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Keine Ankündigung bisher.
HMMMMM???
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AW: HMMMMM???
nun habe ich einen blick in den sogenannten teilegutachten werfen können...
Hinweis für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens einem anerkannten Sachverständigen zur begutachtung vorzulegen die unter 4 und 5 augeführten Hinweise und Auflagen sind zu beachten. Der ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Nachweis und die Bestätigung über die Durchführung der Abnahme( Beiblad zum Teilegutachten) sind im Fahrzeug mitzuführen :(
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AW: HMMMMM???
Grüsse-
war`s nicht so: ABE, anschrauben- "ABE" mitführen reicht, KANN bei Gutachter eingetragen werden , muss aber nicht?
Teilegutachten: MUSS nach Anbau vorgeführt werden und wird dann eingetragen? Weil, Kleinserien mit ABE zu versehen kommt den Erzeuger teurer? Selbst erfahren/ durchlebt insbesondere bei schlichten Anbauteilen wie Schwellerrohr z.B. . Mfg Adebar
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