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TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
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Beuli
AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
So eine hatte ich auch, aber da bappte ein Kleber drauf mit Daten.
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R.H.
AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
Zitat von landywilli Beitrag anzeigenHallo,
der TÜV wollte die Anhängerkupplung nicht eintragen, da auf der Grundplatte das Typenschild fehlt.
Das ist doch eine Standardgrundplatte. Einer eine Idee?
Vielen Dank.
Liebe Grüße, Willi
[ATTACH=CONFIG]108711[/ATTACH][ATTACH=CONFIG]108712[/ATTACH]
Ich habe zwei Serien. Beide gleiche Platten.Beide haben die Kupplung eingetragen bekommen nur mit den Daten des Kugelkopfs.
Nummer auf Platte war kein Thema
Such Dir nen neuen TÜV
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AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
Moin Willi
Eventuell mal eine "Normale" Kugel montieren.
Bei diesen Kombidingern verdrehen die meisten Prüfer die Augen, dann schuan sie ganz genau nach um an einer Eintragung vobeizukommen.
Oder frag mal hier nach : http://www.landy-service.de/firma/home.htm
Die haben TÜV im Haus.
Gruß Ralf.Nachher ist man immer Schlauer......
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AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
Hallo Willi,
ich glaube der Hinweis zu dem entsprechenden Kugelkopf ist gut. Manchmal brauchen die Prüfer den Kopf mit der E-Nummer, dann sind sie zufrieden und die Grundplatte ist nicht mehr im Fokus. Die oberen Befestigungsschrauben an der Grundplatte würde ich auch gegen Maschinenschrauben entsprechender Festigkeit tauschen.
Gruß
Gerald
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AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
Grund- oder Trägerplatten brauchen ebenso wie der Kugelkopf auch eine eigene Nummer. - Soweit die Theorie -
Da diese Grundplatten aber seit anbeginn der LR-Zeitrechnung existieren haben sie nie eine Nummer bekommen. Ich selbst habe schon zwei von denen durch den TüV gebracht. Argumentation war beide male "Die ist original dort schon seit 19** dran, damals gab es noch keine Nummern". Hat funktioniert und der Prüfer hat mit jeweils 750 / 2t eingetragen. hat mir gereicht und gut is'.
Der Kombikopf den Du drauf hast habe ich übrigends auch. Dixon Bate und leserliches Schildchen. Ging ohne Probleme.
Wenn sich Dein Prüfer nicht von dem Original-Argument überzeugen lässt - wechsel den TüV.Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
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AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
Die Adapterplatte findet sich nahezu gleich in den Abbildungen des Ersatzteilkataloges als original Fahrzeugteil.
Damit kann man argumentieren. Wenn der prüfer es glaubt.
Dann braucht nur die Kugel eine e-Nummer und man muss es nicht einmal mehr eintragen...
Teilenummer 508412
Gruß
heppsen
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AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
In meinen Papieren steht sinngemäß drin: "Anhängerkupplung nur für Rangeierzwecke", weil keine Nummer auf dem Kugel-Kopf war.
Hab jetzt einen mit Nummer dran und müsste demnach die alte Variante jetzt austragen lassen. Verkehrte Welt.Landrover sind Behelfsfahrzeuge (Heino aus Afrika)
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AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
Zitat von heppsen Beitrag anzeigenDann braucht nur die Kugel eine e-Nummer und man muss es nicht einmal mehr eintragen...
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- 04.10.2010
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- S2a-88 MY67 RHD, 110 300TDI MY94, Rover P4 80 RHD MY60, MGB GT RHD MY78
- privat
AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
Moin,
bei mir gab es auch keinen Weg mit der Original Grundplatte, der über "für Rangierzwecke" hinaus ging.
Alles argumentieren half nichts. Ich habe kurzerhand bei FWD einen Dixon Bates Bock mit passendem Einzelgutachten bestellt. Damit war es kein Problem.
Anhängliche Grüße, Ulrich--
Comes time comes wheel!
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AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
Zitat von theohaanen Beitrag anzeigen...muss man leider doch. Eintragungsfrei ist nur E-Nr. auf E-Nr.. Da die Serie keine E-Nr. hat (oder habe ich da was verpasst?), muß also auf jeden Fall eingetragen werden.
Das sah mein TÜV mann anders. Wenn ich die zugelassene Kugel an das Originalfahrzeug anschraube alles gut sagt er. Und ich habe die Ackerschiene und die entsprechende Verlängerung dran.... Original LR versteht sich.
Gruss
heppsen
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AW: TÜV wollte Anhängerkupplung nicht eintragen wg Grundplatte
Zitat von heppsen Beitrag anzeigenDas sah mein TÜV mann anders. Wenn ich die zugelassene Kugel an das Originalfahrzeug anschraube alles gut sagt er. Und ich habe die Ackerschiene und die entsprechende Verlängerung dran.... Original LR versteht sich.
Gruss
heppsen
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