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Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

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    Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

    Hallo,

    Wie der Titel schon sagt, gibt es eine einfache Möglichkeit die Nebelscheinwerfer an den normalen Scheinwerfer zu koppeln ?

    Gehen tut es um einen Freelander My04 Td4

    Danke euch !

    #2
    AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

    Moin,

    wozu soll das denn gut sein?
    Du weißt schon, dass man in Deutschland Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung einschalten darf?
    Und wenn Du die Dinger bei einfach nur nasser Straße einschaltest, reflektieren die prima auf der Straße und blenden hervorragend den Gegenverkehr.

    Tschau Ralf

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      #3
      AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

      Hallo Adriansson !

      Ist das Relais für die NSW nicht zündstromgesteuert ?? Ich denke schon.
      Dann lass einfach den NSW-Schalter eingerastet, dann hast Du die "Koppelung".


      Servus! pCelly
      Do not open Windows ;)

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        #4
        AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

        Leider ist der Nebelscheinwerfer nur so gesteuert, dass er bei "keinlicht" auch ausgeht, aber er geht nicht an oder aus mit dem Scheinwerfer.
        Ich muss mich mal dahinter klemmen.

        Und das mit dem Blenden, danke, hätt ich nie rausgekriegt ;)

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          #5
          AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

          Da müsste es eigentlich reichen ein Kabel vom Lichtschalter zum Schalter der Nebelleuchte zu ziehen. Aber was soll das bringen, ausser evt. Ärger mit der Rennleitung?
          "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

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            #6
            AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

            Es soll bringen, dass ich auch Nachts mal was sehe, denn bei uns hat es keine Strassenbeleuchtung. Mich nervt es einfach jedesmal erst fast zu Hause zu merken, dass ich die Nebler auch hätte einschalten können.
            Mit einem Kabel könnte ich dann wenn ich den Freely zeigen muss, schnell und einfach rückgängig machen.
            Danke

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              #7
              AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

              Zitat von Adriansson Beitrag anzeigen
              Hallo,
              Wie der Titel schon sagt, gibt es eine einfache Möglichkeit die Nebelscheinwerfer an den normalen Scheinwerfer zu koppeln ?
              Gehen tut es um einen Freelander My04 Td4
              Danke euch !
              Zulässige Nebelscheinwerfer sind per Definition an das Fahrlicht gekoppelt - ohne Fahrlicht mit Begrenzungs- und Rückleuchten dürfen sie nicht funktionieren (StVZO §49a, Abs. 5).
              Zitat von Adriansson Beitrag anzeigen
              Leider ist der Nebelscheinwerfer nur so gesteuert, dass er bei "keinlicht" auch ausgeht,
              Das soll er ja auch - siehe oben.
              aber er geht nicht an oder aus mit dem Scheinwerfer.
              Liegt wohl an der Relaisschaltung mit Taster - voll clever um Bußgelder zu vermeiden und sich nicht den Ärger anderer Verkehrsteilnehmer auf sich zu ziehen.
              Und das mit dem Blenden, danke, hätt ich nie rausgekriegt ;)
              Zitat von Adriansson Beitrag anzeigen
              Es soll bringen, dass ich auch Nachts mal was sehe, denn bei uns hat es keine Strassenbeleuchtung. Mich nervt es einfach jedesmal erst fast zu Hause zu merken, dass ich die Nebler auch hätte einschalten können.
              Mit einem Kabel könnte ich dann wenn ich den Freely zeigen muss, schnell und einfach rückgängig machen.
              Danke
              Ich fasse zusammen:
              Du siehst nachts nicht genug und möchtest deswegen die Nebelscheinwerfer anschalten.
              Du vergisst, dass Du die hast und ärgerst Dich über Dich selbst.
              Deswegen möchtest Du ernsthaft, dass die Nebelscheinwerfer immer mit dem Fahrlicht zusammen leuchten.
              Es ist Dir egal, dass dies nicht zulässig ist.
              Es ist Dir egal, dass es auch innerorts leuchtet.
              Es ist Dir egal, welchen Effekt das auf andere Verkehrsteilnehmer hat.
              Mir deucht, dass Du ein leicht ich-bezogenes Sozialverhalten im Straßenverkehr an den Tag legst.

              Dein Anliegen könnte man vermutlich mit einer Überbrückung des Schaltrelais der Nebelscheinwerfer beheben.
              Dein Problem könnte ein Besuch beim Augenarzt oder zwei zusätzliche Fernlichter beheben.

              Ich wünsche Dir und allen Beteiligten viel Spaß bei den kommenden Verkehrskontrollen und würde mich über einen kurzen Bericht freuen, wie das Gespräch gelaufen ist, wenn Dich ein freundlicher Wachmann auf Deinen kleinen Fehler mit dem Licht aufmerksam macht und es sich durch die Betätigung des Schalters nicht ausschalten lässt ... .

              Verstehen kann und will ich Dein Anliegen wirklich nicht.
              Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                #8
                AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

                Also bei unserem TD4 MY2005 (also Facelift) ist der originale NSW-Schalter ein rastender Taster, er bleibt eingerastet eingeschaltet. Das NSW Relais ist mit dem Abblendlicht und dem Zündungsstrom gekoppelt, es zieht also an, wenn Abblendlicht und Zündung eingeschaltet ist. Ab Facelift hat der Scheinwerfer auch je eine H7-Lampe für Abblendlicht und Fernlicht (jeweils im eigenen Reflektor) und das Abblendlicht beibt an, wenn das Fernicht eingeschaltet wird. Im Originalzustand des FL1 sind daher - wie gewünscht - die Nebelscheinwerfer mit dem Abblendlicht gekoppelt :-)

                Bei uns in AT muss man die NSW im Ortsgebiet nicht ausschalten, auch nicht bei Schönwetter und guter Sicht. Nur das Fernlicht darf im Ortsgebiet nicht verwendet werden, wenn keine höhere Geschwindigkeit als 50 km/h erlaubt ist. Die Bestimmung, dass Nebelscheinwerfer nur bei Regen/Schneefall, schlechter Sicht und auf kurvenreichen Strassen ausserhalb des Ortgebietes verwendet werden dürfen, gilt nicht mehr, hat die EU gesagt.


                Servus! pCelly
                Do not open Windows ;)

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                  #9
                  AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

                  Hi pCelly,

                  wieder etwas gelernt, was bei Euch in AT anders ist.
                  Zitat von pCelly Beitrag anzeigen
                  (...) Die Bestimmung, dass Nebelscheinwerfer nur bei Regen/Schneefall, schlechter Sicht und auf kurvenreichen Strassen ausserhalb des Ortgebietes verwendet werden dürfen, gilt nicht mehr, hat die EU gesagt.
                  Hast Du dazu zufällig einen Gesetzestext oder eine Richtlinie, denn die aktuelle Rechtslage gemäß StVO ist in D da anderer Meinung:
                  Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

                  I. Allgemeine Verkehrsregeln

                  §17 Beleuchtung
                  (...)
                  (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...)
                  Ich war bislang der Meinung, dass solche Lichtfragen noch in Saatshoheit und nicht bei der EU liegen - schließlich gelten in Skandinavien mit der ganztägigen Lichtpflicht auch andere Bestimmungen.
                  Sollte der TS in AT wohnen, bitte ich natürlich um Verzeihung, möchte ihn aber darauf hinweisen, dass er auch da, wenn ich das Juristendeutsch richtig verstanden habe, in Tunneln die Nebelscheinwerfer ausschalten und mit Abblendlicht fahren muss.

                  Besten Gruß

                  Highlandy
                  Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                    #10
                    AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

                    Lieber Highlandy, danke für deine ausführliche Stellungsnahme. Hier bei uns in CH läuft die ganze Sache sicherlich noch etwas anders. Gerne darfst bei uns in der Nacht mal auf einen Kaffe vorbeikommen und deine Augensinne testen.

                    Hier ist ein Forum, klar, jeder darf seine Meinung kundtun, aber ich habe lediglich gefragt ob und wie, hab dich nicht gebeten vorbeizukommen und die Last auf dich zu nehmen.

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                      #11
                      AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

                      Die Idee mit dem Augenarzt finde ich gut, viele sind nachtblind und merken es nicht mal. Ohne hier irgendjemanden zu nahe treten zu wollen...
                      "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

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                        #12
                        AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

                        Hej Adriansson,

                        nichts für ungut - Dein Absender war leider nicht ersichtlich - und bei uns im Norden sind leider vermehrt Fahrzeuge mit schlecht eingestellten Nebelscheinwerfern bei Nässe unterwegs, was echt nervt. Wie schon oben geschrieben, würde ich das Relais (ggf. mit einem ausreichend dimensionierten Schalter) überbrücken - dann kann man die Kopplung auch schnell wieder abschalten - oder wenn`s geht, den originalen Schalter rastend ausführen.
                        Auf einen Sehtest und eine Tasse Kaffee würde ich tatsächlich vorbeikommen - allerdings ohne Streit und ohne die Last auf mich zu nehmen ;) Die Wegbeschreibung klingt zumindest sehr abenteuerlich romantisch bei Dir ;)
                        Mal ganz nebenbei gefragt, wie sieht denn die rechtliche Regelung bei Euch aus?

                        Versöhnliche Grüße aus dem nassen verregneten Norden in die Schweiz

                        Highlandy
                        Zuletzt geändert von Highlandy; 03.01.2014, 18:29.
                        Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                          #13
                          AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

                          Hallo Highlandy!

                          Mit Abschaffung der Tagfahrlichtverpflichtung wurden in AT die Beleuchtungsvorschriften mit 29. KFG- Novelle BGBl I Nr. 6/2008 vom 04.01.2008 geändert.
                          Schon ab 2006 durften bei uns in AT als Tagfahrlicht auch alleine die NSW geschaltet werden.

                          Die Beleuchtungsvorschriften im KFG verweisen auf EU Richtlinie 2002/24/EG. Mir ist der EU-Inhalt zwar nicht bekannt, aber es dürfte sich um eine Rahmenrichtlinie ("zur Harmonisierung der KFZ-Vorschriften" ?) mit langer Umsetzungzeit handeln, da war AT wahrscheinlich schneller (so wie bei der Vorratsdatenspeicherung auch). Es ist aber auch möglich, dass sich die einzelnen Staaten nie auf einheitliche Licht-Verwendungsvorschriften einigen werden. Dann muss an der Staatsgrenze halt die Fahrzeugbeleuchtung umgebaut werden. Beim meinem T4 müsste die TFL-Schaltung (auf die NSW) gekappt werden.

                          Die Skandinavienregelung ist ab 2011 übrigens EU-Pflicht (für die Fahrzeughersteller). Es wurde eine Verwendungsvorschrift in eine Ausrüstungsvorschrift versteckt.-


                          Servus! pCelly

                          PS: Eine Zusammenfassung der bei uns geltenden Beleuchtungsvorschriften findest Du im www beim ÖAMTC.
                          z.B. http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1102572%2C%2C
                          Zuletzt geändert von pCelly; 03.01.2014, 20:09.
                          Do not open Windows ;)

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                            #14
                            AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

                            Hier in CH:
                            4. Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei dichtem Nebel, Schneefall, starkem Regen oder ähnlichen Bedingungen eingeschaltet werden; die nach vorn wirkenden Nebelscheinwerfer können das Abblendlicht ersetzen. Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können die gleichzeitige Verwendung der vorderen Nebelscheinwerfer und des Abblendlichts und die Benutzung der vorderen Nebelscheinwerfer auf engen kurvenreichen Strassen zulassen.

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                              #15
                              AW: Nebelscheinwerfer an Scheinwerfer koppeln

                              OT:

                              Hi pCelly,

                              die von Dir angesprochene EU Richtlinie 2002/24/EG ist, wenn ich mich nicht irre, über die Harmonisierung der Typengenehmigung von Zwei- und Dreirädern - das Pendant der anderen Fahrzeuge außer Landmaschinen ist wohl die EU Richtlinie 2007/46/EG. Diese Richtlinien beschreiben, wie die Typengenehmigungen EU-weit abzulaufen haben und welche Anforderungen an das Fahrzeug und dessen Hersteller erfüllt sein müssen, mit dem Ziel, einen einheitlichen europäischen Fahrzeugmarkt zu schaffen - ein Fahrzeug, das irgendwo in der EU eine Typengenehmigung erhalten hat, soll in allen anderen Mitgliedsstaaten ohne technische Änderungen zulassungsfähig sein. Sie sagen meines Wissens nichts darüber aus, wie die Fahrzeuge in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu betreiben sind.
                              Die von Dir erwähnte Skandinavienregelung ab 2011 mit dem automatischen Tagfahrlicht scheint auch nur eine Änderung der Typengenehmigung von neuen Fahrzeugtypen zu sein. Alle Fahrzeugtypen, die vor 2011 erstmals in Verkehr gebracht wurden, brauchen das wieder nicht.
                              Soweit ich das gesehen habe, sind EU-einheitliche Verkehrsregeln noch nicht in Sicht.

                              Besten Gruß

                              Highlandy
                              Anybody who loves whisky can't be all bad.

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