Da stehts richtungsunabhängig. Also müssten auch nach vorne gerichtete "Arbeitsscheinwerfer" zugelassen sein.
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Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Da stehts richtungsunabhängig. Also müssten auch nach vorne gerichtete "Arbeitsscheinwerfer" zugelassen sein.Build Boost Break Repeat 😁
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
Du hast es doch bereits gepostet.
"...zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen..."
Das ist lediglich dann der Fall, wenn das Arbeitsgerät(zB. Winde), und somit auch die damit verbundene Arbeitsstelle, vorne vorhanden sind.
Irgend eine Arbeitsstelle zu beleuchten ist damit nicht gemeint.
Gruß Marc
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenDas Fernlicht im Hauptscheinwerfer zuzüglich Zusatzfernscheinwerfer dürfen pro Seite nicht mehr als 100 Watt haben.
Gruß Marc
Die Watt der Scheinwerfer ist im Prinzip egal.
Die Fernscheinwerfer dürfen eine Bestimmte Leitzahl (Helligkeit der Scheinwerfer) nicht überschreiten.
Diese Zahl ist auch im Glas "Eingegossen".
Wenn ich mich recht entsinne war es mal 100 wurde aber auf 75 runtergesetzt.
Haben die Hauptscheinwerfer, je Fernlicht, schon 37,5, dürfen keine zusätzlichen Fernscheinwerfer montiert werden.
Auch nicht mit 5 Watt Birnen ;-)
Ob diese Leitzahl bei Kombischeinwerfern, Abblendlicht und Fernlicht in einem Scheinwerfer, auch eingegossen ist kann ich gerade nicht sagen.
Noch was zu den Verschaltungsmöglichkeiten,
in Verbindung mit zusätzlichen Fernscheinwerfern sind folgende Schaltungsmöglichkeiten möglich:
- Serienfernlicht allein
- Zusatzfernlicht allein
- Serienfernlicht mit Zusatzfernlicht
- Zusatzfernlicht mit Abblendlicht
Bei Doppelscheinwerfern (Halogen) kann das Abblendlicht ständig mitleuchten.
Alle Kombinationen sind zulässig, mit einer Einschränkung:
Die Summe der Leitzahlen der gleichzeitig eingeschalteten Fernscheinwerfer darf 75 nicht überschreiten. Die Serienscheinwerfer haben eine Leitzahl von 17,5
Man dürfte also zusätzlich noch 2 Fernscheinwerfer mit einer Leitzahl von höchstens 20 gleichzeitig betreiben.
Hat man Zusatz-Fernscheinwerfer mit höherer Leitzahl installiert, dürfen sie nicht in Verbindung mit dem Serien-Fernlicht leuchten.
Eine weitere Forderung ist, dass sämtliche Fernscheinwerfer beim Abblenden erlöschen müssen.
Hier "Geklaut" :-) http://www.multifornia.de/thread.php?postid=116526
Gruß Ralf.Nachher ist man immer Schlauer......
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
@ Ralf:
Hast Du eine Idee, wo die Kennzahl "75" steht? In ECE-Regelungen beim Bundesministerium für Verkehr steht noch die "100".
6.1.9.1 Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf 430 000 cd, was einem Wert (Kennzahl) von 100 entspricht, nicht überschreiten.
6.1.9.2 Diese größte Lichtstärke ergibt sich durch die Addition der einzelnen Werte der Kennzahlen, die auf den jeweiligen Scheinwerfern angegeben sind. Jedem Scheinwerfer, der mit „R“ oder „CR“ gekennzeichnet ist, wird die Kennzahl „10“ zugeordnet.
Gruß
HighlandyAnybody who loves whisky can't be all bad.
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
Zitat von Zigeuner Beitrag anzeigenWo steht denn was über zusätzliche Fernscheinwerfer, ich finde nix mehr.
Ein E-Prüfzeichen für Arbeitsscheinwerfer würde ich gerne mal sehen.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
Zitat von Highlandy Beitrag anzeigen@ Ralf:
Hast Du eine Idee, wo die Kennzahl "75" steht? In ECE-Regelungen beim Bundesministerium für Verkehr steht noch die "100".
Quelle: ECE-Regelungen R48, 01-2011.
Gruß
Highlandy
Ich denke Caruso hat recht :
Das ist von 75 auf 100 hochgeschraubt worden.
Er hat da mehr Ahnug von und ist immer gut wenn es um Bestimmungen oder Zulassungen geht :-)
Gruß Ralf.Nachher ist man immer Schlauer......
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
ich pupse auf den ganzen gesetzteskram, denn auf freier strecke oder im busch sitze ICH ja hinter dem steuer und muss zurecht kommen.
da ich ja auch einen licht fetisch habe, habe ich lange rumgetüftelt um für mich das optimum rauszuholen.
da jetzt mein 4 GW umgebaut wird hab ich beschlossen eine LED bar aufs dach zu setzen und zwei fernscheinwerfer auf die stosstange.
mit der led bar habe ich in langen nächten rum experimentiert. leiste unten, oben, irgendwo in der mitte provisorisch befestigt und geschaut wie die lichtausbeute und die funktionalität der ansteuerung am besten ist. ein separater schalter macht absolut sinn da die lichtleiste nur im gelände bzw. auf versorgungswegen etc. angeschaltet wird wo man eine nahflächenausleutung benötigt. auf der strasse möchte ich den gegenverkehr mit der laserkanone auch nicht pulverisieren.
wie erwartet war die lichtausbeute auf dem dach die beste, aaaaber die blendwirkung vom eigenen fahrzeug (weiß) war kaum auszuhalten, also wurde die motorhaube schwarz matt foliert. siehe da, funktioniert super.
die zwei fernscheinwerfer kommen wie bei meinen alten defendern wieder auf die stoßstange.
dort bieten sie eine perfekte lichtausbeute und strahlen in die ferne wo ich das licht haben möchte.
ich hatte versuche gefahren mit fernscheinwerfern auf dem dach, super licht, aber nur so lange wie das wetter mitspielte!
wenn es etwas diesig wurde fuhr ich in einer blendenden lichtglocke. die position auf der stoßstange macht wiederum sinn, da "unter" dem dunst hergeleuchtet wird (naja, fast immer). ist wie das prinzip der nebelscheinwerfer, je tiefer desto weiter. angesteuert werden die fernscheinwerfer per relais die das signal von den serienlampen bekommen und direkt über den lichtschalter gezündet werden.
diese konstellation ist absolut tüv konform solange ich keine 100W birnen in die fernscheinwerfer setze und diese eine kennzeichnung haben. von den werten her sieht es dann so aus, vorne gehen 220 Watt in die ferne ( 4x55Watt zusamen geschaltet erlaubt laut mehrerer tüv prüfer) und in die fläche 300Watt per separatem schalter, quasi der arbeitsscheinwerer (der tüv mann hatte gestern auch nichts an der lichtleiste und deren schaltung zu bemängeln)
alle lichter parallel anschalten macht zwar spass, bringt aber nichts, denn es gibt nur ein dunkel und ein sichtfeld was ich benötige um zu fahren.
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
Zitat von Caruso Beitrag anzeigenEin E-Prüfzeichen für Arbeitsscheinwerfer würde ich gerne mal sehen.
auf den Scheinwerfern habe ich das auch noch nicht live gesehen, aber in den Hella-Datenblättern ist mir das aufgefallen, dass sie glegentlich die Rubrik Typprüfung in der Tabelle haben und dort E1 angeben - manchmal ergänzt um ECE R10 für Funkentstörung. Manchmal geben sie auch nur ECE R10 an. Kannst Du da mehr Licht ins Dunkel bringen?
http://www.hella.com/agriculture/ass...D_HELLA_DE.pdf
http://www.hella.com/agriculture/ass...1500_KI_DE.pdf
http://www.hella.com/agriculture/ass...u_HELLA_DE.pdf
http://www.hella.com/agriculture/ass..._LED_KI_DE.pdf
http://www.hella.com/agriculture/ass...0_HELLA_DE.pdf
Besten Gruß
HighlandyAnybody who loves whisky can't be all bad.
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
Zitat von PaulaGruen Beitrag anzeigenich pupse auf den ganzen gesetzteskram, denn auf freier strecke oder im busch sitze ICH ja hinter dem steuer und muss zurecht kommen.
Zitat von Zigeuner Beitrag anzeigenWie sieht die Gesetzeslage aus?
Was darf korrekterweise montiert und betrieben werden?
Besten Gruß und schönes Wochenende
HighlandyAnybody who loves whisky can't be all bad.
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
Zitat von 2-109 Beitrag anzeigenMein ist als LKW angemeldet, gelten dann die LKW Vorschriften oder
geht das erst über 3,5 T?
Herman
Highlandy,wie du schon schriebst,sind das Kennzeichnungen für Herstellerland und Funkentstörung.
Andere LTE haben Kennzeichnungen,die ihren Verwendungszweck eindeutig zuordnen.
Ein Arbeitsscheinwerfer hat dies nicht und das ist eine Anforderung an diese Scheinwerferart.
Deshalb meine Bemerkung zu Lightforce.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
Zitat von PaulaGruen Beitrag anzeigenich pupse auf den ganzen gesetzteskram, denn auf freier strecke oder im busch sitze ICH ja hinter dem steuer und muss zurecht kommen.Gruß Rainer
https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!
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AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe
Ist klar Rainer das du darauf wieder abgehst, man kennt es nicht anders.
aber lies mal zwischen den Zeilen, da war der Tipp mit dem TÜV.
gesetzeslage und Realität gehen nicht einher.
fahrzeug gesetzeskonform umgebaut, mag der Polizist nicht, lässt nachprüfen, der Prüfer mag ja seinen Auftraggeber und handelt dementsprechend. Deshalb direkt zu den Prüfern und nachfragen, dann gibt es (obwohl man im Recht ist) keine bösen Überraschungen.
es sei denn man hat Langeweile und will sich rumärgern weil es Spaß macht
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