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Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

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    #16
    AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

    Meines Wissens dürfen zusätzliche Fernscheinwerfer abgedeckt werden, da ja beim Aufblenden immer noch Fahrlicht nach vorne geht. Nebelscheinwerfer darf man seit dem Zeitpunkt nicht mehr abdecken, seit dem es erlaubt ist diese auch nur mit Standlicht zu betreiben. Wären sie dann abgedeckt, würde man ja mit Standlicht fahren - was in Deutschland ja vollkommen undenkbar ist...

    By the way, Nebelscheinwerfer machen nur mit Standlicht Sinn, da ich ja unter dem Nebel durchleuchten möchte. Habe ich zusätzlich noch Abblendlicht an habe ich ne weiße Wand vor mir und sehe nichts - und der Gegenverkehr auch nicht, weil geblendet.
    Grüßle Ingmar
    Spontan ist - wenn man kurz drüber nachdenkt...

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      #17
      AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

      Zitat von jossidd Beitrag anzeigen
      Nicht ganz richtig das war früher mal so.
      Klebe Isoband drüber und gut.
      Und das ergibt sich aus welcher Richtlinie?
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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        #18
        AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

        Also habe meine Zusatzscheinwerfer am Dachgarten dran, weil sie mir in der Wohnung im weg waren. Sind aber auch abgedeckt weil ich noch keine Zeit und Muse hatte die Verkabelung anzuschließen. Quasi nur Deko. Und gemääääääääckert hat auch noch keiner.
        Und mein Hüpfer wird mindestends einmal die Woche von unserm Einheimischen TüVler begutachtet. (Feuerwehrkamerad)

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          #19
          AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

          da du ja sooo eng am TÜV-Spezi dran bist, frag ihn, welche Kriterien/Richtlinien dafür zuständig sind, oder ob es überhaupt eine gibt

          m01m
          diepraxisträgtdietheoriezugrabe

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            #20
            AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

            Zitat von Land Beitrag anzeigen
            Weil sie vermutlich keine Straßenzulassung haben... ;-)
            Nein, weil sie in der Stoßstange eingebaut sind und leider 10 cm zu nah aneinander stehen.

            Und die Zulassung (Zulassungsbescheinigung Teil 1) nannte sich früher mal KFZ-Schein.

            Gruß
            Rainer

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              #21
              AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

              Zitat von Baikal5 Beitrag anzeigen
              Nein, weil sie in der Stoßstange eingebaut sind und leider 10 cm zu nah aneinander stehen.
              Zunah,für was?
              Welche Scheinwerferart,muss einen bestimmten Abstand zu einander aufweisen?
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #22
                AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                Moin Caruso

                Z.b das Abblendlicht.
                Mindestabstand sind (Glaube ich) 50 cm.
                Näher aneinander dürfen nur Straßenbahnen und Landwirtschaftliche Geräte / Schlepper.
                Nagel mich bitte nicht auf den 50cm fest, wollte mal am Mopped zwei gleiche Scheinwerfer montieren.
                Also Abblendlich, Standlicht und Fernlicht. TÜV sagte nö, abstand zu gering :-(
                Ebenso die Blinker, die müssen auch einen Mindestabstand haben (das verstehe ich ja noch).
                Ist aber schon min. 15 Jahre her.

                Gruß Ralf.
                Nachher ist man immer Schlauer......

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                  #23
                  AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                  Tagfahrlicht muss auch bestimmte abstände haben.

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                    #24
                    AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                    Normalerweise müssen alle am Fahrzeug installierten Leuchten auch funktionieren. Funktionsbereit sind sie aber nur ohne Abdeckung.
                    Allerdings handelt es sich hier sicher nicht um Nebel- oder Zusatzfernscheinwerfer, welche im Rahmen der StVZO zulässig sind.
                    Also sind es Arbeitsleuchten, welche mit einem separaten Schalter bedient werden. Wenn diese natürlich auf der Lightbar montiert sind, liegt für den TÜVi nah, dass dies auch im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden könnten. Es erschließt sich mir nur nicht, warum bei Traktoren und LKW nicht so ein Spiel gemacht wird. Anzahl und Art der Arbeitsleuchten sind nicht vorgeschrieben.

                    Gruß Marc

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                      #25
                      AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                      @Marc: Das nenne ich einen umfassenden und befriedigenden Beitrag; danke dafür!!!



                      Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                      Normalerweise müssen alle am Fahrzeug installierten Leuchten auch funktionieren. Funktionsbereit sind sie aber nur ohne Abdeckung.
                      Allerdings handelt es sich hier sicher nicht um Nebel- oder Zusatzfernscheinwerfer, welche im Rahmen der StVZO zulässig sind.
                      Also sind es Arbeitsleuchten, welche mit einem separaten Schalter bedient werden. Wenn diese natürlich auf der Lightbar montiert sind, liegt für den TÜVi nah, dass dies auch im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden könnten. Es erschließt sich mir nur nicht, warum bei Traktoren und LKW nicht so ein Spiel gemacht wird. Anzahl und Art der Arbeitsleuchten sind nicht vorgeschrieben.

                      Gruß Marc

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                        #26
                        AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                        Also sind es Arbeitsleuchten, welche mit einem separaten Schalter bedient werden. Wenn diese natürlich auf der Lightbar montiert sind, liegt für den TÜVi nah, dass dies auch im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden könnten.
                        Das hat den überhauptnicht zu interessieren.

                        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                        Es erschließt sich mir nur nicht, warum bei Traktoren und LKW nicht so ein Spiel gemacht wird. Anzahl und Art der Arbeitsleuchten sind nicht vorgeschrieben.
                        Stimmt,du darfst so viele montieren,wie die Elektrische Anlage verkraftet.
                        Es dürfen allerdings keine Scheinwerfer sein,die aufgrund ihrer Kennzeichnung
                        einer anderen Scheinwerferart zugerechnet werden.
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                          #27
                          AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                          Richtig, lieber Scheinwerfer ohne E-Zeichen, als welche für Fernlicht oder Nebel. Die gehen natürlich nicht als Arbeitsscheinwerfer.

                          Genauso wenig, wie Fernscheinwerfer mit E-Zeichen als Rückfahrleuchte. Das hatten wir ja schon vor längerer Zeit erörtert.;)

                          Gruß Marc

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                            #28
                            AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                            Zitat von marsulandy Beitrag anzeigen
                            Z.b das Abblendlicht.
                            Mindestabstand sind (Glaube ich) 50 cm.
                            Näher aneinander dürfen nur Straßenbahnen und Landwirtschaftliche Geräte / Schlepper.
                            Nagel mich bitte nicht auf den 50cm fest, wollte mal am Mopped zwei gleiche Scheinwerfer montieren.
                            Also Abblendlich, Standlicht und Fernlicht. TÜV sagte nö, abstand zu gering :-(
                            Ebenso die Blinker, die müssen auch einen Mindestabstand haben (das verstehe ich ja noch).
                            Ist aber schon min. 15 Jahre her.

                            Gruß Ralf.
                            Heute sieht das so aus:
                            https://www.dekra.de/de/c/document_l...ee1f34-a2d5-42... · PDF-Datei

                            Da gibts keinen Mindestabstand.
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              #29
                              AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                              Juhu, also hab auch Genug Licht am Auto, Ne LED Bar mit 120cm und rundum LED Scheinwerfer für de Umfeldbeleuchtung.
                              Das einzige was meinen TÜV Prüfer interessiert hat war wo ich den Innenspiegel hin hab ... Der Rest war ihn egal ... War Dekra der "richtige" TÜV hat allerdings mir schon gesagt das ich mit diesen Einrichtungen nicht die Plakette bekommen würde - soviel zum Thema... aber der wollte mir die Stoßstange ja auch nicht eintragen =)

                              Ernsthaft such dir nen anderen Prüfer ...

                              Steffen

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