Solange es sich quasi um Nachbauten ( bei der Serie... z.B. ) der OEM-Herstellerteile handelt ( heute nach DIN ISO 9001 / 9002 zert. Herstellerbetriebe mit QS, wie BritPart ) , ist alles ok. ( Britpart ist DIN ISO 9001/9002 zertifiziert ) ROVER gibt es ja so nicht mehr seit 2005.... somit auch nur noch "Restbestände" an NOS ET.
Bestimmte Teile brauchen halt trotzdem ihre EG/EWG Zulassung ( kleines / großes E ) als Zeichen der Bauartgenehmigung.
Den Link zum Gesetzestext hatte ich ja bereits weiter oben eingestellt.
Die Bauartprüfung ALLER Teile der Serien z.B. wurde ja mit ersten Bauartprüfung-/zulassung des Fz-Typ abgeschlossen. Sonst dürfte das Fz hier nicht zulassungsfähig sein.
Wie gesagt, solange es sich um den damaligen Konfigurationszustand des Fz handelt.
( wer also z.B. nen anderen Alutank in seine Kiste einbaut, hat damit die bereits damals erteilte Betriebsgenehmigung für sein einzelnes Fz des Typ aufgehoben.
Also, immer auf orig. Bauzustand achten, oder zur Einzelabnahme zum TüV / DEKRA / KÜS fahren.
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