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Umfrage: Dachzelt im Fahrzeugbrief eingetragen und warum?
Umfrage: Dachzelt im Fahrzeugbrief eingetragen und warum?
Hallo,
die Überschrift ist vielleicht nicht ganz verständlich, daher meine ausführliche Frage:
Wer hat sein Dachzelt im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I/II eintragen lassen und warum?
Meine Frage deshalb, weil ich gehört habe, dass für eine Wohnmobilzulassung/Besteuerung ein eingetragenes Dachzelt ausreicht.
Bringts das wirklich auch für die WoMo-Steuer?
Ich weiss, es wäre damit nur das Kriterium "Schlafplatz" und nicht das der "170 cm Stehhöhe" erfüllt. Trotzdem wäre ich dankbar, wenn Ihr mal postet, wer damit Erfahrung hat.
RE: Umfrage: Dachzelt im Fahrzeugbrief eingetragen und warum?
Hi Diddi,
das wäre ja mal eine interessante Variante. Dann würde ich sofort mein Dachzelt auf Karins Auto schrauben und dort eintragen lassen. Meiner ist ja schon WoMo... :D
kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Dachzelt in D für eine WoMo Zulassung genügt.
Da brauchst du eher einen Festeinbau, ich glaube Wasser, Kochen und Schlafen muß man darin können.
Zum Kochen kannst du einen Gaskartuschenkocher reinstellen, zum Waschen einen Kanister mit einem kleinen Klappbaren Waschbecken und schlafen mußt du halt etwas basteln.
@109S3: jaja, das weiss ich alles, aber mir gings halt genau um die ausschließliche Frage des Eintrags eines Dachzeltes. Vielleicht war meine Ausgangsfrage ein wenig irreführend. Ich habe an Wochenende mit einem Defenderfahrer gesprochen, der sagte, bei seinem hätte er es so gemacht und es ist als WoMo eingetragen und er hat die WoMo Steuer (die Alte mit 172 EUR) bezahlt. Das übrige Geraffel hat er auch drin gehabt (außer Bett) daher das Dachzelt.
Jetzt wollte ich mal abklären, ob dies ein Einzelfall ist, oder ob es schon andere so gemacht haben.
@ Thomas:
Vielleicht tut sich hier eine Möglichkeit auf, doch noch eine WOMO Steuer zu erlangen, ohne ein Hubdach einbauen zu müssen!!
Ich muss ja meinen beim Finanzamt vorführen und habe auch schon die WoMo-Zulassung. Aber wenn die meinen anschauen, dann fehlt halt noch die Stehhöhe von 170 cm an Koch-/Waschgelegenheit!
Aber was ist Wohnteil im Sinne des Gesetzes??? Ist dieses nur im Fahrzeug oder vielleicht auch der Teil unter dem ausgeklappten Dachzelt? Der wäre beim meinem Autocamp-Dachzelt mit Seitenteilen hinter dem Fahrzeug!! An der Hintertüre habe ich meinen Origo 3000 Spirituskocher und die Waschgelegenheit soll ausschwenkbar auf die andere Seite!
Jüngste Änderung im Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 21.12.2006: Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A
Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
Es ist zwar nur ein kleines Fünkchen Hoffnung, da der Gesetzgeber davon spricht, dass die Wohnfläche den überwiegenden Teil der Nutzfläche des Fahrzeuges einzunehmen hat. Aber ich versuche es einmal, vielleicht lassen die sich ja überzeugen, dass ein Teil der Wohnflache auch außerhalb des Fahrzeuges sein kann: Dann wäre unter dem Dachzelt an Spüle und Waschbecken die Stehhöhe gegeben!!!
Wer hat Sandbleche am Dachträger eingetragen ?
Wer hat eine Skibox eingetragen ?
Wer hat sonstige ZULADUNG oder BELADUNG eingetragen ???
Wenn Du das hinbekommst, dann bist Du gut.
Dürfte gehen, bei einem Tüv Ing. der Geburtstag hat und Dich bittet, das Dachzelt mit dem Fahrzeugdach fest zu verbinden, also unwiederruflich !
Nix schrauben !!
Fest verbinden, also ein festgeschweistes Dachzelt, was bestimmt lustig ist, wenn ich auch nicht weiß, wie das gehen soll. Der Gedankengang ist schon ok, nur die Umsetzung mit den bestehenden Gesetzten ...... lass uns wissen wie Du das umgesetzt hast.
das dachzelt wäre ein Hubdach, wenn es einen durchstieg z B
schiebedach gibt... hab sowas mal bei nem Disco im Bunten Auktionshaus gesehen....
dann wäre die WOMO Sache vielleicht durchsetzbar.......
Original von gustel
die idee ist nicht schlecht...
das dachzelt wäre ein Hubdach, wenn es einen durchstieg z B
schiebedach gibt... hab sowas mal bei nem Disco im Bunten Auktionshaus gesehen....
dann wäre die WOMO Sache vielleicht durchsetzbar.......
So müßte es gehen. Das Dachzelt fest mit dem Dach verschrauben. Du brauchst dann aber einen Durchstieg vom Fahrzeug ins Dachzelt, genau über Spüle/Kochgelegenheit. Dann erfüllst du alles.
Und so bekommst du es auch mit einer geänderten Fahrzeughöhe und vielleicht noch einer verringeren Dachlast (Dachlast - Gewicht-Dachzelt) eingetragen.
früher konnte man das so machen, da muste der dachträger geschweißt und nicht angeschraubt sein (also unlösbar).
heute brauchst du im fahrzeug unter anderem eine stehhöhe von 1,7 metern die du nur mit einem hub/ oder hochdach erreichst. sonst wird es vom finanzamt nicht anerkannt, egal was der tüv dazu sagt.
Ich weiß mindestens von 2 110 die ein Dachzelt für die WOMO Zulassung eingetragen haben. Wie lange das Bestand hat weiß natürlich keiner.
Meines Wissens nach sind die Zelte normal geschraubt.
Wenn du ein Hartschalen-Dchzelt nimmst, und mit dem Fahrzeugdach verklebst und verschraubst, ist das doch auch unlösbar.
Dann machst du nen Durchstieg vom Fahrzeug ins Zelt. Wenn du dann an deiner Spüle steht, streckst du zwar den Kopf ins Zelt, hast aber deine Stehhöhe.
Schreibt doch niemand vor, daß du mit Stehhöhe im ganzen Fahrzeug rumlaufen mußt.
Man muß ja auch mal ein bisl kreativ sein und nicht immer nur pessimistisch.
Original von landypower
früher konnte man das so machen, da muste der dachträger geschweißt und nicht angeschraubt sein (also unlösbar).
(
Wo hast du denn den Quatsch her?
Alles was festgeschraubt ist und nur mit anständigem Werkzeug zu entfernen ist gilt als fest mit dem Fahrzeug verbunden und kann (muß) eingetragen werden.
Und außerdem finde ich,daß das Dach mit zur Nutzfläche meines Fahrzeugs gehört.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
den quatsch habe ich von meinem tüv onkel (sowie von meinem finanzamt), bei dem ich mich für meinen womoumbau beraten lassen.
als hintergrund steht der wegfall von "ladung" die umdeklariert wird zur wohnfläche. und die wiederum darf nicht (auch nicht mit werkzeug) demontiert werden, sonst geht die steuerbegünstigung flöten.
macht ja auch sinn, sonst könnte ich mir ein womo mit dachzelt eintragen lassen und günstig besteuern. nach der abnahme schmeiße ich das dachzelt runter und fahre als ganz normales kfz weiter, nur dass ich eine günstige steuer zahle im gegensatz zur regulärbesteuerung. das ist nicht im sinne des erfinders.
Nein,das kannst du nicht!
Das wäre nämlich Betrug,Steuerhinterziehung,etc.
Vergiß nicht,die Matratzen festzukleben,sonst könntest du die ja evtl.rausnehmen.
Soll das eine neue Verordnung sein oder spinnt der TÜV mal wieder rum?
Dann braucht man ja auch keine Fußgängerschutzbügel eintragen lassen,die nicht angeschweißt sind.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Original von Jens109
Ich weiß mindestens von 2 110 die ein Dachzelt für die WOMO Zulassung eingetragen haben. Wie lange das Bestand hat weiß natürlich keiner.
Meines Wissens nach sind die Zelte normal geschraubt.
Ohne Zelt entfällt natürlich die Zulassung!
Jens
Hallo, genau so ist dass ! Ich hab vor zwei Jahren mein Dachzelt sammt Träger auf dem Disco als Womo eingetragen, ganz normal nix geschweisst und ohne Duchstieg. Das Leergewicht und die Fahrzeughöhe wurden angepasst. Motoren sind auch nicht eigeschweisst und bieten die Möglichkeit der Steuerhinterziehzung. Ich denke aber diese Möglichkeit ist gestorben.
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