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Offener Brief des BMVBS – BMVBS sagt Patina-Oldtimern den Kampf an!
Nun liegt auch seitens des BMVBS eine Stellungnahme zum neuen Anforderungskatalog in Form eines offenen Briefes (Brief als PDF downloaden) an den DEUVET vor.
Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt. – Festgehalten wird an der Richtlinie aus 1997.
Der praxisorientierte Anforderungskatalog aus dem Jahr 1999 soll offensichtlich gekippt werden.
Kurz zur Geschichte: 1997 wurde eine Richtlinie für Begutachtungen zum H-Kennzeichen in Kraft gesetzt. Diese Richtlinie enthielt die Forderung nach einem „guten Erhaltungszustand“, ohne diesen Begriff näher zu konkretisieren
Um Klarheit zu schaffen und um dem Oldtimer als kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut gerecht zu werden, wurde 1999 ein Anforderungskatalog für die Begutachtung geschaffen, der den Begriff des „guten Erhaltungszustandes“ dahingehend konkretisierte, dass es sich um historische Fahrzeuge handeln muss, die maximal „normale Gebrauchsspuren“ aufweisen dürfen. Das ist sach- und praxisgerecht.
Diese Definition grenzt damit den erhaltungswürdigen Oldtimer von nur alten Fahrzeugen mit übermäßigen Gebrauchsspuren ab.
Nach dem neu geplanten Anforderungskatalog liegt nun ein „guter Pflege- und Erhaltungszustand“ nur vor, wenn das Fahrzeug maximal „leichte Gebrauchsspuren“ aufweist.
Hier ein Auszug:
„Die Kriterien, die neben Originalität einzuhalten sind bleiben ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung zu „normalen alten“ Fahrzeugen (VkBl. 1997 S. 538).
Kern- und Angelpunkt ist die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Für die Erhaltung geschichtlichen Erbes ist nach herrschender Expertenmeinung, die Bewahrung des vorhandenen Zustandes Mindestvoraussetzung. Nur notwendige Arbeiten sind zwingend durchzuführen. Diese Auffassung wird auch von den Oldtimermuseen vertreten.
Hier kommt es durch den Entwurf des BMVBS zum klaren Bruch. Nur „leichte Gebrauchsspuren“ erzwingen immer wieder kehrende Restaurierungen, die Substanz und die individuelle Geschichte der Fahrzeuge wird verfälscht. So geht beispielsweise bei einer Restauration bedeutender Rennfahrzeuge deren individuelle Geschichte verloren. Die Spuren der Renneinsätze würden beseitigt.
Dies kann nicht im Sinne der Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes sein! Es würde statt zu einer Erhaltung zu einer Erneuerung und damit Verfälschung der Fahrzeuge und ihrer Geschichte führen.
Auch ein jeder Oldtimer erzählt seine eigene Geschichte. Hierzu gehören auch normale Spuren der Nutzung.
Auch der Patina-Oldtimer muss weiterhin ein H-Kennzeichen bekommen können.
Das BMVBS muss von uns allen überzeugt werden, dass die Forderungen nach „normalen Gebrauchspuren“ zur Abgrenzung von nur alten Fahrzeugen mit übermäßigen Gebrauchsspuren sachgerecht und hinreichend ist.
Wir bitten nochmals alle Oldtimerfahrer – informieren Sie Ihren örtlich zuständige(n) Bundestagsabgeordnete(n). Zeigen Sie ihm die gravierenden Einschnitte bei der Erhaltung kraftfahrzeugtechnischer Kulturgeschichte auf. Bitten Sie ihn/sie sich für unser Anliegen einzusetzen.
Wir können bei unserer effektiven Lobbyarbeit jede Hilfe brauchen.
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