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Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

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    Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

    Servus Forum,

    beabsichtige einen 110er TD4 SW BJ. 11/2012, EZ 05/13, zu kaufen. Habe mir vorab mal die Zulassungsbescheinigung zeigen lassen. Darin ist für das Fahrzeug die Klasse N1G, ergo "LKW" eingetragen. Verstanden habe ich schonmal, dass der Wagen dadurch nicht als PKW zulassen werden kann, ich mich dementsprechend bei den Versicherungskosten verschlechtere, aber steuermässig verbessere. Hätte ich zudem mit Einschränkungen bei der Nutzung zu rechnen (Sonn-/Feiertagsfahrverbot, etc.) und muss das Fahrzeug eigentlich nicht entsprechend aufgebaut sein (Sitze hinten raus, Fenster nicht öffenbar)?

    Ich weiss, in Fragmenten steht das alles irgendwie im Forum, aber vielleicht kann mir jemand in aller Kürze mal das "Big Picture" skizzieren!?

    Dank vorab.

    Patrick

    #2
    AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

    1. Als LKW versichert, und als PKW versteuert = schlechteste aller Welten...iss leider so
    2. Fahrverbot als Zugfahrzeug (Ausnahmen mgl.), ohne Hänger keine Einschränkungen.
    3. Nein

    4. Steht echt alles im Forum

    SC
    Wenn nicht wir, wer dann?

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      #3
      AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

      Einschränkungen in der Nutzung ergeben sich aus dem LKW Status:
      - Sonn-/Feiertags-/Ferientags- Fahrverbote für den Betrieb mit Anhänger (letzteres ist das übelste: immer schön die Veröffentlichungen lesen wann denn wegen Ferienverkehr LKW Fahrverbot ist ...). Es existieren Ausnahmen von dem Fahrverbot mit Anhänger, aber die Details sind übel komplex und lokal unterschiedlich - danke an den Förderalisimus. In einigen Gemeinden und Bundesländern sind zB als Sportanhänger zugelassene Anhänger mit grünem Kennzeichen ausgenommen vom Fahrverbot.
      - aufpassen muss man bei Anmeldung in der Firma, eventuell bekommt man wegen LKW auch einen Tachoscheibeneinbau aufgedrückt.
      Vorteil:
      - ein beladener LKW-Defender mit beladenem Anhänger kann bei der Verkehrsmeldung "die Fehmarnsundbrücke ist wegen des starken Sturms für PKW mit Anhängern und LKW mit Aufbauten und leeren Anhängern" über die Brücke fahren.

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        #4
        AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

        Zitat von Beuli Beitrag anzeigen
        - aufpassen muss man bei Anmeldung in der Firma, eventuell bekommt man wegen LKW auch einen Tachoscheibeneinbau aufgedrückt.
        .
        Aufgrund von was?
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #5
          AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

          Aufgrund des zulässigen Gesamtzuggewichtes von über 3,5t .(Natürlich keine Tachoscheibe sondern das schöne EG Kontrollgerät)
          Gruß Manfred

          Do what you want , but do it with Style

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            #6
            AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

            aussage vom BAG mir gegenüber: Fahrzeug mit Anhänger über 3,5 T Gesamtgewicht (Fahrzeug und Hänger!!!) sind als Firmenfahrzeuge Fahrtenschreiberpflichtig!
            Ausgenommen hiervon sind Bauern, Schausteller, Zirkus etc.
            wir fahren seit 2005 regelmäßig an Sonn- und Feiertagen mit Hänger rum, bisher hat nie jemand was dazu gesagt, aber kommt wohl immer auf die Beamten an!

            Bei mir: LKW Versicherung (VK, unbegrenzt KM, 2% Zuschlag für Anbauteile, gewerbliche Nutzung, Fahranfängerzuschlag bei 40%: knapp 900€ im Jahr, sowie beim TD5!!! 401€ PKW-Steuer)

            Mein FA sagt, ich bekomm nur LKW Steuer wenn hinten Scheiben zu, Sitze raus und Sitz sowie Gurtaufnahmen unbrauchbar gemacht.

            Grüße
            Robin

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              #7
              AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

              Ja,genau,FAHRZEUGE.
              Ob das nun ein PKW oder ein LKW ist,hinter dem der Anhänger hängt,
              ist doch völlig uninteressant.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #8
                AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

                Ist ein N1G kein Fahrzeug ?? Genau darauf sollte doch hingewiesen werden Caruso , sicher hast du recht das das auch andere Fahrzeuge betrifft , weshalb an vielen Firmen T 5 Bussen z.B. keine AHK mehr vorhanden ist . Stattdessen ziehen jetzt``Passat´s´´ die Anhänger immer an der (oder über der) max. zulässigen Anhängelast . Da hat man wieder was `´tolles´´ erreicht . Aber ich schweife ab....
                Gruß Manfred

                Do what you want , but do it with Style

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                  #9
                  AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

                  Nur,weil der Defender ein N1 Fahrzeug ist,
                  muss man kein EG-Kontrollgerät installieren,
                  auch nicht,wenn eine AHK verbaut wird.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #10
                    AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

                    ``- aufpassen muss man bei Anmeldung in der Firma, eventuell bekommt man wegen LKW auch einen Tachoscheibeneinbau aufgedrückt.´´
                    Richtig es bezog sich aber auf diesen Hinweis (du hast ihn doch selbst kopiert)! Privat ist das ``wurscht´´davon war aber auch nicht die Rede .
                    Gruß Manfred

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                      #11
                      AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

                      Da steht "wegen LKW" und das ist aus der Luft gegriffener Blödsinn.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #12
                        AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

                        Patrick

                        Bei mir im Schein steht " Geländewagen zur Güterbeförderung " . N1G

                        Unsere Defender sind beide als Pkw versichert und versteuert.

                        EVB-Nummer für Versicherung muss für Lkw sein. Wird aber bei diversen Versicherungen trotzdem als PKW eingestuft. Dafür gibt's hier reichlich Threads / Material dazu.

                        Sonn. Und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für den Defender. Es sei denn es ist ein Hänger hinten dran. Bei Wohnwagen , Sportgeräteanhänger / Pferdeanhänger / Bootstrailer will im Normalfall kein Sheriff was von dir. Ich fahre schon zwei Jahre mit dem Boot hinten dran. Wenn was kontrolliert wurde , dann ob das Boot richtig gesichert ist.
                        Auch dazu gibt es einige Threads hier.

                        Fahrtenschreiber ist nur Pflicht bei "Fahrzeugen " ab 3,5 to Gesamtgewicht , oder bei Zug-Kombinationen ab 3,5 to Gesamtzuggewicht bei gewerblicher Nutzung. ( Sozialvorschriften / Fahrpersonalgesetz ) Dabei ist es völlig unerheblich ob Pkw oder Lkw .

                        Also so mach dir deshalb keinen Kopf. Alles im grünen Bereich. Kauf dir den Defender und hab Spaß damit.
                        Gruß Oliver

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                          #13
                          AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

                          Zitat von Eisbär Beitrag anzeigen
                          ``- aufpassen muss man bei Anmeldung in der Firma, eventuell bekommt man wegen LKW auch einen Tachoscheibeneinbau aufgedrückt.´´
                          Richtig es bezog sich aber auf diesen Hinweis (du hast ihn doch selbst kopiert)! Privat ist das ``wurscht´´davon war aber auch nicht die Rede .
                          Manfred , bei Neuzulassungen ab dem 01.05.2006 sind grundsätzlich nur noch Digitale Aufzeichnungsgeräte erlaubt .
                          Gruß Oliver

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                            #14
                            AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

                            Meiner ist auch als PKW versichert und versteuert, obwohl er als Fahrzeug zur Güterbeförderung angemeldet ist. Dummerweise führt dies dazu, dass ich schon nach 2 anstatt 3 Jahren nach Erstzulassung zum TÜV musste.

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                              #15
                              AW: Fahrzeugklasse N1G - Beschränkungen?

                              Hallo Oliver das ist mir klar , der ``obere Teil ´´ war ein Zitat deshalb in ````` ´´´´ . Aber ich denke es ist auch alles wichtige geschrieben .
                              Und an die mit Anhänger am Sonntag Fahrer : Lasst euch nicht erwischen das wird verdammt teuer , auch für den Halter falls der nicht selbst fährt ! Bei nem ``Vollfenster Landy ´´ habt ihr sicher Recht das euch vermutlich sehr selten jemand kontrollieren wird mit nem HT ,HCPU , oder 130 er wäre ich deutlich vorsichtiger .
                              Gruß Manfred

                              Do what you want , but do it with Style

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