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Deutsche Zulassung eines Lightweight aus den Niederlanden

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    Deutsche Zulassung eines Lightweight aus den Niederlanden

    Hallo,

    ich stehe kurz davor mir einen Lightweight der Niederländischen Armee zu kaufen, ich würde gern wissen ob es Probleme mit der deutschen Zulassung geben kann.

    Gibt es hier Leute mit Erfahrung die einen NL Lighty in Deutschland zugelaasen haben?



    Bitte umInfo was zu beachten ist oder wobei/womit es schwierigkeiten geben kann.


    Danke

    Michael

    #2
    AW: Deutsche Zulassung eines Lightweight aus den Niederlanden

    Moin
    schreib mal den Sailor oder den Met Paul hier im Forum an . Die fahren NL LW.
    Sollte aber eigentlich kein problem sein.

    Dann wird ja Gifhorn bald zur Light Weight Hochburg werden , schön .

    Gruß Rolf

    Gruß
    9. Norddeutsches Land Rover Serien Treffen 02.09-04.09.22
    Wir Arbeiten dran:kl

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      #3
      AW: Deutsche Zulassung eines Lightweight aus den Niederlanden

      Ist der Landy denn in NL schon zivil zugelassen? Dann kann ich Dir Tipps geben.

      Ich würde empfehlen, Exportkennzeichen zu besorgen (bei der Zulassungsstelle), da bekommst Du einen Brief auf Deinen Namen ausgestellt und eine 14-Tage Zulassung, die Versicherung dazu kostet 90€.
      Bitte unbedingt und explizit um ein CoC. Das habe ich versäumt, böser Fehler (TÜV §21 etc...:-/).
      Die Exportkennzeichen sind sehr praktisch, Du kannst gemütlich die komplette Zeit in D damit herumkurven.

      Viel Spaß;-)
      Stand to your post and be british!

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        #4
        AW: Deutsche Zulassung eines Lightweight aus den Niederlanden

        Hey, das ging ja flott!


        Vielen Dank!


        Michael

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          #5
          AW: Deutsche Zulassung eines Lightweight aus den Niederlanden

          Wenn Du keine 14 Tage brauchst, kannst Du auch ein ganz normales Überführungskennzeichen (3 Tage) nehmen.
          Ist zwar nicht für den Export (bzw. Import) gedacht, aber deutlich günstiger und MUSS auch von den niederländischen Behörden
          anerkannt werden.

          Ansonsten hat Tom recht: CoC oder (bei einem so alten Fahrzeug) ein gleichwertiges Dokument, sonst wird in Deutschland eine
          Vollabnahme fällig.
          Kling, Klonk! Die Straßen entlang, Kling, Klonk!

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            #6
            AW: Deutsche Zulassung eines Lightweight aus den Niederlanden

            Mit der Zulassung eines Lightweight der Niederländischen Landmacht gibt es keine Probleme.
            Ich hatte die TÜV-Berichte, die Ausmusterungsbescheinigung der Niederländischen Landmacht und den Versicherungsnachweis für die Zulassung dabei.
            Vorsichtshalber würde ich da noch mal anrufen, bei mir ist das ja schon einige Jahre her, vielleicht hast sich etwas geändert.

            In den deutschen Papieren wird allerdings nicht das Wort "Lightweight" stehen, denn das ist nur die umgangssprachliche Bezeichung für das Auto.
            Landrover hat den Lightweight als "Military Land-Rover" verkauft.
            In meinen Papieren hat die Behörde "Landrover 88" eingetragen.
            Beim TÜV würde ich also den umgangssprachlichen "Lightweight" nicht erwähnen, den finden die nicht im Computer, den 88er dagegen schon eher.
            Technisch ist es ja ein 88er.

            Viele Grüße

            Sailor
            Land-Rover Lightweight Diesel,
            ex Königl. Landmacht der Niederlande

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              #7
              AW: Deutsche Zulassung eines Lightweight aus den Niederlanden

              Hallo,

              Mal ne Frage zu diesem CoC ..versteh ich das Richtig ?
              Ein Fahrzeug das in NL gekauft wird und dort noch gültigen Tüv hat kann dann mit diesem CoC Dokument in D beim Tüv so vorgeführt werden ohne das eine Vollabnahme benötigt wird !?
              Oder gar mit diesem CoC Doku. direkt zugelassen werden ohne erneute Tüvvorführung in D ? Gilt dieses Dokument nur bei Fahrz. aus Militärbestand oder auch für normale Zivile ?

              Danke Ralf
              Der Weg ist das Ziel, und Entdecke Die Gelassenheit.....................Fahr Unimog ..... und Landy III 88er

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                #8
                AW: Deutsche Zulassung eines Lightweight aus den Niederlanden

                Also, das CoC beinhaltet (laut Plan) alle Daten des Fahrzeugs, die nicht in den Papieren stehen.
                Das Hindernis bei der Zulassung eines schon in der EU zugelassenen Fahrzeugs kann hier eigentlich nur sein, dass die keinen Plan haben (wollen), was in den Brief geschrieben werden muss.
                Diese Infos stehen im CoC.
                Eigentlich müssen die auch die Niederländische technische Überprüfung anerkennen. Eigentlich.
                Dann müsstest Du mit CoC und noch gültigem TÜV 'nur' neue Papiere in D ausgestellt bekommen. Hast Du das CoC nicht, musst Du im Zweifelsfall zur §21, um herauszufinden, wie schwer so nen Lighty ist.

                Ist... lustig... irgendwie... Mir kommt immer noch das Würgen;-)
                Stand to your post and be british!

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                  #9
                  AW: Deutsche Zulassung eines Lightweight aus den Niederlanden

                  Das mit dem CoC ist allerdings nicht ganz so einfach.

                  Bei Fahrzeugen für die es eine EEG Übereinstimmungsbescheinigung gibt und nicht älter als ( da muss ich nochmal nachschauen ) ?? Jahre sind gibt es tatsächlich die
                  Möglichkeit wenn sie in einem anderen EU Statt kommen und Tüv haben diese "direkt" hier in Deutschland anzumelden.

                  Bei eine Serie oder allgemein Karren die vor 1993 gebaut wurden ist es unmöglich.
                  Ab 1996 wurde die Übereinstimmungsbescheinigung Pflicht.

                  Autos ab Baujahr 1996 müssten demnach problemlos in Deutschland angemeldet werden dürfen.
                  Definitiv geht es mit Fahrzeugen ab 2004, das hab ich schon selbst praktiziert.

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