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    Gewährleistung auf Ersatzteile

    Hallo Gemeinde!

    Ich habe mir bei einem englischen Landroverhändler ( Duckworth) ein Handbremsmodul bestellt original LR.
    Dieses habe ich in Butzbach verbauen lassen ( AR Cars).

    Das ganze hat 3 Wochen gehalten und jetzt ist das Teil defekt.
    Nach Diagnose von AR liegt ein Fehler im Teil vor.
    Habe dann Duckworth gemailt.
    Die schrieben mir dann ich solle mit der Rechnung zu einem Haupthändler gehen der die Garantie abwickelt.

    Meine Frage ist nun folgende:
    Was ist mit den Einbaukosten? ~370€ ( bei AR).

    Bleibt die Nummer an mir hängen oder hab ich da mal Glück mit meinem englischen Patienten?

    Danke für Eure Antworten!

    Thomas

    #2
    AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

    die einbaukostennhast du erst mal an der backe. denn der händler kann nichts für ein schadhaftes teil vom hersteller. die garantieansprüche mußt du also über den hersteller abwickeln.
    gruss,

    erzengel

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      #3
      AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

      Danke für Deine Antwort!
      Meine Denke geht dahin, das der Händler es mit LR abrechnet das Teil einzubauen..... Meine Idealvorstellung

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        #4
        AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

        Dein Verkäufer (wo du das Teil gekauft hast) MUSS für den doppelten Einbau aufkommen. Das ist gesetzlich geregelt. Ob und wo du das Teil gekauft hast spielt keine Rolle. Wenn dein englischer Händler nach Deutschland liefert muss er auch das deutsche Recht akzeptieren.
        Das er ALLE Kosten tragen muss steht hier:
        Bürgerliches Gesetzbuch § 439 - (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien...

        (Absatz 2)

        Schwierig wird es wenn sich der englische Händler weigert...dann musst du die Kosten in England einklagen. Allerdings kannst du die Kosten auch in Deutschland einklagen wobei du dann erstmal alle Kosten vorstrecken musst, was wiederrum mal schnell 2500,- Euro kostet (was die Gegenseite allerdings auch zahlen muss). Risiko bei "Nichtdeutschen"-Händlern: Wenn nichts zu holen ist, bleibst du auf allen Kosten sitzen!

        Ich hatte das gleiche Problem mit meiner Lichtmaschine:
        http://www.blacklandy.eu/blboard/for...-defekt/page13 (ganz unten)

        Fakt ist, der Händler MUSS für ALLE Kosten (also auch Porto für Rücksendung, Fahrtweg zum Händler, etc.) aufkommen. In der Regel wird man hier in Deutschland erstmal zu 99% abgewimmelt...meist fackel und diskutiere ich gar nicht mehr mit solchen "Arschhändlern", sondern leg gleich die Visitenkarte meiner Anwaltskanzlei auf den Tisch und sag nur noch: "Sie können ja schonmal anrufen und den Fall schildern." - Und dann übergebe ich die Sache der Anwaltskanzlei. Da die Anwaltskanzlei mittlerweilen soviel gutes Geld mit diesen "Arschhändlern" verdient muss ich nichtmal mehr etwas vorstrecken...da wird gleich gesagt, "drauf hauen". Man muss nur Mut haben sich sein Recht zu nehmen (das Geld knöpfen einem die Händler und Werkstätten ja auch ab).

        Aber was ich auch immer sage: IMMER Preis/Leistung beachten. Wenn ich etwas zu billigsten Preis kaufe, darf ich mich nicht hinterher beschweren das es so schnell kaputt geht. Kaufe ich aber ein Markenprodukt für viel Geld, dann will auch die entsprechende Leistung dafür haben! Das gleiche gilt bei KFZ-Werkstätten! Wenn ich mir immer die billigste raussuche, dann muss ich irgendwann auch mal etwas zweimal reparieren lassen. Bring ich meinen Wagen aber (wie z.B. hier) zu einem Land Rover Händler dann muss ich den "LR-Aufschlag" zahlen und kann dann auch die volle Leistung erwarten und fordern!

        PS: Falls sich dein Händler in England weigert...ich hab auch eine sehr gute internationale Anwaltskanzlei an der Hand. ;)

        PPS: Ich kauf da ungern ein aber wenn Frau will...dann muss auch ich zu IKEA - Und IKEA gehört zu den extrem wenigen Händlern die nicht lange fackeln! Ich hatte etwas zu reklamieren bin 65km zum nächsten IKEA gefahren, dort wurde alles ANSTANDSLOS und OHNE ZICKEN zurückgenommen und das Geld zurückgezahlt. Für mich war die Sache zwar erledigt aber der Neugierdehalber fragte ich wie es mit den Fahrtkosten aussieht die angefallen sind. Antwort: "Diese erstatten wir Ihnen natürlich. Dafür bräuchten wir Ihre genaue Anschrift und Bankverbindung, damit wir die Wegstrecke ausrechnen und erstatten können. Beim nächstenmal aber bitte vorher anrufen, dann würden wir die Sachen auch kostenlos abholen lassen und Ihnen entstehen erst gar keine Kosten!" - Ich hab natürlich auf die Erstattung dieser Kosten verzichtet denn sowas vorbildliches darf man nicht ausnutzen!

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          #5
          AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

          Kleiner Nachtrag zum Thema " Der Händler kann ja nichts für ein schadhaftes Teil". Das ist zwar richtig und genau deshalb kann der Händler bei seinem Lieferanten bzw. Hersteller die ihm entstandenen Kosten einfordern. Das Gesetz müsste ich aus dem HGB raussuchen (unsere Lieferanten und Hersteller zicken da nicht rum, als das wir das bisher je brauchten).

          Als Alternative kann der Endverbraucher auch die Folgekosten durch das fehlerhafte Teil vom Hersteller des Ersatzteils einfordern, gemäß Produkthaftungsgesetz. Das ist das gleiche wenn z.B. eine Kühltruhe (innerhalb der Gewährleistung) ausfällt und dadurch der ganze Inhalt verdirbt. Auch hier muss der Hersteller in vollem Umfang dafür haften.
          Steht alles hier drin:


          oder in ausführlicher Variante:
          Das ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.07.2017 ( BGBl. I S. 2421 ) m.W.v. 22.07.2017 | Gesetz vom 15.12.1989 ( BGBl. I...


          Achtung, die Produkthaftung gilt nur zwischen Endverbraucher und Hersteller! Ein Gewerbetreibender, Selbstständiger, Firma, etc. kann sich NICHT auf die Produkthaftung stützen!
          In diesem Fall also Disco3-Besitzer und Ersatzteilhersteller (muss vom Händler genannt werden).

          Doppelt Achtung an die KFZ-Werkstätten und Händler: Wenn die KFZ-Werkstatt oder der Händler den HERSTELLER!!! (nicht den Importeur oder sonst wen) nennen kann, muss die Werkstatt oder der Händler dafür haften! (Steht auch alles im ProdHaftG)

          Und über genau all diese Gesetze freue ich mich wenn es mal wieder einen "Wohnzimmeronlinehändler" trifft der meint mit seinen "Billigangeboten" den besten Preis zu machen...
          :)

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            #6
            AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

            Letzter Nachtrag für alle die was reklamieren müssen: NIE von Garantie reden, sondern auf die gesetzliche Gewährleistung pochen (sofern noch vorhanden), dann wenn man sich für die Garantie entscheidet hat man oft schlechtere Karten!
            Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers und da kann dieser dann einschränken was er will!
            Bei der gesetzlichen Gewährleistung sieht das anders aus, da kann er nicht einfach etwas einschränken!

            Extrem wichtig und daran gibt es auch nichts zu rütteln:
            Es ist IMMER der HÄNDLER/VERKÄUFER der Ansprechpartner wenn etwas mit dem Produkt ist!
            Mit diesem hat man den Kaufvertrag geschlossen und dieser ist auch Gewährleistungspflichtig.
            Oft wird versucht den Kunden an den Hersteller abzudrücken mit der "Garantie". Wenn man Garantie will ist dieses Verhalten auch richtig, aber die GEWÄHRLEISTUNG muss der Händler/Verkäufer abwickeln!

            !!! SO IST DAS !!!

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              #7
              AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

              alles schön und gut. aber wie weit greift die deutsche gesetzgebung in england?

              Ich habe mir bei einem englischen Landroverhändler ( Duckworth) ein Handbremsmodul bestellt original LR.
              der händler wird das schadhafte teil ersetzen, aber garantiert nicht für die zusätzlichen einbaukosten aufkommen. er wird bestimmt auf den hersteller verweisen. und das kostet zeit, mühe, nerven und wohl auch bis zum erfolg (oder eben auch nicht) etwas geld.
              gruss,

              erzengel

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                #8
                AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

                Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

                Habe vorhin direkt bei Landrover Deutschland mein Leid vorgetragen.
                Erwarte dann morgen früh einen Rückruf aus Schwalbach.
                Mal schauen was die so dazu meinen.

                Ansonsten schreib ich dem LR Händler Duckworth ( kein kleiner) mal unter Verweis auf BGB § 439 nen netten Wochenendgruß.

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                  #9
                  AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

                  den wird das so viel interessieren wie dich irgendein englischer paragraph
                  gruss,

                  erzengel

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                    #10
                    AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

                    Wo der Händler seinen Sitz hat ist völlig uninteressant! Das is Fakt!
                    Der Händler hat "die Sache" nach Deutschland verkauft und somit die hier gültigen Gesetze akzeptiert. Zudem ist auch England in der EU und hier greift also auch das EU-Gesetz und das geht sogar noch einen Schritt weiter: Der Käufer hat EU-weit ein Rückgaberecht mit 1 Monat!
                    Den Händler wird sehr wohl interessieren wenn er Post von einem Anwalt bekommt und man zeigt wer am längeren Hebel sitzt. In England kann es auch passieren das man dem Händler die Erlaubnis zum Handel mit Produkten entzieht...wer also in der EU Angst vor dem "Ausland" hat, ist selber Schuld...

                    Letztendlich ist es so wie ich geschrieben habe: Der Händler wird den kürzeren ziehen und er kann NICHT auf den Hersteller verweisen da ER der Vertragspartner ist.Er kann sich aber quer stellen und dann müsste man, um nicht auf dem Schaden (die doppelten Einbaukosten) sitzen zu bleiben einen Anwalt hinzuziehen und notfalls Klage einreichen (geht mit den richtigen Anwälten auch hier in Deutschland). Hat man eine Rechtsschutzversicherung spielen die Kosten sowieso keine Rolle, andernfalls müsste man unter Umständen erstmal die Kosten vorstrecken. Meine Einschätzung würde hier bei ca. 500,- Euro liegen.
                    Aber bevor ich auf den Kosten für den doppelten Einbau sitzen bleibe würde ich die (geschätzten 500,- Euro) auch noch vorstrecken.
                    Den Ärger hat man aber definitiv

                    Als Richtlinie kann man sich wie folgt orientieren:
                    Egal wo man kauft, wenn der Händler an einen Privatkäufer verkauft dann gelten die Gesetze des Landes in welches geliefert wurde. Egal wo der Händler sitzt!
                    Zusätzlich gilt: Die AGB des Herstellers gelten zwar weiterhin ABER sie dürfen die im Lieferland geltenden Gesetze NICHT einschränken!
                    Vorsicht ist gegeben wenn z.B. ein Ersatzteil privat gekauft wird und dann in den "Firmenwagen" eingebaut wird. Dann ist es kein Privatkauf mehr!

                    Wir verkaufen weltweit sehr hochwertige Produkte. In einige Länder verkaufen wir z.B. nur an Firmen und in manche Länder liefern wir gar nicht. Das hat alles damit zu tun welche Gesetze in den jeweiligen Ländern gelten. Verkäufe an Privatkunden ausserhalb der EU machen wir mittlerweilen nicht mehr da evtl. Reklamationen richtig teuer werden können (wir hatten bisher nur zwei Reklamationen die für uns auf Null rausgelaufen sind)! Also kein Gewinn mehr aber auch kein Verlust.
                    Weiter arbeiten wir mit mehreren (teils internationalen) Anwaltskanzleien zusammen damit uns genau sowas nicht passiert! Es gibt etliche Hintertürchen für die Verbraucher um doch zu ihrem Recht zu kommen, aber das ist eine andere Geschichte!

                    Aber wie ich immer nahe lege: In einem solchen Fall immer erstmal ganz entspannt den Händler auf die Kostenerstattung ansprechen, wenn es nichts bringt, die Gesetzeslage erklären (mit Nennung der entsprechenden Paragraphen), wenn der Händler immer noch resigniert, mit dem Anwalt drohen und wenn es dann immer noch nicht klappt - VOLL DRAUF MIT DER RECHTSKEULE! *g
                    Man will ja nicht mehr als einem zusteht und DIE die sich darüber beschweren das Kunden auf Ihr Recht bestehen, sind genau DIE die Kunden um Ihr Recht bringen und nur das Geld haben wollen!

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                      #11
                      AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

                      Was noch gar nicht thematisiert wurde, ist der Nachweis, dass das Teil fehlerhaft war. Es könnte ja auch falsch eingebaut worden sein. Sollte die Angelegenheit also nicht kundenfreundlich laufen und ein Gerichtsverfahren erforderlich werden, musst Du abwägen, ob Du die Risiken eingehst und Dich möglicherweise über Monate mit gutachterlichen Aussagen und dergl. beschäftigen möchtest.
                      Falls ein Anwalt erforderlich wird, sollte das ein echter Profi und kein dahergelaufener 4 Punkte-Rechtsanwalt übernehmen. Ein Freund, der als Richter tätig war, meinte: "80% der Rechtsanwälte sind Vollversager und kennen sich v.a. im rechtsanwaltlichen Gebührenrecht aus. 15 % sind für einfachere Fälle OK. Und nur 5 % habens wirklich drauf..."
                      Land Rover verkauft. Jeeps gekauft. Und einen U 1200.

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                        #12
                        AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

                        na, ich bin gespannt was aus der sache herauskommt.
                        gruss,

                        erzengel

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                          #13
                          AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

                          Soeben habe ich mit LR Deutschland telefoniert und ihnen folgendes Email geschrieben......
                          Sehr geehrter Herr Petig,

                          danke für das Telefonat von soeben.

                          Hier nun wie besprochen ein Schilderung des Vorganges:

                          Über den englischen Händler Duckworth bezog ich ein Handbremsmodul am 07.01.14.
                          Dieses lies ich dann am 05.02.14 bei AR Cars Butzbach einbauen.
                          Am 24.02.14, nachem das Kreischen aus dem Handbremsmodul abermals auftrat, fuhr ich zu AR Cars um den erneuten Fehler zu analysieren.
                          Der Fehler wurde ausgelesen und das defekte Handbremsmodul als Ursache festgestellt.
                          Mit dem Verweis auf die Gewährleistungspflicht des englischen Händlers fuhr ich dann mit dem nach 3 Wochen schon defekten Modul nach Bezahlen der Rechnung über die Diagnose vom Hof.

                          Im Vertrauen auf diese Aussage schrieb ich Duckworth an mit Kopien der Teile- und Einbaurechnung und der Bitte ein Austauschteil zu schicken nebst Erstattung der Austauschkosten.
                          Woraufhin von Duckworth der Verweis auf die Europaweite Teilegarantie inclusive Einbau kam. Ich hättew ja schliesslich Landroverteile gekauft......
                          Abermals rief ich mit dieser Information bei AR Cars an und bat um die Abwicklung mit Landrover.
                          4 Stunden nachdem ich die Teilerechnung an AR Cars geschickt habe rief man mich von dort an und sagte mir das es -nach Rücksprache mit diversen anderen LR Händlern- nicht möglich sei die Ansprüche abzuwickeln.


                          Jetzt beginnt hier in meinen Augen ein Katz und Maus Spiel welches mich sehr irritiert und gelinde gesagt sehr ärgert.

                          Ich bitte Sie sich meiner Sache anzunehmen und sie zu einem gütlichen Ende zu führen, auch damit mein - bis dato- sehr hohes Vertrauen in die Marke Landrover nicht weiteren Schaden nimmt.

                          Im Textanhang unten die Kommunikation mit Duckworth in Kopie:

                          Hello Mr. Graves,

                          The hand brake module in your selling on Ebay, I've had a German Land Rover
                          dealer install at 05/02/2014 (invoice 116714 AR Cars).

                          On 25/02/2014 the built part was already defective. (Invoice 116790 AR
                          Cars)

                          I ask for replacement of that part and acquisition of the two bills on
                          warranty.

                          Sincerely,

                          Thomas Hudel




                          Hello Thomas,

                          Because you have purchased genuine parts from a Land Rover main dealer and
                          have a genuine Land Rover invoice for the purchase your warranty is covered
                          throughout the whole of Europe so the Main Dealer in German can honour the
                          warranty for you and replace the defective part free of charge.

                          Best regards

                          Lee Graves



                          Hello Mr. Graves,

                          Thank you much for the quick answer!

                          Can you send me the invoice again as PDF please? it was taped to the box and
                          the mechanican throw it away.

                          How does the dealer from the installation cost?


                          greets

                          Thomas Hudel



                          Hello Thomas,

                          Please find a copy of the invoice attached.

                          Best regards

                          Lee




                          Mit freundlichen Grüßen


                          Thomas Hudel

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                            #14
                            AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

                            das wird noch mehr hin und her gehen
                            gruss,

                            erzengel

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Gewährleistung auf Ersatzteile

                              Zitat von förster Beitrag anzeigen
                              Was noch gar nicht thematisiert wurde, ist der Nachweis, dass das Teil fehlerhaft war. Es könnte ja auch falsch eingebaut worden sein. Sollte die Angelegenheit also nicht kundenfreundlich laufen und ein Gerichtsverfahren erforderlich werden, musst Du abwägen, ob Du die Risiken eingehst und Dich möglicherweise über Monate mit gutachterlichen Aussagen und dergl. beschäftigen möchtest.
                              Naja, auch das stimmt nicht. In den ersten 6 Monaten muss der Händler/Verkäufer nachweisen das die Sache mangelfrei war bzw. der Mangel durch einen falschen Einbau entstand.

                              Auf einen Richter würde ich nicht viel geben, denn Richter haben meist nicht soviel Ahnung wie ein professioneller SPEZIALISIERTER Anwalt. Richter (beim Amts- oder Zivilgericht) kann man auch ohne "besondere Qualifikation" werden. Das "Problem" beim deutschen Rechtssystem ist nach wie vor dass der Richter das letzte Wort hat und immer NACH SEINER Einschätzung (im Rahmen der Gesetze) entscheidet. Zitat Anwalt: "Vor Gericht ist nicht entscheidend wer Recht hat, sondern Recht bekommt."

                              Bei Anwälten gibt es wie überall auch, Vollversager und Profis. Privat habe ich seit über 10 Jahren einen "Allrounder-Fuchs" der bisher bis auf zwei Fälle für mich gewonnen hat. Und bei den beiden Fällen sagte er allerdings schon von vornherein das man nur eine 50/50 Chance hat und das Ergebnis von der Laune des Richter abhängig sei.
                              In der Firma arbeiten wir mit einer internationalen Anwaltskanzlei zusammen und haben auch hier noch nie etwas verloren. Für eine ganz bestimmte Sorte von "Fällen" haben wir einen Spezialanwalt der echt TOP ist.

                              Letztendlich ist es wie überall: Man muss den richtigen Experten finden, dann klappts auch.

                              Zurück zum Thema: Das was die hier so von sich geben ist ja kein "NEIN" von daher sehe ich noch keinen "Draufhau-Grund"!
                              Wenn nix geht würde ich mit den ganzen Rechnungen zum nächsten Land Rover "Haupt"-Händler gehen und die Emails von LR mitnehmen. Dann würde ich fragen ob sie die doppelten Kosten übernehmen oder nicht. Wenn nicht würde ich "Duckworth" nochmals anschreiben und sagen das LR in Deutschland die Gewährleistung und doppelten Einbaukosten nicht übernehmen will. Gleichzeitig würde ich ihn auffordern mir einen Händler bei mir in der Nähe zu nennen der die vollständige Gewährleistung abwickelt (soll er sich doch darum kümmern) bzw. selbst die Gewährleistung übernehmen und die doppelten Kosten erstatten (er kann sie ja vom Hersteller zurückfordern).
                              Wenn's gar nicht vorangeht - nicht lange rumfackeln, drauf'haun.

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