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der Defender stirbt - wie du schon gesagt hast - wegen des Flottengrenzwerts. Die Produktionszahlen sind niedrig, die Gewinnmarge auch, das Klientel nicht sehr solvent - es gibt interessantere Märkte für JLR
der Defender ist ein Proletarier-SUV geblieben...
Daß der Defender aufwendig zu produzieren ist, ist klar und unbestritten.
Die Produktionszahlen dürften so schlecht nicht sein.
Die Gewinnmarge dürfte angesichts der sicher abgeschriebenen Produktionsanlagen und des sehr geringen Entwicklungaufwandes in der jüngeren Vergangenheit recht hoch sein.
Die Klientel ist sehr heterogen, vom Forstarbeiter bis zum Forstbesitzer, aber meines Erachtens durchaus eher wohlhabend.
Ein Proletarier-Auto jedenfalls war er nie.
Und noch weniger ein SUV!
-> Defender kein EU6 mgl. -> Ende Gelände.
Den G gibt's mit EU6 -> G fahren ist weiter möglich
Warum soll beim Defender nicht genau so EU6 möglich sein wie beim G?
Entweder durch ne entsprechende Nachregelung (SK rüstet selbst das Buschtaxi auf EU6 um), oder nen anderen Motor.
Meiner Meinung nach stirbt der Defender, weil er zu teuer in der Herstellung ist. Schau mal was ein Defender kostet und was ein in der Herstellung günstigerer G kostet.
Das teure ist das zusammenschrauben der vielen einzelnen Karosserieteile von Hand. Da kannst auch nicht irgendwelche teuren Produktionsanlagen abschreiben, die Akkuschrauber gehen immer wieder kaputt.
Der G hat ne Ganzstahlkarosserie, die warscheinlich von Robottern geschweißt wird.
da ein Argument wohl das zusammenschrauben sein soll, ist mir da eine Mögliche Idee eingefallen.
Wie wäre es den wenn man den Defender als Selbstbausatz weiterleben lassen würde? =)
Und nochmal: HZJ und G können das, weil kein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Wenn das so falsch ist, postet bitte mal belastbare Textstellen.
SC
Ein Airbag sollte kein Problem sein.
Der Fußgängerschutz wird beim G kaum höher sein.
Das Konzept Defender / Serie stirbt, da die Verantwortlichen nicht weiter machen wollen.
Poste doch du relevante Textstellen, dass ein Airbag oder Fußgängerschutz nicht in Griff zu kriegen sind.
Der Hersteller - Eigentümer der Rechte - ist seit Jahren Rand Lover wie beim G eben Mercedes Benz. Nur reden wir über völlig verschiedene Gewinnspannen.
Die relevanten Themen sind:
- EU6 ab 2016 für N1G
- Der Defender treibt den Flottenverbrauch nach oben, ohne Aussicht auf eine ausreichende Gewinnmarge wie beim RR oder RR Sport mit ähnlich hohem Verbrauch.
Kein Hersteller kann sich das leisten. Und da die EU beim Producer ansetzt und nicht beim Consumer ... tja.
Die Bausatz-Idee finde ich cool. Auf diese Weise haben auch andere Auto Typen ohne Nachfrage am Massenmarkt überlebt.
die frage ist doch nicht nur ob es möglich wäre,
sondern die tatsache ist, dass es von landrover NICHT gewollt ist den Defender weiter in europa zu bauen und zu verkaufen
es wäre interessant zu wissen, ob irgendwo eine community die Bausatz-Idee weiterverfolgt.
Und ob Rand Lover auch bereit wäre, Rechte für eine Bausatzproduktion abzutreten.
Bei der Kapazität vom Defender lohnt sich wenigstens die neue straßenunabhängige Maut äh Straßenbenutzungsgebühr ;-)
Immer wenn ich das Auto sehe, spüre ich eine kalte Hand ganz tief in meine Tasche greifen :-)
Und neue Radwege baut die Kalte Hand nicht mit meinem Geld.
Eher erhöhen sich mal Diäten um 10% oder es werden hochleistungsfähige Kampfdrohnen gekauft.
Oder ein neuer Flughafen über die Jahre weiterperfektioniert.
Könnte daran liegen,dass der 2.2 ausschließlich als LKW daherkommt,
währenddessen in der alten Typisierung ausschließlich PKW enthalten waren.
Die LKW-Modelle hatten alle eine nationale ABE.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Brüssel (RPO). Das EU-Parlament in Straßburg hat eine neue Richtlinie verabschiedet, die höhere Sicherheitsstandards für Autos und Lkw vorsieht. Ab 2011 soll so die Zahl der Verkehrstoten verringert werden.
Der EU-Richtlinie zufolge müssen neue Pkw- und Lkw-Modelle ab November 2011 mit dem elektronischen Stabilisierungsmechanismus ESC ausgerüstet werden. Ab Ende 2013 soll die Vorschrift dann für alle Neufahrzeuge gelten. Zudem sollen sie ab November 2012 zusätzlich mit einem System zur Kontrolle des Reifendrucks ausgestattet werden.
Der Automobilclub ADAC begrüßte, "dass ESC endlich verpflichtend wird". Der Leiter des ADAC-Technik-Zentrums, Reinhard Kolke, rief die Autohersteller allerdings auf, die Einführung des Systems für alle neu verkauften Pkw vorzuziehen. Der in Deutschland auch unter dem Kürzel ESP bekannte Stabilisierungsmechanismus sei nach der stabilen Fahrgastzelle, dem Anschnallgurt und Airbag der "Lebensretter Nummer eins", sagte Kolke der Nachrichtenagentur AP.
In Deutschland sind nach Angaben des Herstellers Bosch rund 80 Prozent der Neuwagen bereits mit ESC ausgerüstet. Bei Kleinwagen lag die Ausstattungsrate 2007 allerdings nur bei etwa 30 Prozent. Vor dem Hintergrund, dass kleine Autos im Alltag häufig als "Familientaxi" genutzt würden, sei dies sehr bedenklich, sagte ADAC-Experte Kolke. Die von der EU-Kommission geschätzten Mehrkosten von rund 250 Euro für den Einbau des Stabilisierungsmechanismus seien demgegenüber zu vernachlässigen. Notbremssystem für Lkw
Für neue Lkw-Modelle sieht der Verordnungsvorschlag ab 2016 den Einbau eines vorausschauenden Notbremssystems sowie eines Alarmsystems vor, das beim Abweichen von der Fahrspur anschlägt. Ab 2018 greifen diese Standards für alle neuen Lastwagen. Bereits ab Herbst dieses Jahres müssen alle Pkw mit einem Bremsassistenten ausgestattet sein, der eine Vollbremsung unterstützt. Nach Einschätzung der EU-Kommission könnten die Vorschläge die Zahl der Verkehrstoten in Europa jährlich um 5000 senken. "Im Hinblick auf die vielen Unfälle mit Lkw ist das ein wichtiger Schritt", erklärte der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab, der das Dossier für das EU-Parlament betreute.
Durch die ab 2016 vorgeschriebene Verwendung von Reifen mit niedrigem Rollwiderstand sollen zudem der Benzinverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoß von Autos gesenkt werden. Dadurch lasse sich der Benzinverbrauch um drei bis fünf Prozent vermindern, erklärte Schwab.
Quelle: AP 2009
ESP ist jetzt drin.
So eine Wischiwaschimeldung,
ohne Quellenangabe hab ich nicht gemeint.
LKW ist nicht LKW,da muss schon etwas differenzierter gelesen werden.
Die Richtlinie,die Airbags vorschreibt hätte ich ja gerne mal gesehen.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Die wichtigsten Systeme im Detail Elektronisches Stabilitätsprogramm: Sensoren an den Rädern wachen laufend über den fahrdynamischen Zustand des Fahrzeugs. Droht Gefahr, greift ESP sowohl ins Motormanagement (Wegnehmen des Gases) als auch ins Bremsmanagement ein (gezieltes Anbremsen einzelner Räder), um die Situation zu entschärfen. ESP ist seit 2011 für Neuhomologationen und wird ab 1.11.2014 für alle neuen Lkw ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Abstandsregeltempomat: Radar checkt den vorausfahrenden Verkehr, das System misst dessen Geschwindigkeit und Abstand. Innerhalb einer gewissen Spanne kann der Fahrer den von ihm gewünschten Abstand zum Vordermann sowie die Marschgeschwindigkeit der Wahl einstellen. Den gewünschten Abstand hält das System im Sinne eines flüssigen Fahrens, bremst bei Bedarf. Im Fall einer drohenden Kollision warnt das System erst und leitet eine Teilbremsung ein, wenn der Fahrer nicht reagiert. Spurwächter: Eine Kamera erfasst die Fahrbahnmarkierungen (sofern eindeutig vorhanden), das System gleicht den Fahrverlauf damit ab. Wird ein Überfahren der Markierung erkannt, ohne dass der Blinker gesetzt ist, ertönen Warntöne von der gefährdeten Seite des Lkw her. Der Spurwächter wird ab ca. 60 km/h aktiv. Ist die Sicht schlecht (Nebel, Schneefall, Blendung, aber auch verdreckte Frontscheibe oder Kameralinse), funktioniert der Spurwächter nicht oder nur eingeschränkt. Der Spurwächter ist für neu homologierte Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht seit November 2013 vorgeschrieben und wird für alle Neufahrzeuge ab 1.11. 2015 Pflicht. Automatisches Notbremssystem: Basiert auf dem radargestützen Abstandsregeltempomaten, leitet im Ernstfall aber nicht nur eine Teil-, sondern eine Vollbremsung ein. Die EU hat folgende Funktionssequenz vorgeschrieben: Erst optische, dann akustische Warnung, sodann Teilbremsung und schließlich Vollbremsung. In einer ersten Stufe hat das System auf vorausfahrende Hindernisse, in einer zweiten Stufe auch auf stehende Hindernisse zu reagieren. Stufe 1 ist seit November 2013 für neu homologierte Fahrzeuge Pflicht und ab 1.11.2015 für alle Neufahrzeuge obligatorisch. Stufe 2 gilt für Neuhomologationen ab 1.11.2016, für alle Neufahrzeuge ab 1.11.2018.
Auch andere Systeme sind für den Defender nicht umsetzbar.
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