Die Oldieversicherung hat viel härtere Einschränkungen als das H... im Allgemeinen nen Alltagsfahrzeug, Garage, Km-Begrenzung. Für die Haftpflichtversicherung machts nicht mal nen Unterschied;-)
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Boogiessundanc
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Da "H" wird vermutlich in Kürze ebenso reglementiert werden hinsichtlich des Gebrauchs der Oldies . In NL sind max. 4000 km p.a. erlaubt , desweiteren dürfen Oldtimer in den Monaten 12. 01. und 02 nicht
auf die Strasse . Ist nur noch eine Frage der Zeit wann das bei uns auch kommt ....
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Zitat von elanbaby Beitrag anzeigenHmm, Umweltonen mit ÖPNV, Fahrrad, oder seinem Alltagsfahrzeug befahren?To each a purpose, and to all a fitting end.
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AW: Ex - Mod Serie III 109 Restauration
Mal so ein wenig sozialen Senf dazu:
Das H-Kennzeichen ist für historisches Kulturgut. Das Kulturgut Auto ist zum rumfahren gedacht. Wenn mein Auto alt genug, pflege ich mein Kulturgut und fahre mit H überall rum und alle freuen sich über meinen Oldie.
Wo ist hierbei das Problem?
Versicherung ist etwas anderes, insbesondere wenn ich mehr als die vertraglich vereinbarten 6 oder 8k Kilometer im Jahr fahre. Das wäre dann sogar Versicherungsbetrug.
Lösung:
Normal versichern als PKW und gut ist.
Es gibt auch Oldtimerversicherungen die eine erhöhte Kilometerleistung anbieten und den Tarif dann eben entsprechend anpassen.
Korrekte Grüße,
oijoijoij… but, at least, I am sober …
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Zitat von landysurfer Beitrag anzeigenGute Einstellung, das h Kennzeichen nur zu seinem ursprünglichem Zweck zu nutzen
Ein Erst- oder Alltagsfahrzeug ist für die Erteilung nicht notwendig. Nur eine günstige Oldtimerversicherung kann das und eine maximale Laufleistung pro Jahr als Voraussetzung haben. So ist das bei meiner Versicherung zumindest.
Wenn man also eine der Nutzung entsprechende Versicherung hat, spricht überhaupt nichts gegen den Nutzungszweck "Alltagsfahrzeug" mit H-Kennzeichen.
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Zitat von cohen Beitrag anzeigenEben! Ein Oldtimer mit einem H-Kennzeichen unterliegt keinerlei Einschränkungen. Es kann grundsätzlich wie jedes andere Fahrzeug auch zu jedem Zweck im Straßenverkehr geführt werden.
Ein Erst- oder Alltagsfahrzeug ist für die Erteilung nicht notwendig. Nur eine günstige Oldtimerversicherung kann das und eine maximale Laufleistung pro Jahr als Voraussetzung haben. So ist das bei meiner Versicherung zumindest.
Wenn man also eine der Nutzung entsprechende Versicherung hat, spricht überhaupt nichts gegen den Nutzungszweck "Alltagsfahrzeug" mit H-Kennzeichen.
Genau so sehe ich das auch und so Handhaben Wir das auch bei allen unseren drei Oldies die im Alltag laufen und genutzt werden...... !
Aber auch wenn es keine normalen Versicherungen wären, sondern Oldiversicherungen (die nicht immer Günstiger sind) würde ich es so Handhaben...und Sie im Alltag nutzen !
RalfDer Weg ist das Ziel, und Entdecke Die Gelassenheit.....................Fahr Unimog ..... und Landy III 88er
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