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Neue TuV Verordnung von Arbeitsleuchte an PKW in Luxemburg

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    Neue TuV Verordnung von Arbeitsleuchte an PKW in Luxemburg

    Hallo aus Luxemburg

    Ich war Heute beim TuV und die Jungs haben mir gesagt seit dem 1 Juni neue EU Direktive es dürfen keine Arbeitsleuchte an PKW montiert sein ausser wenn diese als LKW oder Lieferwagen angemeldet sind .

    Gibs es das auch in Deutschland oder alles nur blablabla.

    Es gibt immer was neues hier im Lande .
    Christian
    90 Defender td5 2004 sw s
    Luxemburg

    #2
    AW: Neue TuV Verordnung von Arbeitsleuchte an PKW in Luxemburg

    Nö.
    Hier gibt es nur die Verordnung, welche sagt, dass Scheinwerfer und Leuchten nur nach ihrem genehmigten Verwendungszweck eingesetzt werden dürfen. Heißt, wenn es ein Fernscheinwerfer lt. Nummer ist, dann darf er auch nur als Fernscheinwerfer benutzt werden, und nicht als Arbeitsscheinwerfer.
    Aber wenn dadurch noch mehr ungeprüfte Chinawerfer auf den Markt kommen, welche teilweise noch gefährlicher ihr Licht streuen, könnte ich mir vorstellen, dass hierzulande auch mal sowas kommt.

    Gruß Marc

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      #3
      AW: Neue TuV Verordnung von Arbeitsleuchte an PKW in Luxemburg

      Luxemburg ist seit 1952 in der EU.
      Dort gilt das gleiche Zulassungsrecht wie hier.
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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        #4
        AW: Neue TuV Verordnung von Arbeitsleuchte an PKW in Luxemburg

        Beim letzten TÜV Besuch wollten die von mir nur wissen, ob die separat/unabhängig geschaltet werden.
        Ich habe HELLA Matador hinten verbaut, allerdings auch LKW Zulassung....

        Gruß

        Andreas
        DEFENDER-Andy-Der echte aus Kölle! ;)
        No ABS,ESP,Airbag & Co.->Die like a man!!

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          #5
          AW: Neue TuV Verordnung von Arbeitsleuchte an PKW in Luxemburg

          StVZO, §52 (7) sagt:Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

          ob LKW oder PKW ist wurscht (ich habe PKW); TÜV sagte noch: es muß nichts eingetragen werden, die Arbeitsscheinwerfer müssen separat geschalten werden und der Schalter beleutet sein
          Gruß mauli

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            #6
            AW: Neue TuV Verordnung von Arbeitsleuchte an PKW in Luxemburg

            Der Luxemburger "TÜV" ist sehr speziell und hat mit unseren Bestimmungen recht wenig zu tun.
            Die sind alles Andere als entspannt, außerdem müssen die Fahrzeuge dort jedes Jahr zur Kontrolle :)
            Wer zu groß ist für die kleinen Dinge, ist zu klein für die großen Dinge

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              #7
              AW: Neue TuV Verordnung von Arbeitsleuchte an PKW in Luxemburg

              Unser TÜV ist auch alles andere als entspannt,
              muss sich aber letztendlich an die EU-Rilis halten.
              Gibt dann schonmal lustige Diskusionen.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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