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nach meinen informationen kann man stossstangen ,wenn sie ein paar grundsätzliche eigenschaften , wie große radien, keine vorstehenden teile, halt im weitesten sinne "fussgängerfreundlich " sind als einzelabnahme immer eintragen lassen. so muss ich es jetzt auch machen...
Andy aus Teltow/ Fläming
zu tode gefürchtet ist auch gestorben...
... und wieder mal ein TÜV-Prüfer, der kein Bock auf seine Arbeit hat. Such dir nen andern. Die Orginale Stoßstange hat ja wohl kleinere R>adien als so ein großes Rundrohr.
da hilft wirklich nur ein anderer prüfer, habe ich ja noch nie gehört...
Noch besser hilft da den Prüfer um eine explizite Rechtsgrundlage für seine Verweigerungshaltung zu bitten, sollte er die nicht darlegen können, schriftliche Beschwerde bei der Hauptstelle, dass der gute Mann seinem staatlichen Prüfauftrag nicht nachkommen will.
Cave: sichergehen, dass der Mann aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) ist. Nur die dürfen Einzelabnahmen machen. Die "normalen" Prüfer dürfen das nicht, tun aber gern so, und verweigern dann Abnahmen (die sie eh nicht machen dürften) unter fadenscheinigen Begründungen.
Es kann nicht angehen dass ein StVZO-konformes Fahrzeug immer mehr von "guten Kontakten" zur Prüforganisation abhängig wird
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