit meinem Namen, Adresse, email etc. ?!
Ist ne rechtliche Sache:
IV. Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)
Stand: 15. Januar 2014
(...)
4. Schriftform
(1) Petitionen sind schriftlich einzureichen. Die Schriftform ist bei Namensunterschrift gewahrt.
Bei elektronisch übermittelten Petitionen ist die Schriftlichkeit gewahrt, wenn der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind und das im Internet für elektronische Petitionen zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird (elektronischer Ersatz der Unterschrift).
(2) Ein Recht, Petitionen mündlich vorzubringen oder persönlich zu überreichen, besteht nicht.
(...)
Trotzdem kann sonst jeder mit jeder x-beliebigen Schrottkarre mit KZK im Straßenverkehr teilnehmen. Ohne jede Einschränkung - und das darf eigentlich nicht sein.
Jetzt kann man argumentieren, das ist bei roten Nummern das gleiche. Aber rote Nummern sind lediglich für Probefahrten und Überführungen "erlaubt".
ähem, hier muß ich widersprechen:
(1) 1Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. 2§ 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Bevor Du hier das Volk verunsicherst, lies Dir dies mal durch.
Dann wirst Du auch feststellen, dass es illegal ist, als Schrotti mit dem Kurzzeitkennzeichen Altmetall zu sammeln.
Die Nutzung ist in etwa dem roten Händlerkennzeichen gleichgestellt.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug. Zusätzlich werden alle benötigten Dokumente, die man für die Beantragung eines Überführungskennzeichens in Ihrer KFZ-Zulassungsstelle braucht, aufgelistet.
Ich habe glücklicherweise auch zwei Bekannte, die solche Händlerkennzeichen haben.
Aber spätestens wenn ich im Urlaub eine schöne Serie entdecke, und mich kurzfristig für den Kauf entscheide, brauche ich eine gelbe Latte.
Aus genau diesem Grund und aus Solidarität mit anderen Leidensgenossen habe ich die Petition unterschrieben.
Momentan schlage ich die Werbetrommel in meinem Dunstkreis.
Die Zeit drängt. Dinge, wie die gelbe Latte sind Errungenschaften, die niemals wiederkommen, wenn sie einmal vom Tisch sind.
Trotzdem kann sonst jeder mit jeder x-beliebigen Schrottkarre mit KZK im Straßenverkehr teilnehmen. Ohne jede Einschränkung - und das darf eigentlich nicht sein.
Um das noch mal klarzustellen: Auch ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen muss heute schon verkehrssicher sein:
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
(...)
§31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
(...)
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
@Amigo Du kannst lesen? Und verstehen was Du liest? Nochmal zusammengefasst nur für Dich: Die Schreiber selbst hatten um Löschung ihrer Beiträge gebeten. Die Antworten auf gelöschte Beiträge stehen zu lassen wäre kaum sinnstiftend gewesen. Sie aufzudröseln, dazu fehlt mir die Zeit. Ich habe selbst an meinen Antworten zu den Beiträgen zu lange gesessen, dass es mir leicht gefallen wäre sie zu löschen. Nun kann ich also entweder den inhaltlich berechtigten und formal kaum diskutierbaren Wunsch der Autoren nach Löschung ihrer die Kontroverse auslösenden Beiträge zu Gunsten der Diskussionskultur ignorieren, oder aber den Thread auf sein Thema zurückführen. Typisches Moderationsdilemma. Ebenso typisch wie genau dafür von Forenmitgliedern wie Dir stark und ungebührlich persönlich angegangen zu werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung kann man nichtzugelassene Fahrzeuge nur noch auf dem Hänger oder mit bestandener TÜVprüfung und bestandener Abgasuntersuchung über das Kurzzeitkennzeichen im öffentlichen Verkehr bewegen. Das erschwert den Handel zwischen Privatleuten und das Vorführen nach Restauration/Reparatur erheblich. Mehr Zeit, mehr Ämtergänge, erheblich mehr Kosten....
angezählte Grüße
Moin
Wenn ich den Wagen eh auf mich zulassen möchte, kann ich ihn doch schon bei der Versicherung "Anmelden", sprich Doppelkarte holen.
Dann zur Zulassungsstelle, Nummernschilder machen lassen und mit den Ungestempelten Nummernschildern zum TÜV fahren.
Ist jetzt auch nicht so viel anders wie an das Kurzzeitkennzeichen zu kommen.
Wenn Du vorher die Mängel, wie einen durchgerosteten Schweller, unterwegs am Strassenrand reparierst, kannst Du das so machen.
Nach meinem Verständnis sind Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung direkte Fahrten zum TÜV oder auch Werkstatt-TÜV, aber nicht eine Fahrt zur Totalrestauration mit einer Vorführung beim TÜV ein halbes Jahr später, wenn auch in selben Haus.
Ich habe glücklicherweise auch zwei Bekannte, die solche Händlerkennzeichen haben.
Aber spätestens wenn ich im Urlaub eine schöne Serie entdecke, und mich kurzfristig für den Kauf entscheide, brauche ich eine gelbe Latte.
Gruß Marc
Moin,
@Marc
genau das geht bereits seit einiger Zeit - anders als vor 2,3 Jahren - leider nicht mehr. Kurzzeitkennzeichen bekommt man nur bei der für den eigenen Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle. Damit kann man es vergessen, am Urlaubsort mal eben schnell ein Kurzzeitkennzeichen zu holen, um damit das neue Objekt der Begierde nach Hause zu fahren.
Dazu dürfen die Zulassungsstellen zur Vermeidung von Härtefällen Ausnahmen machen, wenn ein Fahrzeug in deren Bezirk gekauft, und in einen anderen Bezirk überführt werden sollen.
Ob das alle Zulassungsstellen so machen, weiß ich nicht.
Im Begründungstext zur Novelle, also die Tischvorlage für die Parlamentarier zur Gesetzesverabschiedung steht es eigentlich recht klar:
Gelbe Kennzeichen zukünftig nur noch
- Wenn das Fahrzeug der Zulassungsstelle bekannt ist (also schon in D registriert)
- Zur Überführung wenn eine gültige HU und AU und ein gültiger Fahrzeugschein vorliegt
- Zur Erlangung einer HU/AU aber nur auf dem direkten Weg Standort zur nächstgelegen Prüfstelle, wenn ein gültiger Fahrzeugschein vorliegt.
- Die Kennzeichen sollen zukünftig nur noch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden dürfen
Mit den Regeln hätte ich ohne Hänger keine meine Serien zugelassen bekommen.
Habs natürlich auch vor längerem unterzeichnet und bei FB geteilt sowie bei meinen Kollegen in der Oldtimer-szene verteilt.
Wird ein knappes Höschen!
Ohne KZKZ wär ich auch nie soweit gekommen... Wär schade
Jetzt hilft wirklich nur noch die virale Verbreitung des Links mit der Bitte um Unterstützung. Ich habe das Thema nochmals in anderen Foren angeschoben.
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