So wie ich das verstehe, haben wir dann mit unsern BF Goodrich´s mit Geschwindigeitsindex "Q" ein Problem:
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Text aus Hompage der Vorarlberg Online - ich hoffe dass ich hier keine Urheberrechtsverletzung begehe!
Italien führt ein Fahrverbot für bestimmte Winterreifen ein: Strafen bis zu 1.682 Euro und Sicherstellung des Fahrzeugs
Grundsätzlich hat das Verbot mit dem so genannten ‘Geschwindigkeitsindex’ zu tun, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Diese Geschwindigkeit kann unter der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen. In Österreich ist das für Winterreifen zulässig, wenn ein Aufkleber im Fahrzeug den Lenker darauf hinweist”, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. In Italien dürfen derartige Reifen von 15. Mai bis 14. Oktober hingegen nicht verwendet werden – sowohl von italienischen als auch von ausländischen Autofahrern. Zusätzlich ist die Verwendung von Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex “Q” (160 km/h) oder niedriger generell verboten. Das gilt auch für Wohnmobile, die üblicherweise eine geringere Bauartgeschwindigkeit als 160 km/h haben.
Nicht leicht zu finden:
“Das größte Problem für den Laien ist, diese Informationen auf dem Reifen zu finden und zu interpretieren. Der Index ist in unmittelbarer Nähe der Dimension notiert – als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl”, erläutert die ÖAMTC-Expertin. Beispielsweise steht bei der Bezeichnung “225/55 R17 H” der Buchstabe “H” für den Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige (Reifen-) Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h hindeutet. Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V, W oder Y üblich.
Sicherheitshalber Reifen checken:
“Es sind vermutlich nicht allzu viele Fahrzeuge vom Verbot betroffen, weil Geschwindigkeitsindizes unter ‘Q’, also 160 km/h, kaum vorkommen”, erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. “Wer nach Italien fahren will, sollte trotzdem sicherheitshalber einen Blick auf seine Reifen werfen.” Denn wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Dieser Betrag kann durch sofortige Zahlung deutlich reduziert werden. “Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen”, warnt Riedl.
Teils schriftliche Bestätigung nötig:
In ersten Beschwerden, die den ÖAMTC erreichen, wird davon berichtet, dass für einzelne Fahrzeugmodelle überhaupt keine in Italien erlaubten Reifen erhältlich sind. “In diesem Fall rät der Club, sich von der Werkstätte oder dem Reifenhändler eine entsprechende schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen, die man den Behörden im Fall einer Kontrolle vorweisen kann”, so die ÖAMTC-Expertin.
Der ÖAMTC geht davon aus, dass die Bestimmungen über “Eintragungen im Fahrbüchlein” – wie in einer italienischen Information formuliert – so gemeint sind, dass die im Zulassungsschein eingetragene Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht höher sein darf als der Geschwindigkeitsindex aller konkret verwendeten Reifen.
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