Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
mich würde interessieren, ob es möglich ist in einem Ex-Miltär 110er` Defender HardTop, Sitze in Fahrtrichtung auf der ehemaligen "Ladefläche" anzubringen und ob diese dann vom TüV zugelassen werden können.
Wenn nicht, darf ich einfach so die Querbänke (mit Anschnallgurten logischerweise) einbauen/raufschrauben ?
Da die Ladefläche ja prinzipiell recht hoch liegt bezweifle ich dies, wollte allerdings trotzdem fragen :)
AW: Sitze in Fahrtrichtung im Ex-Militär Defender ?
Da der als LKW zugelassen sein dürfte, klappt das nicht mit Sitzen, egal mit welchen.
Der hintere Teil gilt als Ladefläche, nicht als Fahrgastraum.
Früher dürften auf der Ladefläche von LKW noch Personen zwecks Ladungssicherung mitgeführt werden, aber seit ein paar Jahren ist der betreffende Paragraph in der StVO geändert worden.
Hatten wahrscheinlich zuviele ein paar Leute um die Kiste Bier als einzige Ladung sitzen...
§21 StVO: (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für landoder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
Land Rover Defender exMod (für mich), Dacia Dokker LPG (für die Familie)
... Wenn nicht, darf ich einfach so die Querbänke (mit Anschnallgurten logischerweise) einbauen/raufschrauben? ...
Originalauslieferung für die Army wären (wenn überhaupt) die Radkastensitzbänke/Querbänke.
Dann allerdings ohne Gurte, denn die hatten die mod-Landys (soweit mir bekannt) auf den Radkastensitzbänken nicht.
Mein S III Lightweight hat auch hinten zwei Radkastensitzbänke ohne Gurte, wurden vom TÜV so anstandslos als vollwertige Sitzplätze eingetragen.
Nun hat der S III aber auch eine Zulassung als Oldtimer-Pkw.
Bei Lkw-Zulassung sieht das dann schon wieder anders aus.
Raufschrauben darfst Du da auch die Radkastensitzbänke.
Nur werden sie dann wahrscheinlich nicht als Sitzplätze eingetragen.
D. h. Du darfst darauf während der Fahrt niemanden sitzen lassen.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
AW: Sitze in Fahrtrichtung im Ex-Militär Defender ?
Rainer hat sowas macl durchgezogenj am HT: http://www.rainer4x4.de/index2.htm
Was die Eintragung angeht, sehr schwierig vermute ich. Keine originalen Haltepunkte, keine Gurte ... wären mal so die ersten Dinge die mir einfallen. Von Exmoor gibt es allerdings, ähnlich wie im WoMo Bedarf Sitze, die ihre Gurte (3 Punkt) mitbringen. Ggf. wäre es ein Ansatz mal mit einem TüV-Inschiniöhr zu sprechen. Es soll da ja durchaus versierte Exemplare geben, auch wenn man immer nur gegenteiliges liest. Mir hat das ab und an schon geholfen. Also falls sich keiner findet, der das aktuell erfolgreich in den Papieren und so. Und - Rainer fragen;-)
AW: Sitze in Fahrtrichtung im Ex-Militär Defender ?
Dann allerdings ohne Gurte, denn die hatten die mod-Landys (soweit mir bekannt) auf den Radkastensitzbänken nicht.
Beim Tithonus hat die Army Beckengurte bei den Quersitzbänken einbauen lassen.
Ich musste die Sitze aber für den TÜV ausbauen, da er als LKW zugelassen ist.
Da ich die gerne eingetragen gehabt hätte, habe ich den Prüfingenieur gefragt, ob auch eine PKW-Zulassung möglich ist.
War es aber nicht, da das Fahrzeug "LKW-Eigenschaften" hat, und somit als LKW zugelassen sein muß.
Das mögen andere Prüfer anders sehen, aber da die §21-Abnahme ansonsten absolut problemlos verlief, wollte ich da nun auch nicht unnötig mit ungewissem Ausgang diskutieren.
Mit den "LKW-Eigenschaften" meinte er übrigens nicht die Beschleunigung, den Verbrauch oder den Wendekreis, sondern lediglich die Ladefläche...;)
Land Rover Defender exMod (für mich), Dacia Dokker LPG (für die Familie)
Bei meinem Defi waren von Anfang an immer schon 3 (als LKW) bzw 4 (als PKW) Sitzplätze eingetragen. Soweit also kein Problem.
Auch beim LKW werden problemlos 3 Plätze eingetragen,weil ua. vorne 3 Plätze nebeneinander möglich sind (für die Eintragung müssen die natürlich auch drin sein). Wenn dann vorne einer wegfällt und hinten eingebaut wird, weils beim exMod so zulässig ist, wen kümmert das? Unsere exMod haben wir auf Kundenwunsch problemlos auch als 7 Sitzer (90er) oder 9 Sitzer (110er) zugelassen bekommen (als PKW). Ist aber auch schon wieder ein paar Jahre her.
Ach so, Sitz in Fahrtrichtung, so gehts: http://www.rainer4x4.de/sitze.htm
Natürlich gibts für sowas keine Gutachten oder ABEs :D Ergo trägt das kein TÜVtler ein. Also auf eigene Verantwortung.
Gruß Rainer
https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar