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ich suche Abdeckungen für Zusatzscheinwerfer, nachdem mir der Herr vom TÜV erklärt hat, dass ich trotz separat geschalteten Leuchten auf dem Dach keine Plakette bekommen werde. Seine Bedingungen für eine solche: abschrauben oder abdecken. Frage deshalb: Wo bekomme ich rechteckige Abdeckungen her (Hella scheint nur runde im Programm zu haben)? Reicht für die TÜV-Vorfahrt eine schwarze Plastiktüte?
Leider mal wieder ein Beispiel für die Uneinigkeit und Willkür der Abnahmegesellschaften. Zur Not binde eine Plastiktüte vor. Wer verarscht werden will.....soll es auch bekommen.
Ist nicht so schlimm und wenn, kommt ein Pflaster drauf!
wenn es die rechteckigen Scheinwerfer von Hella sind, kann ich Dir die Ersatzteilnummer raussuchen. Die gibt es normal nur mit dem Scheinwerfer zu kaufen, aber es gibt auch einen Ersatzteilnummer dafür. Hab ich selber schon so bestellt.
Sämtliche Lichteinrichtung am Fahrzeug müssen funktionsfähig sein und dürfen nicht verdeckt oder abgedeckt werden. Das schließt auch zusatzbeleuchtung aller Art ein. Einzige Ausname sind bei Historischen Fahrzeugen, welche Blaulicht draf haben - das muß bei Teilname am öffentlichen Verkehr mit einer Haube (gerne auch Pudelmütze) abgedeckt werden. Hab' den Paragrafen aber leider grade nicht zur Hand. Wennd er Prüfer was anderes von Dir will laß' Dir das schriftlich geben. Wenn Dich dann jemand anhällt, sollen die das dann unter sich klären...der wird dann so schnell nicht wieder Jemandem was falsches anschaffen
nachdem mir der Herr vom TÜV erklärt hat, dass ich trotz separat geschalteten Leuchten auf dem Dach keine Plakette bekommen werde. Seine Bedingungen für eine solche: .............
- interessiert keinen
- sind die Scheinwerfer über 2m, such dir einen anderen TÜV-Mann, welcher Ahnung hat. Diskutieren lohnt sich nicht.
Du möchtest ja schließlich für dein Geld auch korrekt beraten werden.
Sämtliche Lichteinrichtung am Fahrzeug müssen funktionsfähig sein und dürfen nicht verdeckt oder abgedeckt werden. Das schließt auch zusatzbeleuchtung aller Art ein. Einzige Ausname sind bei Historischen Fahrzeugen, welche Blaulicht draf haben - das muß bei Teilname am öffentlichen Verkehr mit einer Haube (gerne auch Pudelmütze) abgedeckt werden. Hab' den Paragrafen aber leider grade nicht zur Hand. Wennd er Prüfer was anderes von Dir will laß' Dir das schriftlich geben. Wenn Dich dann jemand anhällt, sollen die das dann unter sich klären...der wird dann so schnell nicht wieder Jemandem was falsches anschaffen
Moin, moin,
wieso steht dann in in meiner Zulassung:
"LED: Auflage: bei Fahrt auf öffentlichen Straßen Abdeckung anbringen."
Danke für die Rückmeldungen. Als FAzit bleibt also, wie mcwnlp schreibt, dass es keine verbindliche Richtlinie gibt und Willkür herrscht. Einerseits müssen die Scheinwerfer funktionieren (das tun sie), andererseits dürfen sie aber nicht abgedeckt sein. Dennoch verlangt der TÜV-Mensch genau das. Was soll man dazu noch sagen...
Sämtliche Lichteinrichtung am Fahrzeug müssen funktionsfähig sein und dürfen nicht verdeckt oder abgedeckt werden. Das schließt auch zusatzbeleuchtung aller Art ein. Einzige Ausname sind bei Historischen Fahrzeugen, welche Blaulicht draf haben - das muß bei Teilname am öffentlichen Verkehr mit einer Haube (gerne auch Pudelmütze) abgedeckt werden. Hab' den Paragrafen aber leider grade nicht zur Hand. Wennd er Prüfer was anderes von Dir will laß' Dir das schriftlich geben. Wenn Dich dann jemand anhällt, sollen die das dann unter sich klären...der wird dann so schnell nicht wieder Jemandem was falsches anschaffen
Nicht ganz richtig das war früher mal so.
Klebe Isoband drüber und gut.
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