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landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

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    #16
    AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

    Zitat von AMIGO109 Beitrag anzeigen
    Das ginge u.U. sogar bei voller Fahrt.

    Dazu müsste der Herr Sohn ein Schuljahr in USA verbringen, dort legal mit 16 Jahren den US-Führerschein machen und ihn anschließend hier (mit entspr. Fahrprüfung?) umschreiben lassen.........


    Dann isser eh schon 17 .....

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      #17
      AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

      Zitat von robertz Beitrag anzeigen
      Dann isser eh schon 17 .....
      …kommt auf´s Geburtsdatum an, aber egal, umschreiben scheint ja eh nicht mehr zu funktionieren….aber evtl darf er dann begleitet fahren...

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        #18
        AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

        Ist zwar kein Defender, aber immerhin ein kleiner Range. Schlag den doch deinem Junior vor :)

        51UKR9n-fSL.jpg

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          #19
          AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

          Mach doch einfach den Führerschein Klasse B eher als mit 18, ging bei mir damals mit Kl. 3 mit begründetem Antrag ziemlich problemlos.

          Gruß, der Feger
          Ohne Navi unterwegs :-(

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            #20
            AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

            Führerschein Klasse L und T ist wirklich allein der Landwirtschaft vorbehalten und landwirtschaftlichen Fahrzwecken auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen, wer dagegen verstößt dem droht Ungemach! Primär, weil ein grünes Kennzeichen von der Steuer befreit und jede nicht landwirtschaftliche Nutzung gilt als Steuerhinterziehung, Bereits das Abschleppen eines in den Graben gerutschen Autos gegen ein Entgelt wird als gewerblich eingestuft und führt zu Ärger mit dem Finazamt. (Kein Witz, ist einem Bauern aus dem Nachbardorf passiert, weil er deswegen angezeigt wurde, pers. Bericht). Die Sache geht soagr soweit, das bei der Silageanlieferung an eine Biogasanlage vertraglich genau geklärt sein muss wann die Silage in den Besitz des Biogasanlegenbetreibers übergeht. Mit Abladen am Zielort oder bereits auf dem Hof des Bauern. Letzteres ist eine Anlieferung eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses und erlaubt den Transport mit einem landwirtschaftliche zugelassenen Fahrzeug (grüne Numemr) und damit die Fahrt mit Führerschein T, Besitzübergang auf dem Bauernhof bedeutet Transport der Ware eines Gewerbebetriebes und damit ist Klasse T nicht mehr zulässig. Deshlab machen auch die Fahrer der landw. Lohnunternehmer als die C-Klasse (früher 2) wenn Sie im AUftrag von Biogagslern arbeiten - sehr spitzfindig, aber man sieht wer mit "T" ohne landwirtschaftliche Berechtigung unterwegs ist fährt ohne Führerschein. Bei T kommt dann noch hinzu, dass Fahrzuege die bauartbedingt über 40km/h fahren erst ab 18 gefahren werden dürfen.
            Früher, bei den alten Klassen erlaubte L generell Traktor zu fahren die nicht schneller als 40 fuhren. Ob als Hobby oder privat war egal. Das hat sich aber eben leider geändert.

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              #21
              AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

              Zitat von thevet Beitrag anzeigen
              Führerschein Klasse L und T ist wirklich allein der Landwirtschaft vorbehalten und landwirtschaftlichen Fahrzwecken auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen, .
              Was sich nicht auf Fahrzeuge,mit grünem Nummernschild beschränkt.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #22
                AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

                Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                Was sich nicht auf Fahrzeuge,mit grünem Nummernschild beschränkt.
                NEIN, aber wenn ein grünes Kennzeichen wegen Landwirtschaft erteilt wurde, dann tunlichst nur landwirtschaftlich verwenden. Aber sobald ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist und damit einem gewerbliceh oder privaten Einsatz dient gilt L und T nicht!!!!

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                  #23
                  AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

                  @ thevet: Auf welche Quelle stützt sich Deine Aussage?
                  Zitat von thevet Beitrag anzeigen
                  (...) Aber sobald ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen zugelassen ist und damit einem gewerbliceh oder privaten Einsatz dient gilt L und T nicht!!!!
                  Laut Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) §6 ist der Fahrtzweck und der Fahrzeugtyp (Zug- oder Arbeitsmaschine) definiert, nicht aber die Zulassungsart des Fahrzeugs (siehe Beitrag #6 und #15). Im Kraftfahrtsteuergesetz (KraftStG) §3 sind die Ausnahmen von der Kraftfahrtzeugsteuer aufgeführt und man findet auch Fahrzeuge von Schaustellern, Hilfsorganisationen etc., die laut FeV nicht mit T oder L gefahren werden dürfen. Auf der anderen Seite findet man bei der FeV z.B. Fahrtzwecke zur Jagd oder den Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, deren eigene Schlepper nach meinem Verständnis keine grüne Nummer zugeteilt bekommen dürften. Anhand der Vorschriften kann ich nicht erkennen, dass L und T bei schwarzem Kennzeichen nicht gilt? Worauf beruht also Deine Einschätzung?

                  Beste Grüße

                  Highlandy
                  Anybody who loves whisky can't be all bad.

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