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    Nummernschild rechts oder links?

    Hallo liebe Gemeinde...

    Wurde heute von einem recht eifrigen Nachbarn, welcher Kraft seines Amtes pensionierter Dorfpolizist ist, darauf aufmerksam gemacht, dass ich meine Nummernschilder an falscher Stelle montiert hätte...

    Ich fahre einen Rechtslenker und habe, wahrscheinlich aus absoluter Unwissenheit bei der Zulassung die neuen Schilder einfach an die dafür vorgesehenen Schraublöcher Fahrtseite VR und HR angebracht...
    Meine Frage an euch (bin kein Pedant):

    Spinnt er oder spinne ich?

    Erbitte ehrliche Antwort.
    Vielleicht haben die Schwaben auch eine andere Rechtsaufassung der StVZO...

    LG David

    #2
    wo ist denn deine nummernschildbeleuchtung ???
    rechts oder links.da wo die beleuchtung ist,gehört's
    hin.

    gruss siggi109

    Kommentar


      #3
      RE: Nummernschild rechts oder links?

      Zusammengefaßt: vorne darf es rechts sein, hinten muß es Mitte oder links angebracht sein.
      Nachfolgend die Rechtsgrundlagen, die wichtigen Passagen in blau:


      Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

      Abschnitt 2

      Zulassungsverfahren

      § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

      (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

      (6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

      bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der
      Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung,

      bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und

      bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen den Anforderungen der Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 28. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung.

      Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

      (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

      Und zur Richtlinie 70/222/EWG:

      ( 1 ) ABl . Nr . L 42 vom 23 . 2 . 1970 , S . 1 .

      ANHANG

      1 . FORM UND ABMESSUNGEN DER ANBRINGUNGSSTELLEN FÜR DIE AMTLICHEN KENNZEICHEN AN DER RÜCKSEITE

      Die Anbringungsstellen bilden eine ebene oder nahezu ebene rechteckige Fläche , die mindestens die folgenden Abmessungen aufweist :

      Länge 520 mm

      Höhe 120 mm

      oder

      Länge 340 mm

      Höhe 240 mm

      2 . LAGE DER ANBRINGUNGSSTELLEN UND ANBRINGUNG DER KENNZEICHEN

      Die Anbringungsstellen sind so zu gestalten , daß sachgemäß angebrachte Kennzeichen folgende Merkmale aufweisen :

      2.1 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längsachse

      Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs liegen .

      Der linke seitliche Rand des Kennzeichens darf nicht links von der senkrecht und parallel zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs verlaufenden Ebene durch den Punkt liegen , an dem der Fahrzeugquerschnitt , Breite über alles , die grösste Ausdehnung erreicht .

      2.2 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs

      Das Kennzeichen steht senkrecht oder fast senkrecht zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs .

      2.3 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Senkrechten

      Das Kennzeichen steht senkrecht ; Abweichungen bis zu 5 * sind zulässig . Soweit es auf Grund der Fahrzeugform erforderlich ist , kann das Kennzeichen jedoch auch gegenüber der Senkrechten geneigt sein , und zwar :

      2.3.1 . um höchstens 30 * , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn nicht mehr als 1,20 m beträgt .

      2.3.2 . um höchstens 15 * , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn mehr als 1,20 m beträgt .

      2.4 . Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn

      Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m ; der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m betragen . Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden , so darf der Abstand grösser sein als 1,20 m ; er muß dann aber so nahe an diesem Wert liegen , wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist , und darf keinesfalls 2 m überschreiten .

      2.5 . Geometrische Sichtbedingungen

      Es muß möglich sein , das Kennzeichen in dem gesamten Raum zu erkennen , der von folgenden vier Ebenen begrenzt wird : zwei senkrechten Ebenen durch die beiden seitlichen Ränder des Kennzeichens , die mit der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 30 * nach aussen bilden , einer Ebene durch den oberen Rand des Kennzeichens , die mit der waagerechten Ebene einen Winkel von 15 * nach oben bildet , und einer waagerechten Ebene durch den unteren Rand des Kennzeichens ( liegt jedoch der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,20 m über der Fahrbahn , so muß die letztgenannte Ebene mit der waagerechten Ebene einen Winkel von 15 * nach unten bilden ) .

      2.6 . Bestimmung des Abstands des Kennzeichens von der Fahrbahn

      Die unter 2.3 , 2.4 und 2.5 genannten Abstände werden am leeren Fahrzeug gemessen .
      dieexpedition.de
      facebook.com/dieexpedition

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        #4
        Die lieben Nachbarn, die sich den Arsch ablangweilen, weil sie die dreizundzwanzigste Schrebergartenheckenbeschnittvorschrift verfasst haben und ihnen nun nichts mehr einfällt. Und dann kommt so ein Irrer mit diesem Hobby und hat einfach unangemeldet Spaß und plötzlich ist ein Betätigungsfeld im Nachbarlichen Hof gefunden. Natürlich juckt einem spontan mit den MT seine Primelarrangements umzugraben, aber das bringt nichts.

        Also hier mein Rat: Vergiss die Vorschriften.

        Grüß ihn freundlich und geh nicht mehr darauf ein. Wenn er das Thema nochmal anschneidet (Und so ein Blockwartdasein kann verdammt einsam und langweilig sein) dann wünsch ihm freundlich einen guten Tag, lob ihn für sein scharfes Auge (Das wird ihm schmeicheln) und sag, das habe alles schon seine Richtigkeit und sei mit dem TÜV so abgesprochen. Smalltalk und Ende.

        Koffer ihn an, belehr ihn, verweis ihn auf seine Hälfte des Gartenzaunes, komm ihm mit Paragraphen und Ihr tragt die nächsten 20 Jahre etliche Kapitel zur Dorfchronik bei.

        Abgesehen davon ist es wirklich schnurzpiepegal, denn die meisten dieser Vorschriften gelten für Neufahrzeuge.

        Grüße, Guido

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          #5
          Anm. zu gkuehn:

          Neuzulassung nach dem 20. März 1970

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            #6
            2/3 aller Rechtsliteratur weltweit liegt auf Deutsch vor. Na, merkt jemand was? Ich bin sicher, dass mein Landy, jeder Serielandy bei hochnotpeinlicher Befragung gegen rund eine Million Vorschriften und Gesetze verstößt. Solange man nicht fragt wird es auch einen TÜV geben der ein Pickerl drauf macht, und dass ist alles, was zählt. Ich sollte schon meinen Scheibenrahmen festschweißen, damit man ihn nicht mehr abklappen kann und das Rad auf der Motorhaube sollte ein Gefahr für Fußgänger darstellen, wenn die bei einem Unfall über meine Haube fliegen, Die Federpakete sollte ich einpacken, weil man sich daran klemmen könnte, TÜV nur mit Sonnenblenden, Heckklappe sollte seitlich angeschlagen werden und, und, und.... Gähn

            Die inhaltliche Beschäftigung damit ist genauso sinnfrei wie die Überlegungen ob eine Aschenbechernachrüstung das H-Kennzeichen gefährdet.

            Grüße, Guido

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              #7
              Nummernschild

              UIUIUIUIUIUIUIUIUI....

              Da habe ich ja in ein Hornissennest gestochen...

              So schnell wurde bei mir noch nie zurückgepostet...
              Also: Fahrzeug ist Bj. 1961, direkt von den Inselaffen, Rechtslenker.
              Nummernschildbeleuchtung (hinten, haha) ist auf der rechten Seite...
              Das Fahzeug ist seit letztem Jahr mit H-Zulassung unterwegs...

              @gkuehn: Danke, lese ihre Ausführungen immer wieder gerne, ein Ohrenschmaus für jeden Rhetorikfreund...

              @BookWood: auch danke

              LG freue mich auf weitere Stellungsnahmen..

              s´Dävidle

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                #8
                Kennzeichen vorn rechts

                von Land-Rover aus war bei Serie I- und Serie II- bzw. IIa-Fahrzeugen immer das Kennzeichen vorn rechts montiert.

                Als ich meine "Betty" 2005 im Mai zum TÜV brachte und ein Vollgutachten erstellen lassen wollte (noch dazu mit H-Kennzeichen) bestand ich auf der "Käfertafel" auch vorn rechts. Der TÜV-Prüfer (Herr Dreyer, TÜV_Nord, Bremen), fährt selber einen Series IIa-Landy und sagte mir, wo anders gehöre bei einem Landy das Kennzeichen auch nicht hin. Hinten rechts geht auf dem Kontinent nicht, da muß es hinten links. Die Kennezeichentafel in 22cm Breite und 20 cm Höhe ist somit vorn und hinten rechtlich ok.

                Beim Landkreis (Zulassungsstelle) wurde auf meine Bemerkung, daß ich vorn auch eine Tafel 22x20 cm benötige von der Mitarbeiterin zunächst mal eine Rückversicherung bei der Amtsleiterin eingeholt, da es sich nicht um einen amerikanischen Wagen handelt, sondern um ein europäisches Fahrzeug. Sie sah in Ihre Unterlagen und fand sogar eine alte schwarz-weiße Vorlage mit einem Serie I-Landy, Kennzeichen vorne rechts.

                Damit war auch meinem Wunsch entsprochen. Ich hatte vorsorglich auch "Schrder's Motorchronik" dabei, wo alle Serie-Fahrzeuge mit einer rechteckigen Tafel vorn rechts abgebildet waren.

                Wenn der nette Ex-Dorfpolizist das nicht leiden mag, kann man ihm nicht helfen. Seinen Audi 80 in hellblau (?) magst du ja auch nicht und zeigst ihn deswegen nicht an - oder?

                unter Nachbarn ...... tztztz
                euer Rangie_V8
                Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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                  #9
                  Ignorier es einfach - bei meinem Rechtslenker mit H-Kennzeichen ist es auch hinten rechts (und nur da sitzt meine Kennzeichenbeleuchtung). Hat noch nie jemand gestört auch auf Nachfrage beim Vollgutachten wg. Erstzulassung in Deutschland hat der TÜV kein Wort darüber verloren.

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                    #10
                    Hej,

                    also bei meinem Ex- Mod sind beide Kennzeichen rechts und extra Klein. :D

                    Vorne habe ich gar keinen anderen Platz für die Kennzeichen gesucht, die Löcher waren rechts, also kam die vordere Nummer auch da wieder hin. Zudem ist links auch das Land Rover Schild.

                    Die hintere geht bei mir links nicht, wegen den Mil- Steckdosen, dehalb rechts.

                    109S3

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                      #11
                      Moin,
                      meins kommt hinten in die Mitte und wenns geht son kleines Rechteckiges 8)
                      Tschüß aus Stade Rollo

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