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TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

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    TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

    Hallo,
    der TÜV wollte die Anhängerkupplung nicht eintragen, da auf der Grundplatte das Typenschild fehlt.
    Das ist doch eine Standardgrundplatte. Einer eine Idee?

    Vielen Dank.
    Liebe Grüße, Willi
    Foto.jpgFoto1.jpg

    #2
    AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

    So eine hatte ich auch, aber da bappte ein Kleber drauf mit Daten.

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      #3
      AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

      ...oder es ist eine Nummer eingeschlagen, bei der Einzelabnahme.

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        #4
        AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

        Zitat von landywilli Beitrag anzeigen
        Hallo,
        der TÜV wollte die Anhängerkupplung nicht eintragen, da auf der Grundplatte das Typenschild fehlt.
        Das ist doch eine Standardgrundplatte. Einer eine Idee?

        Vielen Dank.
        Liebe Grüße, Willi
        [ATTACH=CONFIG]108711[/ATTACH][ATTACH=CONFIG]108712[/ATTACH]
        Deutscher Tüv....wie gehabt

        Ich habe zwei Serien. Beide gleiche Platten.Beide haben die Kupplung eingetragen bekommen nur mit den Daten des Kugelkopfs.
        Nummer auf Platte war kein Thema

        Such Dir nen neuen TÜV

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          #5
          AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

          Moin Willi

          Eventuell mal eine "Normale" Kugel montieren.
          Bei diesen Kombidingern verdrehen die meisten Prüfer die Augen, dann schuan sie ganz genau nach um an einer Eintragung vobeizukommen.
          Oder frag mal hier nach : http://www.landy-service.de/firma/home.htm
          Die haben TÜV im Haus.

          Gruß Ralf.
          Nachher ist man immer Schlauer......

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            #6
            AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

            Hallo Willi,
            ich glaube der Hinweis zu dem entsprechenden Kugelkopf ist gut. Manchmal brauchen die Prüfer den Kopf mit der E-Nummer, dann sind sie zufrieden und die Grundplatte ist nicht mehr im Fokus. Die oberen Befestigungsschrauben an der Grundplatte würde ich auch gegen Maschinenschrauben entsprechender Festigkeit tauschen.
            Gruß
            Gerald

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              #7
              AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

              Grund- oder Trägerplatten brauchen ebenso wie der Kugelkopf auch eine eigene Nummer. - Soweit die Theorie -
              Da diese Grundplatten aber seit anbeginn der LR-Zeitrechnung existieren haben sie nie eine Nummer bekommen. Ich selbst habe schon zwei von denen durch den TüV gebracht. Argumentation war beide male "Die ist original dort schon seit 19** dran, damals gab es noch keine Nummern". Hat funktioniert und der Prüfer hat mit jeweils 750 / 2t eingetragen. hat mir gereicht und gut is'.
              Der Kombikopf den Du drauf hast habe ich übrigends auch. Dixon Bate und leserliches Schildchen. Ging ohne Probleme.

              Wenn sich Dein Prüfer nicht von dem Original-Argument überzeugen lässt - wechsel den TüV.
              Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
              كنت غبية

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                #8
                AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                Die Adapterplatte findet sich nahezu gleich in den Abbildungen des Ersatzteilkataloges als original Fahrzeugteil.
                Damit kann man argumentieren. Wenn der prüfer es glaubt.
                Dann braucht nur die Kugel eine e-Nummer und man muss es nicht einmal mehr eintragen...

                Teilenummer 508412



                Gruß
                heppsen

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                  #9
                  AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                  In meinen Papieren steht sinngemäß drin: "Anhängerkupplung nur für Rangeierzwecke", weil keine Nummer auf dem Kugel-Kopf war.
                  Hab jetzt einen mit Nummer dran und müsste demnach die alte Variante jetzt austragen lassen. Verkehrte Welt.
                  Landrover sind Behelfsfahrzeuge (Heino aus Afrika)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                    Zitat von heppsen Beitrag anzeigen
                    Dann braucht nur die Kugel eine e-Nummer und man muss es nicht einmal mehr eintragen...
                    ...muss man leider doch. Eintragungsfrei ist nur E-Nr. auf E-Nr.. Da die Serie keine E-Nr. hat (oder habe ich da was verpasst?), muß also auf jeden Fall eingetragen werden.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                      Moin,
                      bei mir gab es auch keinen Weg mit der Original Grundplatte, der über "für Rangierzwecke" hinaus ging.
                      Alles argumentieren half nichts. Ich habe kurzerhand bei FWD einen Dixon Bates Bock mit passendem Einzelgutachten bestellt. Damit war es kein Problem.
                      Anhängliche Grüße, Ulrich
                      --
                      Comes time comes wheel!

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                        #12
                        AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                        Zitat von theohaanen Beitrag anzeigen
                        ...muss man leider doch. Eintragungsfrei ist nur E-Nr. auf E-Nr.. Da die Serie keine E-Nr. hat (oder habe ich da was verpasst?), muß also auf jeden Fall eingetragen werden.

                        Das sah mein TÜV mann anders. Wenn ich die zugelassene Kugel an das Originalfahrzeug anschraube alles gut sagt er. Und ich habe die Ackerschiene und die entsprechende Verlängerung dran.... Original LR versteht sich.

                        Gruss
                        heppsen

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                          #13
                          AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                          Hallo, so eine Platte habe ich auch noch, kennt jemand hier die Maße für ein metrisches Äquivalent der Befestigungsschrauben, welches ich bei meinem Schlosserkumpel ausm Schraubenlager abstauben könnte :-)))



                          Gruß Carsten

                          Kommentar


                            #14
                            AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                            Zitat von heppsen Beitrag anzeigen
                            Das sah mein TÜV mann anders. Wenn ich die zugelassene Kugel an das Originalfahrzeug anschraube alles gut sagt er. Und ich habe die Ackerschiene und die entsprechende Verlängerung dran.... Original LR versteht sich.

                            Gruss
                            heppsen
                            Und genau das ist das Vertrackte, an dem mittlerweile total unübersichtlichen Regelwerken. Nichtmal die, die sie kennen sollten, kennen sich noch aus!

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                              #15
                              AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte

                              Ich hatte nicht den Eindruck, dass der sich NIcht augekannt hätte. Im Gegenteil.
                              Gruss
                              heppsen

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