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Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

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    Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

    Hallo Gemeinde,

    ich suche Abdeckungen für Zusatzscheinwerfer, nachdem mir der Herr vom TÜV erklärt hat, dass ich trotz separat geschalteten Leuchten auf dem Dach keine Plakette bekommen werde. Seine Bedingungen für eine solche: abschrauben oder abdecken. Frage deshalb: Wo bekomme ich rechteckige Abdeckungen her (Hella scheint nur runde im Programm zu haben)? Reicht für die TÜV-Vorfahrt eine schwarze Plastiktüte?

    Danke und Gruß
    Jens

    #2
    AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

    Moin Jens,
    es gibt sicherlich auch eckige Abdeckungen.
    Ansonsten die Streuscheiben einfach mit undurchsichtigen Tape abkleben?
    Wer zu groß ist für die kleinen Dinge, ist zu klein für die großen Dinge

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      #3
      AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

      Leider mal wieder ein Beispiel für die Uneinigkeit und Willkür der Abnahmegesellschaften. Zur Not binde eine Plastiktüte vor. Wer verarscht werden will.....soll es auch bekommen.
      Ist nicht so schlimm und wenn, kommt ein Pflaster drauf!

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        #4
        AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

        Hallo Jens

        Mal über eine andere Prüfstelle nachgedacht ?

        Gruß Ralf.
        Nachher ist man immer Schlauer......

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          #5
          AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

          Genau.
          Lichttechnische Einrichtungen dürfen nämlich nicht abgedeckt sein.
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #6
            AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

            Mein Tüv Mann meinte Socken drüber und gut. Nach dem TUV kannste die wieder entfernen. Meinen hat es allerdings nicht interessiert. :]
            Landrover Defender 110 SW

            grüsse jossidd









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              #7
              AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

              Zitat von jossidd Beitrag anzeigen
              Mein Tüv Mann meinte Socken drüber und gut. Nach dem TUV kannste die wieder entfernen. Meinen hat es allerdings nicht interessiert. :]
              Und wenn die Lampen größer sind, kann man auch Pudelmützen drüber ziehen.

              Viele Grüße

              Sailor
              Land-Rover Lightweight Diesel,
              ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                #8
                AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                Hallo Jens,

                wenn es die rechteckigen Scheinwerfer von Hella sind, kann ich Dir die Ersatzteilnummer raussuchen. Die gibt es normal nur mit dem Scheinwerfer zu kaufen, aber es gibt auch einen Ersatzteilnummer dafür. Hab ich selber schon so bestellt.

                LG

                Elmar

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                  #9
                  AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                  Sämtliche Lichteinrichtung am Fahrzeug müssen funktionsfähig sein und dürfen nicht verdeckt oder abgedeckt werden. Das schließt auch zusatzbeleuchtung aller Art ein. Einzige Ausname sind bei Historischen Fahrzeugen, welche Blaulicht draf haben - das muß bei Teilname am öffentlichen Verkehr mit einer Haube (gerne auch Pudelmütze) abgedeckt werden. Hab' den Paragrafen aber leider grade nicht zur Hand. Wennd er Prüfer was anderes von Dir will laß' Dir das schriftlich geben. Wenn Dich dann jemand anhällt, sollen die das dann unter sich klären...der wird dann so schnell nicht wieder Jemandem was falsches anschaffen
                  Träumst Du noch, oder schraubst Du schon?

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                    #10
                    AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                    Zitat von jens110 Beitrag anzeigen
                    nachdem mir der Herr vom TÜV erklärt hat, dass ich trotz separat geschalteten Leuchten auf dem Dach keine Plakette bekommen werde. Seine Bedingungen für eine solche: .............
                    - interessiert keinen
                    - sind die Scheinwerfer über 2m, such dir einen anderen TÜV-Mann, welcher Ahnung hat. Diskutieren lohnt sich nicht.

                    Du möchtest ja schließlich für dein Geld auch korrekt beraten werden.

                    m01m
                    diepraxisträgtdietheoriezugrabe

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                      #11
                      AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                      Zitat von rienesl Beitrag anzeigen
                      Sämtliche Lichteinrichtung am Fahrzeug müssen funktionsfähig sein und dürfen nicht verdeckt oder abgedeckt werden. Das schließt auch zusatzbeleuchtung aller Art ein. Einzige Ausname sind bei Historischen Fahrzeugen, welche Blaulicht draf haben - das muß bei Teilname am öffentlichen Verkehr mit einer Haube (gerne auch Pudelmütze) abgedeckt werden. Hab' den Paragrafen aber leider grade nicht zur Hand. Wennd er Prüfer was anderes von Dir will laß' Dir das schriftlich geben. Wenn Dich dann jemand anhällt, sollen die das dann unter sich klären...der wird dann so schnell nicht wieder Jemandem was falsches anschaffen
                      Moin, moin,

                      wieso steht dann in in meiner Zulassung:
                      "LED: Auflage: bei Fahrt auf öffentlichen Straßen Abdeckung anbringen."

                      Gruß
                      Rainer

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                        #12
                        Zitat von Baikal5 Beitrag anzeigen

                        Moin, moin,

                        wieso steht dann in in meiner Zulassung:
                        "LED: Auflage: bei Fahrt auf öffentlichen Straßen Abdeckung anbringen."

                        Gruß
                        Rainer
                        Weil sie vermutlich keine Straßenzulassung haben... ;-)
                        Neugier ist der schnellste Lehrer.

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                          #13
                          AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                          Dann dürfen sie trotzdem nicht abgedeckt werden.

                          Zitat von Baikal5 Beitrag anzeigen

                          wieso steht dann in in meiner Zulassung:
                          "LED: Auflage: bei Fahrt auf öffentlichen Straßen Abdeckung anbringen."
                          Was soll das denn für eine Zulassung sein?
                          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                            #14
                            AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                            Danke für die Rückmeldungen. Als FAzit bleibt also, wie mcwnlp schreibt, dass es keine verbindliche Richtlinie gibt und Willkür herrscht. Einerseits müssen die Scheinwerfer funktionieren (das tun sie), andererseits dürfen sie aber nicht abgedeckt sein. Dennoch verlangt der TÜV-Mensch genau das. Was soll man dazu noch sagen...

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                              #15
                              AW: Abdeckungen Zusatzscheinwerfer

                              Zitat von rienesl Beitrag anzeigen
                              Sämtliche Lichteinrichtung am Fahrzeug müssen funktionsfähig sein und dürfen nicht verdeckt oder abgedeckt werden. Das schließt auch zusatzbeleuchtung aller Art ein. Einzige Ausname sind bei Historischen Fahrzeugen, welche Blaulicht draf haben - das muß bei Teilname am öffentlichen Verkehr mit einer Haube (gerne auch Pudelmütze) abgedeckt werden. Hab' den Paragrafen aber leider grade nicht zur Hand. Wennd er Prüfer was anderes von Dir will laß' Dir das schriftlich geben. Wenn Dich dann jemand anhällt, sollen die das dann unter sich klären...der wird dann so schnell nicht wieder Jemandem was falsches anschaffen


                              Nicht ganz richtig das war früher mal so.
                              Klebe Isoband drüber und gut.
                              Landrover Defender 110 SW

                              grüsse jossidd









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