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Hallo Österreicher,
wer hat den Defender auf Wechselkennzeichen und hinten eine einzeilige Tafel typisiert ? Ich habe die Verwirrung stiftende SUFU befragt, aber nichts verwertbares gefunden ...
- wie muss die Tafel montiert werden ?
- darf sie oben an die Dachkante oder nicht ?
- darf sie an die Hecktüre ?
- muss die Halterung und Beleuchtung der zweizeiligen Tafel weg ?
Die Landesprüfstelle ist zwar sehr freundlich aber informationsfrei, daher freue ich mich über eure Tipps !
Also ich hab's hinten auf der Dachkante.
Die Beleuchtung der zweizeiligen Tafel habe ich nicht entfernt. Muss laut der orüfstelle auch nicht sein. Oben hab ich einfach ein blech gekantet und ne neue Beleuchtung drauf gemacht.
Kann mit dem Forum Runner keine Fotos online stellen, werde sie aber am Abend mit dem Pc reinstellen.
Lt. Typisierung kann ich jetzt mit einzeilig oder zweizeiliger Tafel fahren.
Also die Nummernschildhalterung an der Türe meine ich :-)
An der Dachkante ist (meines Wissens nach) zu hoch, ich Glaube das hintere Nummernschild darf nur max. 120cm über dem Boden sein.
Oder ist das nur für D so ?
Moin :-) So sollte es gehen : Also die Nummernschildhalterung an der Türe meine ich :-) An der Dachkante ist (meines Wissens nach) zu hoch, ich Glaube das hintere Nummernschild darf nur max. 120cm über dem Boden sein. Oder ist das nur für D so ? Gruß Ralf.
Scheint wohl in D so zu sein. Bei uns in österreich wurde es mir auf der Dachkante typisiert.
Danke für Tipps und Bilder - ich "Spezialist" habe mittlerweile meine singuläre Gehirnzelle befragt und festgestellt, dass ich oben keine Tafel hinschrauben kann weil dort die Düse vom Spritzwasser im Weg ist ... also doch mitten auf die Türe ?? Mal sehen, hab ja noch 4 Wochen Zeit.
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Ich habe auch Wechselkennzeichen habe aber den Umbau auf meinem Zweiten ( Suzuki Jimni) auf zweizeilig gemacht weil es einfacher war.
Mann muss halt schauen wo es besser geht . Ich würde auf jeden mit der Prüfstelle reden das es nachher keine Schwierigkeiten gibt habe ich auch gemacht wegen den Abmessungen und so.
L.G.OLDWOLF14
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.
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