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    HMMMMM???

    hallo landys..was bitte bedeutet teilegutachten bei einem frontbügel?muss man das teil beim tüv eintragen lassen ? ( was wahrscheinlich nicht möglich ist) oder ist es so was wie ne ABE ??? lg aus leverkusen...

    #2
    AW: HMMMMM???

    Ja ist wie eine ABE nur halt anderer Name und Bezeichnung dafür.

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      #3
      AW: HMMMMM???

      nun habe ich einen blick in den sogenannten teilegutachten werfen können...

      Hinweis für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens einem anerkannten Sachverständigen zur begutachtung vorzulegen die unter 4 und 5 augeführten Hinweise und Auflagen sind zu beachten. Der ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Nachweis und die Bestätigung über die Durchführung der Abnahme( Beiblad zum Teilegutachten) sind im Fahrzeug mitzuführen :(

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        #4
        AW: HMMMMM???

        Grüsse-
        war`s nicht so: ABE, anschrauben- "ABE" mitführen reicht, KANN bei Gutachter eingetragen werden , muss aber nicht?
        Teilegutachten: MUSS nach Anbau vorgeführt werden und wird dann eingetragen? Weil, Kleinserien mit ABE zu versehen kommt den Erzeuger teurer? Selbst erfahren/ durchlebt insbesondere bei schlichten Anbauteilen wie Schwellerrohr z.B. . Mfg Adebar

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