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ich hoffe das Thema ist hier richtig:
Nach einer Meldung soll das Kurzkennzeichen künftig nur noch mit gültigem TÜV zulässig sein.
Dann ist es meiner Meinung nach allerdings sinnlos und genauso unbrauchbar wie das Wechselkennzeichen.
Für den Erhalt der Kurzkennzeichens in der heutigen Form gibt es eine Online-Petition:
Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" soll wie folgt geändert werden: Wie bisher sollen auch Fahrzeuge ohne TÜV und AU bewegt werden können.
Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung
Durch die Ausstellung einer amtlichen Zulassungsbescheinigung (alt: Fahrzeugschein) ist künftig eine Mehrfachnutzung erschwert. Damit werden voraussichtlich auch die rechtlichen Probleme beseitigt, die bei Fahrten im Ausland aufgrund der bislang fehlenden amtlichen Eintragungen entstanden sind.
Ort der Kennzeichenausstellung Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden.
Hauptuntersuchung Zukünftig dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Wurde bei einer Hauptuntersuchung ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde; damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.
Habe gestern folgende Email von openPetition bekommen - heisst das, es gibt noch Hoffnung? "Die Dauer wurde angepasst, da die nachteilige Regelung erst mit Inkrafttreten großen Teilen der Bevölkerung bekannt werden wird."
"Die Petition wird eingereicht
Die Petition wird morgen am 3. August 2015 per Post eingereicht.
Es ist zu hoffen, das die Vernunft doch noch siegen wird.
Das meint zumindest die großartige Zahl von 37.621 Unterstützer."
Heute kam die ernüchternde Antwort vom Ersteller der Open-Petition: es wurden nur 767 Unterschrifen gezählt, die in Papierform vorliegen. Sämtliche "digitale Unterschriften" oder eben Eintragungen bei Open Petition (36854 an der Zahl) wurden vom Petitionsauschschuss nicht zugelassen...
Schade drum, ich glaube, mich daran erinnern zu können, dass die Internetunterschriften im Falle der "Staudurchfahrung für Motorräder" anerkannt wurden. Bleibt abzuwarten, wie hier die Erklärung aussieht...
Enttäuschte Grüße,
Karsten
Rostschutz? Da gibt's wohl keine englische Übersetzung...
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