Der Vorführwagen ist aus rechtlicher Sicht ein Gebrauchter,
die Tageszulassung ist aus rechtlicher Sicht ein Neuwagen.
Wie Ingo und HP schon geschrieben haben, kann bei einer
Gebrauchtwagen-Garantie jeder selbst entscheiden, ob der
höhere Preis beim Vertragshändler durch eine höhere Sicherheit
gerechtfertigt ist.
Bei einer Werksgarantie werden ggf. zusätzliche Servicemaßnahmen
durchgeführt, die über die üblichen Arbeiten zur Instandhaltung
hinausgehen können. Wenn ein späterer Schaden auf eine fehlende
zusätzliche Servicemaßhnahme zurückgeführt wird, kann LR
eine Kostenübernahme im Rahmen der Werksgarantie wahrscheinlich
verweigern.
Kommentar