Lediglich an der steuerl.Einstufung könnte es hapern.
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Keine Ankündigung bisher.
Umfrage: Dachzelt im Fahrzeugbrief eingetragen und warum?
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gisli
Original von Caruso
Nein!Die Möglichkeit der Eintragung besteht weiterhin,denn auch beim TÜV steht nichts von Stehhöhe und Frisch-Abwassertank.
Lediglich an der steuerl.Einstufung könnte es hapern.
Gruß Gisli
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- 24.07.2003
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- Def. TD5 110 Bj. 00 u. 130 Bj.02, Serie III 109 LHD 2,6 l. Bj. 72; Reynolds Boughton MK III Bj `89
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Hallo,
na also, das sind doch mal schon ein paar fundierte Antworten. Danke!
Hatte ich mir fast so gedacht. Somit:
Dachzelt und Eintragung kann ausreichen (vom TÜVler abhängig), um ausschließlich das Merkmal: "Schlafplatz" auch für die WoMo-Steuer zu erfüllen.
Das Finanzamt kann, muss sich aber nicht danach richten.
Wer Glück hat, bei dem werden die Daten aus den Zulassungspapieren bzw. bei der automatischen Datennübermittlung ans Finanzamt bei der Steuereinstufung übernommen und zahlt künftig die WoMo-Steuer.
Wer Pech hat, der muß sein Fahrzeug beim Finanzamt vorführen. Dann wirds kritisch. Das Finanzamt wird den Kriterienkatalog abprüfen und sich fragen:
Undf was ist mit der Stehhöhe von 170 cm an "Wasch- und Kochgelegenheit?
Mit einem Dachzelt könnte Schluss sein. Weil: Stehhöhe nicht erreicht. Aber nur, wenn man die Stehhöhe im Fahrzeug verlangt.
Muss aber nicht! Denn: Das KraftStG verweist bezüglich der Ausrüstung auf die RiLi 70/156 EWG.
Im Anhang der RiLi steht:
Wohnmobil: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die
Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
— Tisch und Sitzgelegenheiten
— Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
— Kochgelegenheit und
— Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht
entfernbar sein kann.
Also was ist Wohnbereich? In der RiLi wird nicht vorausgesetzt, dass der Wohnbereich im Fahrzeug sein muß. Vieleicht ging der europäische Gesetzgeber irrig davon aus, dass das nur im Fahrzeug sein kann. Aber die Geländewagen mit Dachzelten zeigen, dass es auch anders geht, nämlich auf oder am Fahrzeug.
Und was ist, wenn das Dachzelt in den Papieren eingetragen ist?? Dann gehört das Dachzelt zum Fahrzeug. Wird dann nicht sogar "auf oder am Fahrzeug" zu "im Fahrzeug"??
Wenn das Dachzelt als Schlafstätte zum Wohnbereich gehört, und dieses dank Eintragung "innerhalb" des Fahrzeuges ist, dann könnte ich auch die Stehhöhe von 170 cm erreichen. Denn wenn ein Dachzelt z. B. das Autocamp aufgeklappt ist, dann kann die Fläche des ausgeklappten Bodens so über das Fahrzeug (z.B. nach hinten über die Hecktüre) hinausragen, dass dann dort die Stehhöhe erreicht wird. Sind ja schließlich gute 2 Meter Platz!!
Der Kocher ist an der Hecktüre und die Spüle wird so mit einem Scharnier befestigt, dass es aus dem Fahrzeug ausschwenkbar ist und innerhalb des Vorzeltes ist. Ergo: Die Stehhöhe an Spüle und Herd liegt vor!!
Klingt abenteuerlich! Nennt mich einen Spinner. Lacht mich aus. EGAL! Aber vielleicht geht da doch was. Ich probiers auf jeden Fall mal. Der Aufwand und die Kosten sind für mich nicht so groß. Die WoMo Zulassung habe ich schon. Eintragung des Dachzeltes ?? € und Umbau Spüle 150,-- €. Dann wäre Steuer in Höhe von 280 € und gerichge Nachzahlung fällig und nicht ca. 600 € und happige Nachzahlung.
Ende März habe ich meinen Termin beim Finanzamt. Dann wird man sehen, was die dazu sagen!
Gruß
Rulamanwww.landy-planet.de
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Vielleicht sollte man es darauf anlegen,daß das FA das Fahrzeug nicht als Womo anerkennt.
Denn nach dem äußerlichen Erscheinungsbild und dem,durch die Ausrüstung bestimmten Verwendungszweck,handelt es sich hierbei einwandfrei nicht um einen PKW sondern um ein "Anderes Fahrzeug".
Das wären dann 172€ und keine schrittweise Anpassung an die Hubraumsteuer.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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@Rulamann
Wenn das Dachzelt als Schlafstätte zum Wohnbereich gehört, und dieses dank Eintragung "innerhalb" des Fahrzeuges ist, dann könnte ich auch die Stehhöhe von 170 cm erreichen. Denn wenn ein Dachzelt z. B. das Autocamp aufgeklappt ist, dann kann die Fläche des ausgeklappten Bodens so über das Fahrzeug (z.B. nach hinten über die Hecktüre) hinausragen, dass dann dort die Stehhöhe erreicht wird. Sind ja schließlich gute 2 Meter Platz!!
Grüße
Helmut
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Denke ich auch...
da ist ne Prima Idee. Die Stehhoehe hinten an der Tuer unter dem Ueberhang vom Dachzelt. Warum nicht. Mit Good will sollte das drin sein. Wenn den der Wille beim Beamten ist.
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landypower
RE: Denke ich auch...
der tüv könnte dazu ja sagen, aber das finanzamt nicht. die haben eigene vorstellungen.
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Hallo,
können kann das Finanzamt schon, nur ob die wollen, ist die Frage.
Das ganze ist neu. Die Finanzbeamten können nicht auf Erfahrungswerte, geschweige denn auf interne Dienstanweisungen zurückgreifen.
Die Begriffe sind nicht eindeutig und daüberhinaus auslegungsfähig.
Klar, die Chancen sind gering, dass sowas durchgeht aber wenn man es nicht versucht hat, kann kann man nicht feststellen, ob es klappt oder nicht.
Gruß
Rulamanwww.landy-planet.de
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