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Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

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    Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

    Wie sieht die Gesetzeslage aus?
    Was darf korrekterweise montiert und betrieben werden?

    #2
    AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

    Moin, alles wenn sie als Arbeitscheinwerfer über einen zusätzlichen Schalter seperat der Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten sind
    Lg
    Marcus
    One Life. Live it.

    Doktor Defender

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      #3
      AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

      Max. 2 Scheinwerfer mit ECE Zulassung die in Summe mit den Hauptscheinwerfern eine Leitzahl kleiner gleich 100 haben. Alles andere sind Arbeitsscheinwerfer die nicht über das Fernlicht gekoppelt und im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen. So ungefähr...

      Schöne Grüße
      Samsara

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        #4
        AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

        Zitat von comandre Beitrag anzeigen
        Moin, alles wenn sie als Arbeitscheinwerfer über einen zusätzlichen Schalter seperat der Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten sind
        Lg
        Marcus
        Hallo Marcus :-)

        Arbeitsscheinwerfer dürfen keine E-Kennung haben.
        Du darfst also keine Zugelassenen Scheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer verwenden.

        Gruß Ralf.
        Nachher ist man immer Schlauer......

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          #5
          AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

          Also, wie ich das so sehe, dürfen zusätzliche Fernscheinwerfer nicht auf Dachhöhe betrieben werden. An LKW sieht man allerdings oft, dass diese als Fernlicht fungieren. Aber das kann ja auch illegal sein.
          Wo steht denn, dass Arbeitsscheinwerfer keine e-zulassung haben dürfen?

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            #6
            AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

            Doch Fernscheinwerfer dürfen auch montiert werden.
            Die dürfen dann nur nicht über den Wert 100 in der Leitzahl kommen, also zusammen mit den Originalfernscheinwerfern.
            Sie müssen dann auch mit dem Original Fernlicht zusammen aus gehen.
            Dürfen nur Paarweise, oder halt alle 4 zusammen geschaltet werden. (2Originale + 2 Zusatzfernscheinwerfer)

            Das Arbeitsscheinwerfer keine E-Kennung habe dürfen steht in der Straßenverkehrszulassungsverordnung.

            Gruß Ralf.
            Nachher ist man immer Schlauer......

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              #7
              AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

              Grobe Übersicht findest du hier :

              Pkw-Beleuchtung Was Sie beim Einbau ... - TÜV Süd

              Gruß Ralf.
              Nachher ist man immer Schlauer......

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                #8
                AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

                Zitat von Zigeuner Beitrag anzeigen
                .... An LKW sieht man allerdings oft, dass diese als Fernlicht fungieren. Aber das kann ja auch illegal sein.....
                Für LKW gelten andere Bestimmungen wie für PKW.
                Bitte beachten was in deinen Fahrzeugpapieren steht.

                Gruß Ralf.
                Nachher ist man immer Schlauer......

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                  #9
                  AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

                  Welchen Zweck sollen die Scheinwerfer den haben? Verbunden mit der normalen Beleuchtung als Fernlich oder davon unabhängige Arbeitsscheinwerfer?
                  Wo steht, dass Arbeitsscheinwerfer keine E-Nummer haben dürfen (ich bezweifele das nicht, es würde mich einfach interessieren)?
                  Jan
                  Ich winch Dir was...

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                    #10
                    AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

                    Moin,

                    Arbeitsscheinwerfer keine E-Kennung habe
                    Hmm - sicher?

                    Dachte Scheinwerfer für Straßenbetrieb müssen E-Kennzeichnung haben,
                    Arbeitsscheinwerfer brauchen das nicht, können das aber schon. Was
                    sollte dagegen sprechen? Es geht ja hier lediglich um den Betrieb bzw.
                    die Zulassung von Scheinwerfern im Straßenverkehr.

                    Gruß
                    Thomas

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                      #11
                      AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

                      Die Frage ist sehr gut, denn aus meinen Erfahrungen machen Scheinwerfer auf dem Dach eigentlich nur Optische Gründe aus....
                      Habe 2 LED Balken mit ca. 150 Watt bei 14400 Lumen....
                      Efekt, wenn eingeschaltet und freies Feld vor mir ist es der Hammer, aber wehe es komt ein Verkehrsschild sei es auch nur ein kleines Vorfahrtsschild blendet es mich sehr stark....
                      Würde heute nur noch unterhalb der Motorhaubenkannte bleiben mit der anbauhöhe....
                      Und der Unterschied zwiechen Zugelassenen mit E Zeichen ist das sogenannten Arbeitscheinwerfer in der Regel Fluter sind also kein ausgerichtetes Licht sonder einfach breit und Viel.....
                      Lg
                      Marcus
                      One Life. Live it.

                      Doktor Defender

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                        #12
                        AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

                        Sämtliche Scheinwerfer und andere Leuchten dürfen nur in dem für sie bestimmten Einsatzbereich benutzt werden.
                        Dieser Einsatzbereich ist auf dem Glas eingegossen.
                        Wenn also ein Arbeitsscheinwerfer die Kennung für Nebel-oder Fernscheinwerfer hat, darf dieser nicht als Arbeitsscheinwerfer benutzt werden.

                        Um Disskussionen mit TÜV oder Ordnungshütern aus dem Weg zu gehen, lieber einen Billigchinascheinwerfer ohne Kennung, als einen Bosch oder Hella mit Prüfnummer.

                        Gruß Marc

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                          #13
                          AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

                          Zwei Fernscheinwerfer würden mir da zusagen, nur nach meinem Kenntnisstand müssen diese auf Höhe der Abblendscheinwerfer sein.
                          Evtl noch eine LED-bar dazwischen, aber die wäre als Arbeitsscheinwerfer offensichtlich legal.

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                            #14
                            AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

                            Zwei Fernscheinwerfer mit max. 35 Watt gingen.
                            Wenn sie separat geschaltet sind, kannst Du eine ganze Batterie Arbeitsleuchten ohne Prüfzeichen auf die Lightbar pflanzen.

                            Gruß Marc

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                              #15
                              AW: Scheinwerfer oberhalb der Windschutzscheibe

                              Zitat von Zigeuner Beitrag anzeigen
                              Also, wie ich das so sehe, dürfen zusätzliche Fernscheinwerfer nicht auf Dachhöhe betrieben werden. An LKW sieht man allerdings oft, dass diese als Fernlicht fungieren. Aber das kann ja auch illegal sein.
                              Das ist sowohl an LKWs als auch an PKWs zulässig und somit legal.





                              Kann bei Starkregen oder Schneegestöber aber auch störend wirken. Darum sind meine Zusatzfernscheinwerfer abschaltbar.
                              Gruß Rainer
                              https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!

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