Ich nehme an, nachdem seit Kauf mehr als 6 Monate verstrichen sind, weist der Händler Deine Gewährleistungsansprüche mit dem Hinweis zurück, dass Du nun in der Pflicht bist, aufzuzeigen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Das ist in der Regel schwer ohne entsprechendes Gutachten.
Du kannst Indizien sammeln wie oben beschrieben, aber der Händler wird immer noch zwei Einreden anführen: 1. Unsachgemässe Benutzung und 2. normaler Verschleiss.
Letzteres ist ein valider Punkt, denn nach einschlägiger Rechtsprechung hält auch ein Auto und dessen Komponenten nicht ewig. Der ADAC hat mal entsprechende Urteile gesammelt: was ist Mangel und was ist Verschleiß?
Bei über 100.000 km Laufleistung würde ich hier eher zu einer einvernehmlichen Kompromisslösung mit dem Verkäufer raten.
Fred.
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