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Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

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    Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

    Hallo alle,

    hat wer einen 110er TD5 als Zugmaschine zugelassen?
    Wenn ja, würde mich zGG und max Anhängelast interessieren.

    Danke & Gruß
    Peter
    Mein 110er hat Hydraulik

    #2
    AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

    Ich hab zwar keine Zugmaschinenzulassung, jedoch dürfte sich daran nix ändern.
    Du wirst nur max. 3 Sitze eingetragen bekommen sowie könnte es Ärger geben wenn du nicht ohne "grund" unterwegs bist, daher immer was sinnvolles im Kofferraum haben (z.b. kleine Werkstattausrüstung o.ä.)

    Grüße

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      #3
      AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

      Zitat von gsx1200 Beitrag anzeigen
      Hallo alle,

      hat wer einen 110er TD5 als Zugmaschine zugelassen?
      Wenn ja, würde mich zGG und max Anhängelast interessieren.

      Danke & Gruß
      Peter
      zGG bleibt, maximal 3 Sitze, Fahrten nur mit Grund, wenn gewerblich zugelassen Fahrtenschreiberpflicht, max Anhängelast geht auf 6100kg - aber nur mit Druckluftbremsen.

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        #4
        AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

        hallo,

        ein freund hat einen 110er als zugmaschine zugelassen- ohne druckluft bremse.
        hauptknackpunkt bei einer zugmaschine ist das verhältniss zwischen zgg und anhängelast( ich glaube faktor 1,4), sofern ich mich hier recht erinnere.
        wenn 3,5 t anhängelasst, dann wird zwangsweise auf 2,5tonnen zgg abgelastet...
        die anzahl der sitzplätze richtet sich dann ggf nach der möglichen zuladung bzw dem gewicht. 75kg pro platz, also:
        mein bekannter hatte ein klappdach montiert( trotz zugmaschinenzulassung :-)), neue leergewicht messung: 2300 kg zgg war 2500 kg
        halber tank wurde eingerechnet, blieb noch ein restgewicht für wohlwollende 2 sitzplätze....

        wär mir persönlich zu doof, haste ein hammer großes auto und kannst beim einkaufen nur noch ne kleine kiste bier kaufen ;-)
        groetjes fraenk

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          #5
          AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

          Moin :-)

          Wieso Fahrten nur mit Grund ??
          Ohne Grund darf eh keiner (egal mit welchem Fahrzeug) fahren.
          Umweltschutz ;-)

          Reden wir von einer Zulassung als Zugmaschine oder als Landwirtschaftliche Zugmaschine ?
          Wie soll der Wagen dann zugelassen werden ?
          Schwarzes oder Grünes Nummernschild ?
          Mit Schwarzem Nummernschild und (Straßen) Zugmaschine, sollte die Umschlüsselung und Zulassung keine Probleme bereiten.
          Frag aber vorher bei deiner Versicherung was die verlangen.
          Zugmaschinen werden nach PS / KW versichert, kann schnell teuer werden.

          Gruß Ralf.
          Nachher ist man immer Schlauer......

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            #6
            AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

            Blendet mal die "rechtliche" Situation aus.
            Ich habe einen 88er der ist eine Zugmaschine (8700).
            Er hat eine Eintragung: "Zuggesamtgewicht des Herstellers beachten"
            Er hat keine Eintragung zu max Anhängelast gebremst / bzw. ungebremst.

            Und das ist was ich auch für meinen 110er beabsichtige.
            Problem hierbei ist nur das Verhältnis zGG zu max Anhängelast (1,4)
            Deshalb wäre eine Kopie vom Kfz-Schein bei dem keine Angaben zur max Anhängelast angegeben ist vielleicht hilfreich.

            Gruß
            Peter
            Mein 110er hat Hydraulik

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              #7
              AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

              Zitat von Beuli Beitrag anzeigen
              max Anhängelast geht auf 6100kg - aber nur mit Druckluftbremsen.
              Gibts da belastbare Unterlagen zu?
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #8
                AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

                Hallo Peter

                Nur mal aus Neugier.
                Warum möchtest du den TD5 als Zugmaschine zulassen ?

                Gruß Ralf.
                Nachher ist man immer Schlauer......

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                  #9
                  AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

                  Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                  Gibts da belastbare Unterlagen zu?
                  Hallo Caruso :-)

                  Googel gibt das raus :


                  Der Defender 90 wurde bis zu seiner Umbenennung im September 1990 auch als „Ninety“ und der Defender 110 als „One Ten“ bezeichnet. Der Defender besitzt eine hohe Anhängelast: Mit Auflaufbremse sind es 3500 kg, mit durchgehender Bremsanlage (Druckluft) sind 5000 kg, bei der aktuellen Baureihe sogar 6000 kg möglich.

                  Eventuell mal bei LR nachfragen ?
                  Oder bei einem der diese Umbauten macht.

                  Gruß Ralf.
                  Nachher ist man immer Schlauer......

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                    #10
                    AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

                    LR sagt,bei 3,5t ist Schluss.
                    Wenn es ein Gutachten gibt,mit was auch immer,
                    hätte ich das gerne.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #11
                      AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

                      Hallo Ralf,
                      ...Nur mal aus Neugier.
                      Warum möchtest du den TD5 als Zugmaschine zulassen ?

                      Zum ziehen von zulassungsfreien Anhängern bis 25km/h ...

                      Das ist lt. : Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
                      Zulassungsverordnung)
                      möglich bei "Zugmaschinen", viele verwechseln das mit Land- u. Fortstwirtschaftlichen Zugmaschinen (8710 oder8720).
                      In der o.g. verordnung steht:
                      (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind ....
                      2. folgende Arten von Anhängern:
                      a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder
                      forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter
                      Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,...

                      Also wenn ich einen Anhänger (25km/h, zulassuungsfrei) mit Holz beladen ziehe, ist das als PKW nicht erlaubt, als zugmaschine schon.

                      Gruß
                      Peter
                      Mein 110er hat Hydraulik

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                        #12
                        AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

                        Hallo Peter

                        Danke für deine schnelle Antwort :-)

                        Bedenke aber die Kosten der Versicherung für den TD5 als Zugmaschine.

                        Gruß Ralf.
                        Nachher ist man immer Schlauer......

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                          #13
                          AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

                          Übrigens auch zulassungsfreie Arbeitsmaschinen sind hinter einer Zugmaschine möglich
                          Angehängte Dateien
                          Zuletzt geändert von gsx1200; 18.02.2014, 13:13.
                          Mein 110er hat Hydraulik

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                            #14
                            AW: Zugmaschinenzzulassung 110er TD5?

                            Zitat von gsx1200 Beitrag anzeigen

                            Zum ziehen von zulassungsfreien Anhängern bis 25km/h ...

                            Also wenn ich einen Anhänger (25km/h, zulassuungsfrei) mit Holz beladen ziehe, ist das als PKW nicht erlaubt, als zugmaschine schon.

                            Gruß
                            Peter

                            Aber auch nur, wenn Du einen Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb hast. Weiter gilt das auch für Gewerbetreibende, welche Grünpflege betreiben und eine Hand voll weiterer.

                            Gruß Marc

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