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Keine Mindesthöhe für Womos mehr

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    Keine Mindesthöhe für Womos mehr

    " Seit dem 12.12.2012 (!) gibt es KEINE Mindeststehhöhe mehr für Wohnmobile. Damit fällt die völlig unnötige Pflicht, dass ein Wohnmobil mind. eine Stehhöhe von 1,70m aufweisen muss, um als Wohnmobil auch steuerlich anerkannt zu werden.

    Betroffene Fahrzeuge sollten lt. ADAC schon längst einen geänderten Steuerbescheid erhalten haben."

    Matratze rein, Gaskocher reinwerfen und Steuer ummelden :-)
    Ich winch Dir was...

    #2
    AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

    War da nicht auch noch was mit Wasser ?
    Frischwasserbehälter / Spüle / Abwasserbehälter ?

    Gruß Ralf.
    Nachher ist man immer Schlauer......

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      #3
      AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

      @rostocklandy: Gibt es dazu auch irgendwelche amtlichen Aktenzeichen, Verordnungsparagraphen? Mein Finanzamt zieht die Aussage ohne nämlich in Zweifel und auch die Zulassungsbehörde hat "keine Ahnung".

      Wäre super*cool*.
      LG

      Marcus
      Weil das Zündschloss links sitzt!
      landyblog.de

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        #4
        AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

        Nach der Reform des Kfz-Steuergesetzes vom 12.12.2012 sind die Finanzämter nun an die TÜV-Eintragung gebunden.
        Soll heißen, dass, wenn im Brief WOMO drinsteht, das Fahrzeug auch als solches zu versteuern ist.
        Dazu muß das Fahrzeug aber zuerst mal beim TÜV als WOMO abgenommen werden.
        Bezüglich der Ausstattungsmerkmale zu WOMOs gibt es wohl zwischen TÜV Nord und TÜV Süd unterschiedliche Auffassungen, was die Stehhöhe anbelangt.
        Fakt ist, dass alle älteren vom TÜV abgesegneten WOMOs ohne Stehhöhe, welche bis zum o.g. Datum beim Finanzamt als unechte WOMOs bezeichnet wurden, nun auch in den Genuß der niedrigeren Steuer kommen.

        Dies git auch für sämtliche SON. Kfz.

        Gruß Marc

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          #5
          AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

          Zitat von DerMarcus Beitrag anzeigen
          Gibt es dazu auch irgendwelche amtlichen Aktenzeichen,
          Steht hier irgendwo drin:


          Oder du googelst nach dem KFZ-Steuergesetz.
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #6
            AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

            Kann mir mal jemand seinen WoMo-Ausbau für'n 90er ausleihen ??? Nur ganz kurz !! :)



            Gruß Vogti
            ...ich glaube, ich muß mir da mal was einfallen lassen...

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              #7
              AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

              Hab da was im Netz gefunden...

              Das gilt nun als Wohnmobil :

              Gemäß der Rahmenrichtlinie für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ wird der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wie folgt definiert:
              Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
              a) Tisch und Sitzgelegenheiten
              b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
              c) Kochmöglichkeit
              d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

              Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein
              "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

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                #8
                AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

                Wie sieht es denn dann mit der LKW Zulassung beim td 4 aus ? Muss der dann auch vom fiskus als LKW besteuert werden ?
                Fahre einen td 5 mit womo Zulassung . Habe dieses Jahr glaube 213 Euro bezahlt . Im Vorjahr waren es noch etwas über 400 . Habe auch einen neuen Bescheid bekommen .

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                  #9
                  AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

                  Da ist der Fallstrick. Die Ausnahme bei der Kfz-Steuerreform sind nach wie vor Fahrzeuge zur Personenbeförderung, welche zum LKW umgeschrieben werden.
                  Wenn dadurch weniger Steuern fälig werden, wird trotzdem der alte Steuersatz fällig.
                  Der TD4 ist nach Anschauung des Finanzamts wegen der Ausstattung mit Sitzreihen ein Fahrzeug zur Personenbeförderung
                  .
                  Gruß Marc

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                    #10
                    AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

                    Zitat von Defender81 Beitrag anzeigen
                    Das gilt nun als Wohnmobil :
                    Gemäß der Rahmenrichtlinie für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ wird der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wie folgt definiert:
                    Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
                    a) Tisch und Sitzgelegenheiten
                    b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
                    c) Kochmöglichkeit
                    d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.[/COLOR]
                    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein
                    Und aus welcher Quelle stammt das?
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #11
                      AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

                      du kanst das komplett knicken den der TÜV hat seine eigenen richtlinien ich hab als ich die geschichte anfang des Jahres gemacht habe von 4 TÜV Stellen 6 Antworten bekommen. Die einen richten sich nach irgendwelchen Listen vom Finanzamt die alten wie sie es gewohnt sind und wer kein bock hat hat kein bock
                      einfach vor ort rumtelefonieren und sich den raussuchen der eben zu mir passt, wichtig ist eben nur was die wollen den das Gutachten hat bei allen den gleichen stellenwert und einmal eingetragen und umgeschrieben hat man gewonnen.....
                      achtung solte man dan krasse veränderungen vornehmen und bei der nächsten TÜV untersuchung ein normaler PKW dastehen können die auch das auto wieder stillegen!

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                        #12
                        AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

                        Meiner, 110 HT, wurde gestern zum Womo umgeschrieben (TÜV Süd). Der Tüvler brabbelte zuerst etwas von Finanzamt und Stehhöhe. Dann hab ich das Hubdach hochgeklappt, ihm Spüle, Kocher, Schränke, Bett und Sitzecke gezeigt. Er sagte schön gemacht und das war's dann.
                        Angehängte Dateien
                        Zuletzt geändert von Simbolic; 15.12.2013, 00:09.
                        Jetzt aber nix wie weg..........8o
                        http://greenlandy110ht.blogspot.de/

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                          #13
                          AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

                          Hallo,

                          in München möchte der TÜV immer noch die Stehhöhe. Deshalb wird meine Wohnkabine auf der normal 130er Pritsche, wie vom Prüfer vorgegeben gleich mit Stehhöhe.

                          Gruß, clerk

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                            #14
                            AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

                            Du weist aber,dass du auch in einen anderen Bezirk fahren kannst?
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              #15
                              AW: Keine Mindesthöhe für Womos mehr

                              Ja, das weis ich schon, doch das wird sowieso nur eine Kabine zum Umschreiben zum Wohnmobil.

                              Wenn ich mehr Zeit habe, baue ich dann die eingentliche Kabine. Die jetzige Kabine samt Laderwanne vom 130er könnte man direkt wie sie ist auf ein Anhängergestell schrauben und man hat einen Wohnanhänger.

                              Die ganze Arie der zwei Kabinen ist nur wegen der eingetragenen Sitze. Jetzt ist es ein DC mit 5 Sitzen. Zwei Sitze lasse ich austragen, dann wird das ein DC Wohnmobil mit 3 Sitzen. Wo die Sitze sind steht ja nicht in den Papieren.

                              Später verkürze ich den DC auf SC und baue eine längere Wohnkabine. So kann ich den dritten Sitz problemlos in die Wohnkabine setzten kann und muss nicht einen überteuerten Gurtbock verwenden. Ein zugelassener (M1) Sitz mit integrierten Gurt, mit wegklappbarer Sitzfläche und drehbarem Sockel, ordenlich angeschraubt, erfüllt meine Anforderungen.
                              Soche Sitze trägt der TÜV nur mit Ausrissprobe ein. Das ist sehr teuer.
                              Den Tip mit zwei Kabinen habe ich vom TÜV selber. Die provisorische Kabine kostet keine 500€ an Material und das ist viel billiger wie eine Eintragung eines Sitzes in eine Eigenbauwohnkabine. Noch dazu verwende ich verschiedene Teile aus der ersten Kabine, dann weiter in der Endkabine.
                              Die vorübergehende Kabine wird aus einem Dachlattenkäfig mit 4mm Siebdruckbeplankung und kann somit verbrannt werden. Die Endkabine wird aus Alu.

                              Gruß, clerk

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