Ich habe zwei zusätzliche XENON-Fernscheinwerfer parallel zum Standard-Fernlicht verbaut und bisher beim TÜV keine Probleme gehabt.
Heute keine Abnahme, da die Höhenverstellung fehlt.
Meiner Meinung nach blenden sie nicht, da sie mit dem Fernlicht abgeschaltet werden, eine Höhenverstellung also nicht notwendig.
Wie ist die rechtliche Situation? Hella bietet ja Xenon-Fernscheinwerfer für z.B. Trucker an, eine Aussage zur Zulassung finde ich nicht. Irrt der TÜV-Mensch heute?
Wo finde ich amtliche Aussagen zu externen XENON-Fernscheinwerfer (nicht Umrüstsätze)?
Eine schöne Zeit mit Euren Landys
wünscht
Thomas
Kommentar