Meines Wissens dürfen zusätzliche Fernscheinwerfer abgedeckt werden, da ja beim Aufblenden immer noch Fahrlicht nach vorne geht. Nebelscheinwerfer darf man seit dem Zeitpunkt nicht mehr abdecken, seit dem es erlaubt ist diese auch nur mit Standlicht zu betreiben. Wären sie dann abgedeckt, würde man ja mit Standlicht fahren - was in Deutschland ja vollkommen undenkbar ist...
By the way, Nebelscheinwerfer machen nur mit Standlicht Sinn, da ich ja unter dem Nebel durchleuchten möchte. Habe ich zusätzlich noch Abblendlicht an habe ich ne weiße Wand vor mir und sehe nichts - und der Gegenverkehr auch nicht, weil geblendet.
Kommentar