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hallo
mein werkstattmensch sagte neulich zu mir,das er meinen selber abnehmen kann.da hat sich wohl in den letzten monaten bei der gesetzgebung geändert (eu sei dank) ich hab natürlich gleich 3,5t gefordert :-))))))))))))))))))))) zuviel sagt er :-(((((((((((((((((((((
also nur 2t.fragt mal bei euch in den werkstätten nach.
gruß manne
bei dem Lightweight ist das mit dem TÜV etwas schwieriger als bei den zivilen Landys: Da Land-Rover den Lightweigth nie nach Deutschland geliefert hat, hat das gesamte Fahrzeug auch keine Typzulassung. Daher benötigst Du für alles, was Du beim Lightweight in die Papiere eintragen lassen möchtest, eine Einzelabnahme. Der gesamte Lightweight hat auch eine Einzelabnahme bekommen. Das verursacht zwar etwas mehr Arbeit + Kosten, möglich sind alle Eintragungen aber trotzdem. Solche Einzelabnahmen dürfen allerdings nach wie vor nur vom TÜV und nicht z. B. von der Dekra vorgenommen werden.
Was Du da mit dem Reserverad und dem zwangsweisen Abbau der Kupplung erlebt hast, halte ich schon für außergewöhnlich. Zum Reserverad hat bei mir noch kein TÜVler etwas gesagt. Als meine Dixon-Bates-NATO-Kupplung noch nicht für den Straßenverkehr zugelassen war, stand in den Papieren "nur für Rangierzwecke" und die Kupplung durfte dranbleiben, Anhängelasten standen damals noch nicht in den Papieren. Du solltest tatsächlich einen anderen TÜV wählen oder den TÜVler bitten, sich genauer zu informieren, was erlaubt ist.
Inzwischen habe ich bei meinem Lightweight 2000 kg gebremste Anhängelast und 500 kg ungebremste Anhängelast eingetragen bekommen, das sind die Werte, die auch jeder 88er eingetragen bekommt. Nur die 109er dürfen bis 2800 kg gebremst ziehen. Bei mir ist die Dixon-Bate-Hakenkupplung (NATO-Kupplung) nun für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, Kugelkopf wollte ich aus Originalitätsgründen nicht haben, obwohl der natürlich praktische Vorteile hat. Vielleicht baue ich irgendwann mal noch einen Kugelkopf an.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Moin,
habe heute die Dixon Bate bekommen(mein Dank an Stephan )mit TÜV- Gutachten, das heißt ich kann die Ahk bei der Zulassungsstelle eintragen lassen :D
so´n Mist.
Habe gerade erst diesen Beitrag gelesen.
Birger hat recht-es ist die alte Westfalia Platte.
Die hat natürlich eine Zulassung für 2 Tonnen am Serie 3.
Und die Kopie der Unterlagen samt Montageanleitung habe ich noch von meinem Serie Landi im Ordner.
Schade,dann hättest Du die neue Platte sparen können.
fahr doch mal zu christian wiegenhagen nach ottersberg.
tel.: 04205 / 531 5450
dein bock sieht aus wie ein alter westphalia-bock. vielleicht kann er ja seinen tüv-ingenieur beschwatzen dir alles einzutragen. reserverad vorn auf der haube ist doch auch standart.
mir hat lr-service in ottersberg schon vielfach weitergeholfen.
Glückwunsch zu der Anhängelast. Wie hast Du das gemacht? Meiner darf nur 2000 kg gebremst und 500 kg ungebremst ziehen. Der Benzin-/Dieselmotor kann den Unterschied wohl nicht ausmachen.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Moin,
die nette Sachbearbeiterin beim Strassenverkehrsamt war mit dem Landy überfordert,da kein Eintrag in dem TÜV-Gutachten war und nach Rücksprache mit dem Amtsleiter kam sie mit den Werten wieder,habe nicht wiedersprochen ;)
PS.da ein deutsches Amt sich nicht irrt,bleibt das auch so.
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