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landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

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    landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

    hallo
    gibt es eine möglichkeit einen landy in deutschland so zu zu lassen, dass man ihn bereits mit 16 jahren legal im bereich der stvo fahren darf?

    #2
    AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

    Theoretisch ja... mit einigen baulichen Maßnahmen.
    Motor raus - Mofamotor rein, auf 45kmh begrenzen. Dann geht das evtl.
    Aber ob es das wert ist? Ein Roller tuts doch auch ;)

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      #3
      AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

      Hallo

      Du müsstest die Höchstgeschwindigkeit auf 40Km/h begrenzen (Eventuell mit einer Schaltsperre, so das nur noch der erste und zweite Gang eingelegt werden kann)
      Dann den Wagen als Zugmaschine zulassen. Ich würde beides vorher mit dem TÜV absprechen.



      Oder ab 17 Jahre :


      Gruß Ralf.
      Nachher ist man immer Schlauer......

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        #4
        AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

        Die Frage zielt ja darauf ab, ob der Landy mit der Führerscheinklasse S beziehungsweise jetzt AM gefahren werden kann.
        Voraussetzung dieser Führerscheinklasse ist, dass das Fahrzeug Bauartbedingt nicht schneller fährt als 45km/h und der Hubraum 50ccm nicht überschreitet. Und, das dürfte die größte Herausforderung sein, die Leermasse darf 350kg nicht überschreiten.

        Daher wäre meine Idee eine Lösung über die Führerscheinklassen T oder L. Beide Führerscheinklassen sind ab 16 möglich und lassen das Fahren mit 40 km/h zu. Allerdings weiß ich nicht was an einem Defender verändert werden muss um ihn zu einem land-oder forstwirtschaftlichen Zugfahrzeug zu machen. Vielleicht weiß da ja ein anderer mehr. Auf alle Fälle haben diese Klassen keine Gewichtsbeschränkung.

        P.S.: Ich sehe grade Ralf war schneller! :)

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          #5
          AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

          Wenn nur mit der Geländeuntersetzung fährt (bzw. die lange Übersetzung sperrt?), wie schnell ist dein Defender dann wohl. Eh so um die 40. Wäre interessant, wenn man das VTG absperrt und das dann zulassen würde. Wäre leicht zurückbaubar und man hat volle Geländetauglichkeit.....

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            #6
            AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

            Zitat von Baliblue Beitrag anzeigen
            (...) Daher wäre meine Idee eine Lösung über die Führerscheinklassen T oder L. Beide Führerscheinklassen sind ab 16 möglich und lassen das Fahren mit 40 km/h zu. Allerdings weiß ich nicht was an einem Defender verändert werden muss um ihn zu einem land-oder forstwirtschaftlichen Zugfahrzeug zu machen. Vielleicht weiß da ja ein anderer mehr. Auf alle Fälle haben diese Klassen keine Gewichtsbeschränkung. (...)
            Das Problem mit den Klassen T bzw. L ist, dass nicht nur das Fahrzeug eine Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine sein muss sondern auch der Fahrtzweck ein land- bzw. forstwirtschaftlicher sein muss. Ergo brauchst Du einen landwirtschaftlichen Betrieb.

            Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
            II. Führen von Kraftfahrzeugen
            1. Allgemeine Regelungen
            § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
            (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

            Klasse T:
            Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

            Klasse L:
            Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
            Quelle: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.05.2014, § 6, Abs. 1.

            Ganz so einfach ist das nicht mehr ... .

            Beste Grüße

            Highlandy
            Anybody who loves whisky can't be all bad.

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              #7
              AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

              Zitat von Highlandy Beitrag anzeigen
              Das Problem mit den Klassen T bzw. L ist, dass nicht nur das Fahrzeug eine Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine sein muss sondern auch der Fahrtzweck ein land- bzw. forstwirtschaftlicher sein muss. Ergo brauchst Du einen landwirtschaftlichen Betrieb.


              Ist das so? ich kann ja auch forstwirtschaftlich arbeiten, ohne eigenen Betrieb. Kauf mir ein paar Bäume am Stamm und schneide sie selber um und liefere sie.....

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                #8
                AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

                Hallo Highlandy

                Was ist mit Schaustellern ?
                Die sehe ich in der Auflistung nicht :-(

                Es gibt auch Straßenzugmaschinen.
                Da brauche ich keinen Landwirtschaftlichen Betrieb.

                Gruß Ralf.
                Nachher ist man immer Schlauer......

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                  #9
                  AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

                  N Kumpel von mir ist vor einem Jahr (damals noch 16) auch mit LoFs durch die Gegend getuckert.
                  Wohl auch nicht immer mit Land- oder forstwirtschaftlichem Fahrtzweck.
                  Obs 100% legal war?? Keine Ahnung...
                  Build Boost Break Repeat 😁

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                    #10
                    AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

                    @ robertz: Ich meinte nicht, dass man einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb sein eigen nennen muss, sondern einen braucht, für den man ggf. unterwegs ist.

                    @ Ralf: Erschlage nicht den Boten - ich habe die Verordnung ja nicht geschrieben. Aber ja, das liest Du richtig - ich fürchte, für Schausteller und Straßenzugmaschinen gilt dieser Führerschein nicht. Da muss der Fahrer immer noch 18 Jahre alt sein. Ich bin in den 90ern mit 16 mit Klasse 5 noch mit einem gedrosselten UNIMOG 401 täglich zur Schule gefahren - das wäre heute wohl nicht mehr 100% rechtens. Ich bin zwar kein Jurist, aber FeV klingt da für eine Verordnung recht eindeutig. Ob das allerdings geprüft wird, ist eine andere Frage und hängt sicher auch von den Umständen ab, wie und wo man unterwegs ist - Ein Landy mit einer 40er oder 60er-Plakette würde meine Aufmerksamkeit eher im Zentrum vom HH oder München auf sich ziehen als ein echter Schlepper hier auf dem platten Land.

                    Beste Grüße

                    Highlandy
                    Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                      #11
                      AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

                      Warum 45 ?

                      Normal al. sollte das mit T fahrbar sein. 60 km/h gedrosselt als Trecker.
                      Viele Unimog fahren so rum

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                        #12
                        AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

                        Weil man mit 16 und T trotzdem nur 40km/h fahren darf.
                        Build Boost Break Repeat 😁

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                          #13
                          AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

                          Das ginge u.U. sogar bei voller Fahrt.

                          Dazu müsste der Herr Sohn ein Schuljahr in USA verbringen, dort legal mit 16 Jahren den US-Führerschein machen und ihn anschließend hier (mit entspr. Fahrprüfung?) umschreiben lassen. In den 1990er Jahren ging das jedenfalls noch. Würde mich aber nicht wundern, wenn dieser Weg seit dem EU-Führerschein nicht mehr funktioniert.

                          So ein Jahr im Ausland prägt aber nicht nur das Fahrtalent...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

                            ...geht nicht mehr...jedenfalls darf man nicht mehr mit 16 dann hier fahren, auch nicht begleitend.

                            Aber:
                            Wenn ich hinter einem Defender auf öffentlichen Strassen mit 45km/h herfahren müsste, weil er, wie auch immer, als Verkehrshindernis zugelassen ist, sollte der Fahrer geteert und gefedert werden.

                            Ich verstehe auch die Ausgangsfrage nicht. Warum interessiert so etwas überhaupt?
                            Damit Junior ein Jahr früher Autofahren darf? Völlig langweilig bei der Geschwindigkeit.

                            Damit ich einem Fahrverbot entgehe? Das habe ich mir, wenn ich solche Umbauten am Defender erwäge, mir hart erarbeitet und das muss dann ja auf Dauer angelegt sein, wenn ich den Landy so vergewaltigen möchte, da sollte ich das Fahrverbot auch in vollen Zügen geniessen dürfen.

                            Oder ist es Krankheit, die es mir nicht mehr gestattet, normale Geschwindigkeiten zu fahren? Dann besser Führerschein ganz abgeben, bevor es zur Gefährdung anderer kommt.

                            Bitte mal Aufklärung vom Themenstarter, was die Intention ist.
                            SC
                            Wenn nicht wir, wer dann?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: landy legal mit 16 Jahren fahren in Deutschland ??

                              Zitat von 10000days Beitrag anzeigen
                              Weil man mit 16 und T trotzdem nur 40km/h fahren darf.
                              Jo, das ist richtig:
                              (2) Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach § 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.
                              (...)
                              (5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
                              1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
                              2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
                              3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
                              4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
                              5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
                              6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und
                              7. Winterdienst.
                              Quelle: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.05.2014, § 6, Abs. 2+5.

                              Beste Grüße,

                              Highlandy
                              Anybody who loves whisky can't be all bad.

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