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Andersrum: LKW wieder zum PKW??

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    Andersrum: LKW wieder zum PKW??

    In Anlehnung an das LKW-Thema

    was muss ich denn machen, um die Eintragung als LKW wieder RAUS zu bekommen (damit ich z.B. kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger mehr habe)???
    Gruß aus Bremen,
    Henning

    #2
    RE: Andersrum: LKW wieder zum PKW??

    Da solltest du Sitzplätze schaffen;bei mir 5 Stück.3 vorne und zwei hinten längs zur Fahrtrichtung.Dann zu den Blaukitteln.... 8oCiao Martin

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      #3
      RE: Andersrum: LKW wieder zum PKW??

      mehr ist das nicht? Ich habe ihn ja (lt. Papieren, nicht nach Finanzamt) noch als LKW, die Sitze hat er aber noch alle 9.
      In welchem Preisrahmen bewegt sich das?
      Gruß aus Bremen,
      Henning

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        #4
        RE: Andersrum: LKW wieder zum PKW??

        Vielleicht erst mal zu den *Blaukitteln* und fragen was sie an Erwartungen haben, die Du erfüllen sollst.

        Ggf. mehrere Anfahren und lieb Fragen, sagen warum und wieso und welche Möglichkeit.

        Anrufen ist da immer doof.

        Ralf
        Mein Auto ist kein Dicker.

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          #5
          RE: Andersrum: LKW wieder zum PKW??

          Mit Sitzen denke ich reine Formsache..... 8)Ciao Martin

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            #6
            Wenn du Sitze hast (bräuchtest du aber net unbedingt) einfach zum TÜV fahren und eintragen lassen.
            Einen Knackpunkt gibt es noch. War der schon mal PKW? Sonst kann es sein, daß er net sauber genug ist. Dann mußt du sagen, daß es ein Geländefahrzeug ist (ist im Gesetz genau definiert, Bodenfreiheit, Böschungswinkel ...), die dürfen wieder schmutziger sein.

            Damit hat es bei meinem 90er TDi dann geklappt.
            Oder hast du noch ne Kopie vom alten Brief, als er noch PKW war?
            Who needs luxury?

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              #7
              seit wann darf man nicht am sonntag den anhänger mit seinem lkw ziehen ???ich wußte nicht das so ein kleiner geländewagen über 7,5tzulässiges gesamtgewicht kommt?
              gruß manne

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                #8
                Mit nem LKW darfst du an Feiertagen nie nen Anhänger ziehen, das ist Gewichtsunabhängig. Also mit nem Post-Golf darfst du auch net.
                Who needs luxury?

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                  #9
                  hab ich noch nie gehört,werde mal bei der polizei nachfragen

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                    #10
                    Hallo Manne,
                    Sonntags darf ein LKW grundsätzlich keine Anhänger ziehen, unabhängig von dem zul. Gesamtgewicht, oder sonst irgendwas,
                    das einzige sind Zulassungsfreie Anhänger, (so stehts im Gesetz) nur hab ich noch keinen zulassungsfreien Anhänger gefunden der hinter einem Defender mit 80km über die Straßen rollen darf, und mit ner Ackerrolle wollt ich nicht fahren,

                    also:
                    Sonntags keinen Anhänger !
                    und in manchen Gegenden wird die Polizei mitlerweile sehr aufmerksam bei so Dingen


                    gruß
                    Thorsten

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                      #11
                      Was ist denn ein zulassungsfreier Anhänger? Grünes Kennzeichen? Oder die für unter 25kmh?
                      Who needs luxury?

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                        #12
                        Hallo Hennig, du hast nen Defender mit 9 Sitzen(welche eingebaut und eingetragen sind?) Das Fahrzeug ist laut Brief/ Schein ein LKW??? Aber beim Finanzamt ein PKW? Wie ist er Versichert als LKW oder PKW?
                        Oder hast du bloß was verwechselt da er früher ein PKW-Kombi über 2,8Tonnen war und deshalb als LKW besteuert wurde. Wenn dies so sei, dann kast du problemlos am Sonntag mit dem Hänger fahren. Wenn nicht dann nen mir mal den Tüv-Prüfer der dir den Defender als LKW mit 9 Sitzten einträgt :D Denn ich kenne keinen und selbst mein Prüfer mit dem man über alles reden kann (der trägt dir sogar jetzt noch ne Windenstoßstange ein) meinte das mein Disco nur dann ein LKW ist wenn er nur noch 2 Sitztplätzte hat (sprich die Ladefläche größer ist als die Fläche zur Personenbeförderung).

                        Gruß Discofieber

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                          #13
                          So, und DAS wird jetzt mal interessant!!!

                          Wenn man einen 90er als LKW zugelassen hat und daher lediglich die 2-3 vorderen Sitze im Schein eingetragen hat, wie sieht es denn dann seit dem 01.01.07 aus, wenn man ihn wieder zu einem normalen PKW machen will:
                          Bekommt man die Sitze hinten wieder eingetragen?! Bei Neufahrzeugen sind die Quersitze ja jetzt nicht mehr zulassungsfähig.
                          Gilt das umschreiben von LKW auf PKW als neu in Verkehr Bringen mit obiger Restriktion?!
                          Oder wird es gehandhabt wie mit fehlenden Gurten in Oldtimern: "Zum damaligen Zeitpunkt..."?

                          Wer WEISS etwas dazu, was über die gewöhnlichen Mutmaßungen hinausgeht?

                          der bom
                          Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...

                          Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann,
                          sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte.
                          Antoine de Saint-Exupéry

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                            #14
                            Moin Bom,

                            Immer 'Tag der ersten Zulassung' - wo auch immer. Nicht Tag der Herstellung, des 'Inverkehrbringens', des ersten Tankens oder Kaufdatum. Ist so wie Geburtsdatum - obwohl das meiner Meinung nach der Tag ist an dem er in Solihull aus der Halle gerollt ist ...
                            Aber für Zulassungsfragen immer 'Tag der ersten Zulassung'.

                            Happy rovering - Birger
                            Land-Rover Series - serious!

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                              #15
                              Hallo bom, ich mutmaße mal :D(bin mir eigentlich ziemlich sicher aber ich will ja hier keine Falschausage zu machen)

                              Ich behaupte mal es ist abhängig davon wann das Fahrzeug zum ersten mal in den Verkehr gekommen ist. Was zum damaligen Zeitpunkt erlaubt war ist auschlaggeben. Wenn ein Auto längere Zeit Stillgelegt war und dann wieder Zugelassen wird ist es ja auch keine Neuzulassung sonder eine Wiederzulassung. Wenn dein Defender also als PKW Zugelassen wurde. Dann als LKW umgemeldet wurde und nun wieder als PKW zugelassen wird dann ist das gültik was zum Zeitpunkt der Erstzulassung stand der Dinge war.

                              Gruß Discofieber

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