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Ich habe zurzeit eine Stoßstange mit A-Bügel diese ist eingetragen, Und möchte gerne eine Stoßstange mit Winde und A-Bügel anbaue.
Ich suche daher einen TÜV der mir auf Bestandsschutz die Änderung der Stoßstange einträgt.
mir ist erzählt das fahrzeuge mit ez vor 2007 die stahlbügel ohne weiteres eingetragen bekommen mussen, das fast jeder tuvler das verweigert (oder wenigst versucht zu verweigern) ist andere geschichte.....
Bügel bekommt man nur beim willigen Prüfer eingetragen, wenn das Fahrzeug ich glaube bis Mitte 2008 erstmals zugelassen wurde.
Dann bekommt man aber nicht jeden Bügel eingetragen, sondern nur einen mit Teilegutachten oder einen, der bereits nachweislich schonmal eingetragen war.
Bestandsschutz kannst Du knicken.
Wenn der neue Bügel kein Teilegutachten hat, gibt das nichts.
Bau Dir lieber ne schicke Windenstoßstange unter den Klimaanlagenbügel und häng ein Paar Hallos dran. Sieht um Klassen besser aus, als der Kirmesbügel.
- Das Fahrzeug muss vor einem bestimmten Baujahr erstmals zugelasen worden sein.
- Der Rammbügel muss nachweislich auch schon einmal an einem Fahrzeug eingetragen gewesen sein.
Den zweiten Punkt zu erfüllen, dürfte praktisch schwierig werden.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
wenn der rammbügel nur optisch und für die lampen gebraucht wird, versuch mit deinen TUVler dann der bügel als "lampenträger" eingetragen zu bekommen, meist wollen die dann aber das der bügel nicht zu schwer zur fahrzeug wegbiegt im fall einen unfall
Bei uns in DD werden die Bügel nur mit Winde eingetragen. Voraussetzung ist das die über der Winde ein stabiler Schutz ist. Weiterhin muss erkennbar sein das das Fahrzeug bzw die winde benötigt wird. Aussage der DEKRA.
also ich hatte wie du den "standard" a-bügel auf der original-stosstange! der wurde bei mir als a-bügel mit durchmesser und höhe über boden
eingetragen!
hab seit jahren den tubular winch bumper inkl. winde montiert und da nix eingetragen!! die höhe vom a-bügel des winch bumpers und auch der
durchmesser vom rohr sind so gut wie identisch! hab keinen anlass gesehen den schmarrn extra eintragen zu lassen!? wieso auch!?
war seitdem zig male beim tüv, verkehrskontrollen, etc.!! alles palletti!!
...wer ohne Narrheit lebt ist nicht so weise wie er glaubt!!
Besorg Dir eine Briefkopie von einem Defender, wo der Bumper per Einzelabnahme eingetragen wurde.
Wenn ein Bumper nachweislich schon vor 2008 in den Verkehr gekommen ist(das ist er ja zwangsläufig, wen er schonmal eingetragen war), kann er auch wieder eingetragen werden.
[QUOTE=ninetylandy;1188222]Besorg Dir eine Briefkopie von einem Defender, wo der Bumper per Einzelabnahme eingetragen wurde.
Wenn ein Bumper nachweislich schon vor 2008 in den Verkehr gekommen ist(das ist er ja zwangsläufig, wen er schonmal eingetragen war), kann er auch wieder eingetragen werden.
Kennst du,
Jemanden der diese Stoßstange eingetragen hat.
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