Mich interessiert „Eure“ Meinung.
Der besagte S3 ist so von England überführt und hat anschließend eine H-Zulassung nach §23 StVZO bekommen.
Nun muss dieser wieder zur HU, zwischenzeitlich hat er die bekannten Problemchen / Rahmen Durchrostungen, einige Stunden müssen wohl investiert werden um wieder TÜV zu bekommen.
Der in England verbaute 200di LR-Motor („Zeitgenössische Umbau“) wurde damals vom TÜV weder im Fahrzeugbrief noch im H-Gutachten festgehalten bzw. dokumentiert.
Hier meine Frage:
- Besteht die Gefahr, dass der TÜV/oder andere Prüfstelle, die H-Zulassung nachträglich aberkennt, da es keinerlei Nachweise gibt, um evtl. die Behauptung zu entkräften, dass der Umbau nachträglich, hier in Deutschland und nicht in England ausgeführt wurde?
- Der Motor ist nach meiner Kenntnis ja auch nicht „aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps“. (Zitat aus TÜV-Anforderungskatalog)
- Die 30-Jahre, welch ein Motor vom gleichen Hersteller haben muss um verbaut werden zu können, hat er wohl auch nicht. Der 200-Motor ist erstmals 1991 im Disco-1 verbaut worden.
Wie ist Eure Einschätzung zum genannten?
Gruß D
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