Die Probe auf´s Exempel ist ja ganz einfach:
Wenn der Prüfer sagt, man MUSS es nicht eintragen, dann kann man sich ja hinstellen und sagen "das ist ja schön. Ich würde mich trotzdem wohler fühlen mit einem Eintrag. Wenn der nicht zwingend nötig ist, dann sollte die Eintragung ja auch kein Problem darstellen.". Also etwas einfacheres, als ein Eintrag für ein Bauteil, das diesen nicht braucht, kann er doch nicht haben. Im Gegenteil, er macht sogar noch etwas Umsatz extra.
Und wenn Du den Prüfer an diesem Punkt am Wickel hast, dann warte mal ab, wie es weitergeht. Und berichte.
Bis jetzt war alles unverfänglich. Angenommen, Zebulon´s Szenario tritt ein. Unwahrscheinlich, aber immerhin. Kann man sich dann auf seine Aussage berufen ?
Nein, denn dazu bräuchte man sie schriftlich. Kann man auch danach fragen. Aber üblicher ist eben doch die Eintragung.
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