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TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

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    #46
    AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

    Hallo zusammen,

    aus aktuellem Anlass würde ich den Trööt gerne nochmal hoch holen.

    Im KFZ-Schein meines 109ers steht der ominöse "Darf nur zu Rangierzwecken......"-Satz drin. Es ist ein Bock unbekannter Herkunft mit eingeschlagener Nummer unbekannter Bedeutung dran und daran eine Kugelkopfkupplung mit e11-Prüfzeichen.

    Folgendes vermute ich jetzt : Als der erste zivile Besitzer des bis dahin beim MOD zugelassenen 109ers zwecks Vollabnahme beim TÜV vorstellig wurde, war noch die Nato-Kupplung dran - die hat ihm den Satz im Schein eingebracht. Später hat dieser oder ein anderer Besitzer die aktuelle Kupplung angebracht und da er der Meinung war, dass diese mit e-Prüfzeichen nicht eintragungspflichtig ist, ist er ohne Eintragung, bzw. mit dem bösen Satz drin, so rumgefahren.

    Da ich erheblichen Krampf mit der Rennleitung für den Fall, dass sie mich mal anhalten, befürchte, möchte ich das gerne im Schein klarstellen, bzw. erreichen, dass der Satz gelöscht wird.

    Mein Dorf-TÜVi meinte bei einer Vorab-Anfrage schonmal, dass er die e-Prüfzeichen-Kugel nicht ohne zugehörige Papiere akzeptieren würde = ???. Mit dem Bock hat er sich garnicht erst beschäftigt. Für eine Einzelabnahme muss ich aber ohnehin zur nächstgrößeren Prüfstelle. Das mit den Papieren gehört nach dem hier Gelesenen aber zur ABE - die ich im Falle eines vorhandenen e-Prüfzeichens ja garnicht brauche, oder ?

    Die hier vorangegangene Diskussion über Autos, die vor der e-Norm existiert haben und e-Teilen, die da nachträglich dran kommen, finde ich müßig, solange man keinen Prüfer findet, der einem Teile einträgt, obwohl er deren Eintragung nicht für nötig hält. Dass man im Schadensfall dann doch den schwarzen Peter hat, ist mir schon klar, aber vielleicht hilft da der Hinweis an die Versicherung, dass eben kein Prüfer eine Kupplung mit e-Zeichen einträgt........äh..........wahrscheinlich eher nicht.

    Noch etwas : Von meinem Serie II damals kannte ich den Anhängebock so, dass unter der Hecktraverse noch ein Winkel mit dem Bock verschraubt wurde. Der Winkel saß mit drei Schrauben unter der Hecktraverse. Dieser Winkel fehlt bei der Konstruktion, die ich jetzt dran habe und ich habe im Netz bis jetzt auch noch keinen Montagesatz gefunden, bei dem der dabei ist. Die drei Muttern unter der Hecktraverse sind aber da. Ist der jetzt nach neuester Regelung nicht mehr nötig ?

    Schließlich : Wieviel darf ich überhaupt mit einem Serie III 109er ziehen ?

    Gruß, Ralph

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      #47
      AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

      Hallo,
      nicht nur der Kugelkopf, sondern auch der Anhängebock müssen geprüft sein. Für alles andere benötigt man eine Einzelbetriebserlaubnis, auch wenn diese "Befestigungsplatte" stabil genug aussieht. Wenn keine Anhängelast in den FZ Papieren eingetragen ist nützt es auch nichts wenn die Kupplungsteile e-geprüft sind, außer du hast eine Bescheinigung vom FZ Hersteller was an Anhängelast freigegeben ist. In dieser Kombination reicht dann eine Änderungsabnahme, die Prüfzeugnisse der Kupplungsteile musst du dabei aber vorlegen.
      Zu dem Winkel, bei meinem Lighty ist auch keiner dran. Allerdings plane ich einen nachzurüsten - ja ich weiß, ist nicht erlaubt... Aber der Anhänger reißt in der unteren Position dermaßen an der Traverse das mir dabei nicht wohl ist. Hier in D hätte mein verstellbarer Dixon Bate Bock nie eine Zulassung bekommen.
      20180111_085820.jpg
      20180111_085302.jpg
      Sorry, ist nicht die beste Qualität.
      Gruss

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        #48
        AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

        Eben - damit bastelt man sich nämlich einen herrlichen Hebel, der die Traverse schön verdreht. Deswegen ist mir das unheimlich, auch wenn meine Grundplatte nicht so weit nach unten ragt.

        Mal sehen, was der TÜV zu der Plakette der Army bzgl. Zuglast sagt, sonst habe ich nämlich nichts an Papieren.

        Gruß, Ralph

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          #49
          AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

          Besorg dir mal kopien von Fahrzeugscheinen baugleicher Modelle. Das sollte helfen...

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            #50
            AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

            Es ist doch immer das gleiche Geschiss mit den Anhängern .....

            So schaut das bei mir aus:
            IMG_0855.jpg

            Der Bock ist standard LR. So hergestellt und ausgeliefert seit Jahrzehnten. Hat keine Nummer und wird auch nie eine haben.
            Mein Prüfer meinte sinngemäß "ist original / zeitgenössisch seit 1964 da dran, das passt schon" und hat mir nach kurzer Sichtprüfung (Rost, Festigkeit der Schrauben und so) 500kg / 2to eingetragen.

            Nun muß man dazu auch sagen, daß ich einen sehr guten Prüfer mit Ahnung und Augenmaß habe. Wenn Du an so einen Korinthenkacker kommst der ohne seine Gutachten etc. nicht mal <zensiert> bist Du verloren und wirst auf Ewig mit der "Rangierkupplung" rumfahren.
            Such Dir einen der ein wenig Ahnung von älteren Autos hat. Frag mal hier im Forum nach einem guten Prüfer - es gibt sie noch.

            Zu dem Winkel: Der kurze Bock wie bei mir braucht den nicht. Den Bock gibt es aber auch in länger (wie im zweiten Bild von Tobi) - dann braucht er den schon sonst knickt das ab wenn da ein paar Kilos mehr dran hängen.

            Zeigst Du uns ein paar Bilderchen?
            Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
            كنت غبية

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              #51
              AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

              Habe letztes Jahr meine Anhängerkupplung eintragen lassen und mir dafür beim TÜV-Süd eine fahrzeugspezifisches Datenblatt besorgt. Kostete allerdings auch 110 €. Ohne Datenblatt musste du schon einen passenden TÜV finden, der Fahrzeugscheinkopien akzeptiert. Als Anhängelast müssten 500 kg ungebremst bzw. 1800 - 2000 kg gebremst möglich sein.

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                #52
                AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                Ich habe ebenfalls die Standard Land Rover Drop Plate mit abgesenkter AHK. War bei der Eintragung kein Problem, da von LR so verbaut.
                Ich war allerdings 3 Tage vorher schon mal dort, die andere Prüferin hätte es nicht eingetragen, da die Platte keine Prüfnummer hat. Zu einer AHK mit E Nummer gehört in der Tat ein Datenblatt. Dort stehen die kN Werte etc. drin, die die Anhängelast bestimmen.

                Ich habe nun 2,8t eingetragen (Ironie mit den 109er Trommelbremsen). Die AHK werde ich ein Stück höher setzen, um den Hebel zu verringern. Das ist mir auch nicht geheuer.

                Gruß Lukas

                PS: Das mit den Datenblättern ist seit einigen Jahren Pflicht. Offiziell dürfen, so sagte mein Prüfer, selbst originale Papiere nicht als Nachweis genutzt werden, man braucht ein Datenblatt. Für die Gutachten berechnen TÜV und co seit 2017 auch Gebühren. 2016 erhielt ich ein Gutachten der Dekra noch kostenlos.

                AHK's mit E Nummer müssen bei Fahrzeugen ohne EG trotzdem eingetragen werden! Neue Fahrzeuge haben ja oft pauschal Anhängelasten etc. eingetragen. Bei denen kann man eine AHK einfach anschrauben. Alle anderen müssen eingetragen werden. Sonst wüsste ja niemand die zulässige Last.... Beispiel Polizeikontrolle.

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                  #53
                  AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                  Was anderes habe ich ja auch nicht geschrieben. Entweder alles "e" und Nachweis über Anhängelasten, dann Änderungsabnahme - ansonsten Einzelabnahme... Der d-Wert muss natürlich zur Anhängelast passen.
                  Wenn im Fz Schein schon Anhängelasten stehen dann reicht eine komplette AHK mit "e" ohne Eintragung. Die "e" Prüfung ist ähnlich einer ABE. Auch beim "e" steht der Verwendungsbereich in den Papieren.
                  Die Datenblätter beim TÜV sind meines Wissens eher eine interne Arbeitsanweisung, da kann man eine Menge Asche verdienen!

                  Ansonsten ist es natürlich immer besser zu jemandem zu gehen der "Spaß" an solchem Alteisen hat und sich damit auskennen. Wenn ich mit einem Prüfer gar nicht klar komme haben doch beide nur Scherereien und sind unglücklich. Es kann sich ja auch nicht jeder mit allem auskennen und es ist leider so das sich die AaS sogar untereinander anschwärzen.
                  Alles wird gut!

                  Kommentar


                    #54
                    AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                    Zitat von SirTobi Beitrag anzeigen
                    Was anderes habe ich ja auch nicht geschrieben. Entweder alles "e" und Nachweis über Anhängelasten, dann Änderungsabnahme - ansonsten Einzelabnahme... Der d-Wert muss natürlich zur Anhängelast passen.
                    Wenn im Fz Schein schon Anhängelasten stehen dann reicht eine komplette AHK mit "e" ohne Eintragung. Die "e" Prüfung ist ähnlich einer ABE. Auch beim "e" steht der Verwendungsbereich in den Papieren.
                    Die Datenblätter beim TÜV sind meines Wissens eher eine interne Arbeitsanweisung, da kann man eine Menge Asche verdienen!

                    Ansonsten ist es natürlich immer besser zu jemandem zu gehen der "Spaß" an solchem Alteisen hat und sich damit auskennen. Wenn ich mit einem Prüfer gar nicht klar komme haben doch beide nur Scherereien und sind unglücklich. Es kann sich ja auch nicht jeder mit allem auskennen und es ist leider so das sich die AaS sogar untereinander anschwärzen.
                    Alles wird gut!
                    Ich meinte auch nicht, das Du etwas falsches gesagt hast. Ließt man allerdings die vorherigen Beiträge, stehen dort "falsche" Aussagen oder kulante Prüfer.

                    Ich bin auch der Meinung: Man sollte schon im Laufe einer Restauration mit dem Tüv kommunizieren und abstimmen. Dann gibts keine Überraschungen.

                    Frohes tüven, ich kann sogar einen Standort in Hessen empfehlen ;)

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                      #55
                      AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                      Hat

                      Zitat von wuttel Beitrag anzeigen
                      ....

                      Frohes tüven, ich kann sogar einen Standort in Hessen empfehlen ;)
                      Dem kann ich zustimmen. Hatte beim TÜV Wiesbaden meine bis jetzt beste TÜV-Erfahrung.

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                        #56
                        AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                        >k:v Au weia ! =)

                        So wie die von Pernod sieht meine Grundplatte aus, eigene Bilder habe ich noch nicht.

                        Mein Dorf-TÜVi hatte also recht, auch eine Kupplung mit e-Nummer braucht unter diesen Umständen "Papiere".

                        Bei der Prüfstelle, an die mich mein Dorf-TÜVi ( der im Rahmen seiner Möglichkeiten immer sehr hilfsbereit war/ ist ) verwiesen hat, soll´s einen Land Rover-affinen Prüfer geben - den krall´ ich mir. Mal sehen, was er sagt.

                        Alles wird gut - werde berichten. :)

                        Gruß, Ralph

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                          #57
                          AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                          Zitat von dongoyo Beitrag anzeigen
                          Hat

                          Dem kann ich zustimmen. Hatte beim TÜV Wiesbaden meine bis jetzt beste TÜV-Erfahrung.
                          Ich in Heppenheim. Man sollte allerdings den richtigen Prüfer erwischen.... Hessen scheint also doch nicht verloren zu sein im Tüv Himmel!

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                            #58
                            AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                            Nachtrag : Nix wird gut. Dem "Land Rover-affinen" Prüfer war meine Grundplatte unheimlich. Dann aber entdeckte er darauf eine eingeschlagene Nummer vom TÜV Nord. Würde ich ihm den Prüfbericht dazu beibringen, würde er die AHK eintragen.

                            Meine Bemühungen beim TÜV Nord führten mich schließlich zu dem Prüfer, der die Platte mal gestempelt hat, den Prüfbericht gibt´s aber nicht mehr. Zuvor schon hatte man mir beim TÜV Nord angeboten, falls der Bericht nicht mehr aufzutreiben sei, die Platte mithilfe von Fotos, Skizzen und Maßen gegen Gebühr neu zu berechnen.

                            Das ist mal richtig super, jetzt muss ich theoretisch eine TÜV-geprüfte Grundplatte nochmal vom TÜV prüfen lassen, weil der TÜV Rheinland dem TÜV Nord nicht traut.

                            Praktisch versuche ich entweder eine Platte mit Papieren zu kriegen oder einen entschlussfreudigen TÜV-Prüfer.

                            Wahrscheinlich ist Ersteres einfacher. :v

                            Gruß, Ralph

                            Kommentar


                              #59
                              AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                              "unheimlich"? Traurige Zeiten in denen wir leben. Eigene Entscheidungen zu treffen scheint echt aus der Mode zu kommen.

                              Aber so etwas würde ihm auch nicht helfen?
                              2018-02-14 23_07_30-Zubehör_Zusatzgeräte_LR_ZB001.pdf - Adobe Acrobat Reader DC.jpg

                              Entnommen aus dem Deutschen Zubehörkatalog.

                              Ich glaube die hier https://www.brueggemann-osnabrueck.de/ waren zu der Zeit Importeure. Vielleicht finden die was im Archiv?
                              Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                              كنت غبية

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                                #60
                                AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                                Nachtrag: Heúte bin ich mit der AHK zu einem anderen TÜV - auf dem Lande - gefahren. Der TÜVi dort hätte mich am liebsten auch gleich rausgeworfen: "Wenn keine Anhängelast in den Papieren steht, kann ich nichts machen.". Als ich ihn aber fragte, woher ich die denn nehmen solle, wenn sich Land Rover Deutschland für alles schäme, was sie vor dem Jahr 2000 gebaut hätten und es keine offiziellen Infos ( Briefkopie wollte er nicht akzeptieren ) darüber gäbe, hat ihn der Ehrgeiz gepackt.

                                In der Folge hat er eine Stunde lang ( ! ) recherchiert und von Gott-weiß-wo ( z.T. Kopien von alten Prüfberichten, die er aufgehoben hatte ) mühsam alle Infos zusammen getragen, die er brauchte, um die AHK einzutragen. Ich habe jetzt legal 2040 kg drin stehen.

                                Schön, dass es noch TÜVis gibt, die sich Mühe geben. :)

                                Gruß, Ralph

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