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Freie Werkstatt in der Garantiezeit

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    Freie Werkstatt in der Garantiezeit

    Moin Moin,

    mein dicker TD4 ist jetzt ein Jahr alt (Happy Birthday!!) und braucht seine erste Inspektion (20t km).
    Würdet ihr die Inspektion in der Garantiezeit in einer freien Werkstatt machen lassen? Die Sorge ist, dass Landrover sich weniger kulant zeigt, wenn mal etwas ist.

    Gruß
    Malte
    Mit dem Defender unterwegs in Lateinamerika: www.dulliexploring.com

    #2
    AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

    während der garantiezeit immer zum offiziellen vertragshändler...

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      #3
      AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

      Nur zur Vertragswerkstatt - ich bin sogar immer ca. 4 Wochen vor den Inspektionsterminen zur Fahrzeugdurchsicht beim Händler gewesen, um zu gewährleisten, dass auch alle Ersatzteile zum Termin Vorort sind.
      War ja doch immer einiges zu machen ;)

      Bomba

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        #4
        AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

        Immer Vertragswerkstatt in der Garantiezeit.
        Fährst Du einfach zu Hugo Pfohe in der Alsterkrugchaussee und wendest Dich an
        Ingo Landwehr (040 / 500 60 - 539).
        Der ist kompetent und außerdem ein Defenderenthusiast:).
        Grüße von der Ostsee
        HP

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          #5
          AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

          Zitat von hp2,5TD Beitrag anzeigen
          Immer Vertragswerkstatt in der Garantiezeit.
          Diese Aussage könnte auch fachlicher Sicht empfehlenswert sein, aus rechtlicher Sicht ist sie aber mit Vorsicht zu genießen.

          Im September 2013 hat der Bundesgerichtshof bzgl. der Gebrauchtwagen-Garantie auch die Nutzung von freien Werkstätten ohne Garantieverlust bestätigt. Im Falle der Land Rover Garantie wäre daher eine interessante Frage, ob dieses Urteil auch Anwendung findet, wenn man den Landy nicht neu vom Händler sondern nur als Tageszulassung oder als Händler-Vorführwagen gekauft hat.

          Bei gebrauchten Landys mit Restgarantie muss man jedenfalls nicht mehr zwingend in die Vertragswerkstatt:

          Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Autokunden gestärkt. Er entschied, dass Gebrauchtwagen ihre Garantie auch dann behalten, wenn sie nicht in den Vertragswerkstätten der Hersteller gewartet werden.


          Gruß
          Ingo
          "Ein Hamsterrad sieht von innen aus wie eine Karriereleiter!"

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            #6
            AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

            Wieso wäre meine Aussage aus rechtlicher Sicht mit Vorsicht zu genießen?
            Was könnte denn Schlimmes passieren?:FF

            Gruß
            HP

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              #7
              AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

              das fängt schon damit an, wenn keine original filter verwendet werden...
              natürlich ist es immer eine frage von recht haben und recht bekommen, aber mal ehrlich:
              in der freien werkstatt vielleicht 50-100 euro gespart, und wenn es ein prob in der garantiezeit gibt für 1000.- ärger am hals

              ich bin in der garantiezeit immer zum freundlichen, denn der hat auch ungefragt nachbesserungen kostenfrei ausgeführt, von denen ein freier händler niemals gewusst haben kann... landrover hält vertragswerkstätten mit sog. bulletins auf dem neusten stand, was mängel-behebungen betrifft, und die werden dann bei der inspektion automatisch korrigiert, und damit meine ich nicht nur software updates.

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                #8
                AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

                ergänzend zu oben gesagten: vergleiche mal die stundenlöhne, materialpreise etc. einer freien werkstätte und eines vertragshändlers. ich kann in den seltensten fällen einen preisvorteil erkennen. und das fehlende wissen der freien führt häufig zu murx und mehr arbeitszeit!

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                  #9
                  AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

                  Och Jungs, hat doch gar keiner was Anderes geschrieben.

                  Meine Frage war an Ingo gerichtet, da er schrieb, meine Aussage: "Immer Vertragswerkstatt in der Garantiezeit. " wäre aus rechtlicher Sicht mit Vorsicht zu genießen.
                  Das ist rätselhaft.:FF

                  Gruß
                  HP

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                    #10
                    AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

                    Zitat von hp2,5TD Beitrag anzeigen
                    Och Jungs, hat doch gar keiner was Anderes geschrieben.

                    Meine Frage war an Ingo gerichtet, da er schrieb, meine Aussage: "Immer Vertragswerkstatt in der Garantiezeit. " wäre aus rechtlicher Sicht mit Vorsicht zu genießen. Das ist rätselhaft.
                    Mir ist rätselhaft, was an meinem Versuch deine pauschale Aussage zu relativieren rätselhaft ist?

                    Deine Aussage ist unter dem Aspekt der Gebrauchtwagen-Garantie aus rechtlicher Sicht schlicht unrichtig, womit eben auch nicht jeder immer gezwungen ist zu LR zu dackeln. Ob man dies nun selbst vorzieht oder nicht, sei dahingestellt. Juristisch ist man unter Beachtung des Urteils auf der sicheren Seite, auch bei Land Rover.

                    Gruß
                    Ingo
                    "Ein Hamsterrad sieht von innen aus wie eine Karriereleiter!"

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                      #11
                      AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

                      wer während der garantiezeit seine inspektionen nach plan beim freundlichen macht, kann in und nach der garantiezeit auf KULANZ hoffen, bei mir war die KULANZ abwicklungen bei meinem neuwagen damals sehr gut!!

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                        #12
                        AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

                        Ich bin ja wohl völlig verpeilt. Oder ich kann nicht lesen.
                        Der TO fragt, ob er zur 20000er Durchsicht zur Vertragswerkstatt soll. (Ich gehe davon aus, es handelt sich um einen Neuwagen. Weil er sich doll freut:) und so)
                        Nun ist die Empfehlung: "In der Garantiezeit immer zur Vertragswerkstatt." alles andere als pauschal.
                        Wahrscheinlich hätte ich zum besseren Verständnis (manchmal überliest man ja was oder ist abgelenkt) schreiben sollen:
                        Diese Empfehlung gilt ausdrücklich für Fahrzeuge, welche sich in der 3-jährigen Land Rover Garantie (oder Laufleistung 100.000 km) befinden.
                        Ich wüsste allerdings auch nicht, was sonst das Wort Garantiezeit heißen soll.
                        Wieso soll MalteHH dieser Empfehlung aus rechtlicher Sicht nur mit Vorsicht folgen.
                        Was kann denn nun Schlimmes passieren?

                        Grüße von der Ostsee
                        HP

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                          #13
                          AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

                          Es kann garnix schlimmes passieren, ihr redet aneinander vorbei. Du hast empfohlen, immer Vertragswerkstätten in der Garantiezeit zu wählen, Ingo hat korrekt erwähnt, dass diese Wahl rein rechtlich für die Erfüllung von Garantieansprüchen nicht notwendig ist. Deine Empfehlung kann er nicht "relativieren", solange du nicht obige Wahl als ausschließlich und rechtlich bindend begründest. Hast du auch nicht.

                          Es bleibt einfach empfehlenswert, da es wie von gustel erwähnt Gründe außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung gibt (Kulanz), die nicht rechtlich geregelt sind und legitimerweise der "Willkür" des Herstellers unterliegen.
                          Gruß, Micha

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                            #14
                            AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

                            Zitat von hp2,5TD Beitrag anzeigen
                            I
                            Diese Empfehlung gilt ausdrücklich für Fahrzeuge, welche sich in der 3-jährigen Land Rover Garantie (oder Laufleistung 100.000 km) befinden.
                            Ich habe auf die Rechtslage bei Gebrauchtwagen hingewiesen, da vermutlich nicht wenige Landys eben nicht neu gekauft werden. Ob Malle einen Neuwagen hat war nicht gesagt, könnte man aber aufgrund seiner Formulierung vermuten.

                            M. E. wäre es aber doch jetzt wirklich interessant zu wissen, ob das verlinkte Urteil auch Anwendung findet, wenn jemand seinen Landy z.B. als Tageszulassung oder Vorführwagen bei LR gekauft hat. Dieser müsste rechtlich eigentlich auch als Gebrauchter angesehen werden, weshalb dann deine obige Empfehlung auch nicht mehr zutreffen würde. Ergo wäre ein solcher Gebrauchtkäufer auch innerhalb der 3-jährigen Garantie nicht verpflichtet in eine Vertragswerkstatt zu gehen und könnte sich in einer freien Werkstatt günstiger umtun, ohne Garantie-Ansprüche zu verlieren.

                            Dieses Urteil ist eigenlich eine sehr weitreichende Entscheidung zugunsten des Verbrauchers, die den Wettbewerb fördern sollte. Nur hat man das Gefühl, viele Fahrer sind durch Händler und Hersteller bereits so konditioniert, dass sie aus Angst vor Diskussionen im Garantiefall lieber trotzdem vorsorglich in eine Vertragswerkstatt gehen. Genau diese Angst wollte man aber zumindest den Gebrauchtfahrern mit dem Urteil nehmen.

                            Meine persönliche Meinung zu Werkstätten egal ob freie oder unfreie: Man geht hin wie zum Zahnarzt und sicher nicht, weil es Spaß macht. Meist steht die qualitative Leistung in einem erschreckenden Missverhältnis zur Größe der Werkstatt inkl. des zugehörigen Nobelshowrooms. Persönliche Betreuung erfährt man eher bei kleineren Bastelstuben. Meine wenigen bisherigen LR-Werkstatt Erlebnisse zeigen bisher dieselbe bescheidene Ausführungsqualität, wie ich sie von den üblichen deutschen Premiummarken seit vielen Jahren kenne. Ohne konsequentes Prüfen und Reklamieren sowie bedarfsgerechte Beschwerdeschreiben geht heute wenig, trotz umfassender Garantieleistungen. Freiwillig wird immer nur das Nötigste gemacht.

                            Gruß
                            Ingo
                            "Ein Hamsterrad sieht von innen aus wie eine Karriereleiter!"

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                              #15
                              AW: Freie Werkstatt in der Garantiezeit

                              Hallo Ingo,
                              ich kenne dieses Urteil. Es ist, so wie Du beschreibst, ein typisches Urteil, nach welchem man eigentlich könnte (zum Freien gehen), aber es doch nicht macht.
                              Ich glaube aber, die Händler spielen nicht mit der Angst der Kunden, sondern der Ermessensspielraum ist sehr groß oder es wird einfach verzögert und auf Zeit gespielt oder so.

                              Der Volvo meiner Frau war, als wir ihn kauften, der Vorführwagen, ein halbes Jahr alt und noch 2,5 Jahre Garantie.
                              Wir hätten theoretisch zu meiner Lieblingsschrauberbude um die Ecke gehen können.
                              Mein Lieblingsschrauber hat uns aber weggeschickt und uns erklärt, das er auch nach diesem Urteil nur unter großen Schwierigkeiten
                              zweimal berechtigte Garantieansprüche für Kunden durchsetzen konnte und keinen Bock mehr hat, sich mit den "Großen" zu streiten.

                              Wobei mir bei Hamburg noch etwas einfällt, aber das schreibe ich Malte als PN.

                              Grüße von der Ostsee
                              HP

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