kann man es schaffen die tabular windenstossstange mit a-Bar beim defender eintragen lassen? Der tüv IST ja meist sehr konservativ. Und wenn sie erstmal gekauft ist dann soll sie auch eingetragen werden.
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Tabular winch bumper TÜV
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Zeig doch mal dem TÜV ein Bild Deiner Wunschstossstange und dann wirst Du sehen was raus kommt... alles andere was hier jetzt als ja oder nein gepostet wird ist für Dich eh nicht verlässlich... ich würde auf jeden Fall daraufhin keine Stoßstange kaufen...
viele Gruesse Peter
Geschrieben mit Forum RunnerViele Grüsse
Peter
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ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....
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AW: Tabular winch bumper TÜV
Viel wichtiger als die Bauform der Stoßstange ist das Fahrzeug, an das sie gebaut werden soll.
An einen 2001er kann man jedenfalls sämtliche Arten von Kuhfängern einbauen, sogar die Känguruhramme von ARB. Mit Eintragung, versteht sich. Warum und wieso habe ich mehrfach erklärt => Suchfunktion.
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AW: Tabular winch bumper TÜV
Hallo SirLandy
Und wenn der Prüfer trotzdem nein sagt ?
Willst du dann den Prüfer Verklagen ? ;-)
Ich würde es wie Peter machen.
Mit dem Bildchen in der Hand bei "meinem" Prüfer nachfragen.
Wenn der nein sagt, ab zu nächsten Prüfer.
Gruß Ralf.Nachher ist man immer Schlauer......
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AW: Tabular winch bumper TÜV
Zitat von marsulandy Beitrag anzeigenUnd wenn der Prüfer trotzdem nein sagt ?
Willst du dann den Prüfer Verklagen ? ;-)
Der TÜV hat (in den alten Bundesländern, in den neuen die DEKRA) einen sog. staatlichen Prüfauftrag, der TÜV Hessen gehört zu 45% dem Land. Aus diesem Grund findet sich auf den TÜV-Blättern für Einzelabnahmen oben rechts unterhalb des "TÜV Hessen"-Logo das Logo des Landes Hessen sowie "staatliche Prüfstelle".
Wenn der Prüfer nein sagt, hat er das auf Nachfrage schriftlich zu begründen. Tut er das nicht, hilft ein Anruf bei der übergeordneten Stelle (in Hessen: Darmstadt). Und dann kann ich mich damit auseinandersetzen, ob seine Ablehnung zulassungsvorschriftenkonform war, oder eben nicht. Und wenn nicht, kann ich den TÜV mit entsprechenden Rechtsmitteln dazu zwingen.
Ich bin ganz sicher kein Prozeßhansel, finde es auch wesentlich entspannter meinen Prüfer auf der Prüfanlage mit Handschlag zu begrüßen und zu besprechen, was ich gerne wie ein- oder umgetragen hätte, wie er sich die Ausführung der Umbauten wünscht, und wo wir beide schlussendlich eine Schnittmenge finden ;)
Aber verarschen lassen ("Kuhfänger sind verboten", "Gasanlagen dürfen nur zertifizierte Betriebe einbauen" etc.) muss man sich vom Dampfkesselprüfverein nicht....
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- 13.01.2006
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- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
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AW: Tabular winch bumper TÜV
Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen... An einen 2001er kann man jedenfalls sämtliche Arten von Kuhfängern einbauen, sogar die Känguruhramme von ARB. Mit Eintragung, versteht sich.
Wobei man nachweisen können muss, dass der Kuhfänger schon einmal legal in Betrieb war, also schon bei irgendeinem Auto eingetragen war.
Der Nachweis wird in der Praxis wohl schwierig sein :-(
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: Tabular winch bumper TÜV
Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenMit einer Briefkopie von einem Fahrzeug, welches den Tubular Dingsbums eingetragen hat, sollte das funktionieren, oder? ...
Wenn also z. B. in den Papieren und am Tabular Winch Bumper die geiche Teilenummer eingetragen bzw. eingeschlagen sind.
Wenn in den Papieren nur allgemein etwas von "Rammschutz" steht, könnte es schwierig werden.
Das könnte dann ja jedes Teil sein.
Und die TÜVler sind den Teilen ja nicht gerade freundlich gesonnen.
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: Tabular winch bumper TÜV
Zitat von sailor Beitrag anzeigenWar das nicht sogar bis Bj. 2008?Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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AW: Tabular winch bumper TÜV
Zitat von Waldauto Beitrag anzeigenAlso benötige ich mehr eine briefkopie als einen tip? Richtig
Gruß Marc
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